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Riester-Rente: Einzahlung und Förderhöhe

Die Nachfrage nach der Riester-Rente wächst.

Über 800 Millionen Euro überwies die staatliche Zulagenstelle dieses Jahr an Vorsorgesparer.

Die Zahl der Riester-Fondssparpläne überstieg kürzlich die Zwei-Millionen-Marke.

Unklarheit herrscht allerdings vielfach über die Höhe des Eigenbeitrags.

Grundsätzlich gilt: Ab 2008 müssen Vorsorgesparer vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommens in einen Riester-Vertrag einzahlen.

Wer dies tut, erhält die volle Förderung von 154 Euro Grundzulage plus 185 Euro Kinderzulage (ab 2008 Geborene erhalten 300 Euro).

Wird weniger eingezahlt, kürzt sich die Förderung anteilig.

Zwei Parameter beeinflussen die Höhe des Eigenbeitrags.

Erstens die Zulagen selbst. Denn die geforderten vier Prozent Eigenleistung errechnen sich inklusive staatlicher Förderung.

Das heißt: Die Eigenleistung kürzt sich um die erhaltene Förderung.

Beispiel: Arbeitnehmer, Jahreseinkommen 30.000 Euro, ein Kind. Vier Prozent von 30.000 Euro entsprechen einem Jahresbeitrag von 1.200 Euro.

Minus 339 Euro staatlicher Zulagen (185 Euro + 154 Euro) muss der Arbeitnehmer 861 Euro aus eigener Tasche in den Vertrag einzahlen.

Der zweite Parameter kommt bei gut Verdienenden zum Tragen.

Die Höhe des geförderten Eigenbeitrags ist nach oben gedeckelt.

Der Höchstbetrag liegt derzeit bei 2.100 Euro (inklusive Zulagen). Mehr als diesen Höchstbetrag braucht man nicht in seinen Vertrag einzuzahlen, um die volle Förderung zu erhalten.

Beispiel: Arbeitnehmer, Jahreseinkommen 65.000 Euro, ein Kind. Vier Prozent Eigenleistung entsprechen einem Jahresbeitrag von 2.600 Euro.

Abzüglich 339 Euro Zulagen verbleibt ein Zahlbetrag von 2.261 Euro.

Da der Höchstbetrag auf 2.100 Euro festgelegt ist, braucht der Arbeitnehmer 161 Euro weniger in seinen Riester-Vertrag einzahlen und erhält trotzdem die volle Förderung.