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Miese Abzocke der Postbank

Bank-HochhausDie Deutsche Postbank bittet neuerdings traditionelle Kleinsparer zur Kasse: Alle Kunden, die auf ihrem Sparbuch höchstens 60 Euro angelegt haben und seit drei Jahren nichts mehr eingezahlt oder abgehoben haben, müssen künftig jeden Monat eine Kontoführungsgebühr von einem Euro berappen – so dass ihre Einlage allmählich immer kleiner statt größer wird.

Nichts zahlen müssen minderjährige Sparer sowie Kunden, die bei der Postbank mehrere Konten unterhalten.

Wie Postbank-Sprecher Ralf Palm am Freitag erläuterte, gilt die zum Jahresbeginn eingeführte Neuregelung nur für klassische Postsparbücher mit dreimonatiger Kündigungsfrist, nicht aber für die moderneren Sparkarten. Nach Palms Angaben wurden alle betroffenen Kunden im Dezember angeschrieben und auf die Änderungen hingewiesen. Das Schreiben dürfte allerdings vielfach ungelesen im Papierkorb gelandet sein.

Denn es sieht auf den ersten Blick wie Werbung für neuere Postbank-Sparangebote aus. Erst am Ende des Briefes bittet das Kreditinstitut um „Verständnis dafür, dass wir zukünftig bei Sparkonten mit geringem Guthaben, die mehrere Jahre unbewegt sind, ein Entgelt erheben müssen, das unsere Kosten deckt“.

Was das im Einzelnen bedeutet, müssen die Kunden aus dem verklausuliert formulierten „Auszug aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Postbank“ herauslesen, das auf der Rückseite abgedruckt ist. Dort findet sich auch der Hinweis, dass die Kunden schriftlich Widerspruch einlegen können.

Bewirken können sie damit aber nichts.

Denn: „Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten trotzdem“, wie Sprecher Palm sagt. Die Kunden könnten aber ihr Sparbuch kostenlos auflösen oder in eine andere Anlageform umwandeln. Wer dies tun will, bekommt eine einjährige Schonfrist eingeräumt: Laut Palm gilt die monatliche Gebühr zwar schon ab sofort, doch wird sie erst ab 2009 rückwirkend eingezogen.

Wer vorher kündigt oder auf eine Sparkarte umsteigt, kommt um die Zahlung herum. Palm begründet die Neuregelung damit, dass ungenutzte Sparbücher „Kosten verursachen wie aktiv genutzte Konten“.

Die Kunden sollten jetzt „aktiviert“ werden, „in ein anderes Produkt umzuswitchen oder ihre Einlage zu erhöhen“. „Für Kleinsparer ist das ärgerlich und bitter“, kommentiert Arno Gottschalk von der Bremer Verbraucherzentrale die Neuregelung. „Da fressen die Gebühren die Zinsen auf“, so Gottschalk zu unserer Zeitung.

Die Postbank liege damit „auf der Linie, zunehmend die kleinen Kunden wegzuekeln“.

Gottschalks Rat: „So, wie die Sparbücher verzinst werden, sollte man in der Regel schleunigst das Geld abheben und das Buch schließen lassen.“

Doch was sollen jene Kundinnen und Kunden tun, die der Postbank jetzt zwar den Rücken kehren wollen, aber ihr jahrelang unbenutztes Sparbuch nicht mehr wiederfinden? Laut Postbank-Beratungstelefon können sie das Konto auch so auflösen. Sie müssen sich nur durch ihre persönlichen Daten und ihre Unterschrift als berechtigter Kunde legitimieren und ein anderes Konto angeben, auf welches das Guthaben überwiesen werden soll.

Wenn Kleinsparer dagegen gar nicht auf die neuen Entgelte reagieren, sondern ihr Sparbuch einfach unverändert weiterlaufen lassen, dann wird ihr Guthaben irgendwann durch die Gebühren aufgezehrt sein.

Weitere Kontoführungsentgelte fallen danach nicht mehr an. „Dann bleibt es bei Null, denn ein Sparkonto kann nicht ins Minus gehen“, erläutert Pressesprecher Palm. Solche Fälle hält er aber für absolute Ausnahmen, und überhaupt seien nur wenige der 17 Millionen Postbank-Sparkonten überhaupt von den neuen Gebühren betroffen.

Foto: phaser4/sxc.hu