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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am Mittwoch Bilanz der zu Ende gehenden deutschen Präsidentschaft in der Europäischen Union gezogen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zeigte sich zufrieden mit den im Bereich Justiz erreichten Fortschritten.
„Europas Bürgerinnen und Bürger werden künftig besser vor rassistischen und fremdenfeindlichen Übergriffen geschützt.
Sie haben mehr Rechte als Bahnkunden und als Kreditnehmer. Auch im Familienrecht, bei Unterhalts – und Scheidungsfragen sind wir auf gutem Weg, mehr Rechtssicherheit durch verlässliche und transparente Regeln für binationale Familien zu schaffen.
Gern hätte ich auch die Verhandlungen über gemeinsame Mindeststandards für Beschuldigte in Strafverfahren abgeschlossen. Dies umso mehr, als der Schwerpunkt der strafrechtlichen Zusammenarbeit auf europäischer Ebene in der jüngeren Vergangenheit vor allem auf der Verbesserung staatlicher Eingriffsrechte lag.
21 Mitgliedstaaten waren auch entschlossen, diese Mindeststandards zu verabschieden.
Leider lehnen sechs Mitgliedstaaten jeden Einfluss der Europäischen Union auf ihr nationales Strafverfahrensrecht aus grundsätzlichen Erwägungen ab.
Dennoch sind wir einen wesentlichen Schritt vorangekommen auf dem Weg, unsere Gemeinschaft, die seit über 50 Jahren der Garant für Frieden und Freiheit in Europa ist, zum Wohl der Menschen in Europa auszubauen und zu stärken“, sagte Bundesjustizministerin und Ratsvorsitzende Brigitte Zypries in Berlin.
Ergebnisse der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Justiz
A. Stärkung der Bürgerrechte
Europaweiter strafrechtlicher Schutz vor Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Strategie für einen besseren Schutz vor Killer- und Gewaltvideos in Europa
Grundsatzdiskussion zu europaweit einheitlichen Mindeststandards im Strafverfahren
Start der EU-Grundrechteagentur
B. Mehr Rechtssicherheit für Bürger und Wirtschaft
Verbesserter Verbraucherschutz für Kreditnehmer und Bahnkunden
Mehr Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wie Unfällen oder Verträgen mit Auslandsbezug
Leitlinien für eine engere Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Familienrechts
Bessere grenzüberschreitende Durchsetzung geringfügiger Forderungen
Mehr Rechte für Aktionäre bei Hauptversammlungen im Ausland
C. Stärkung der Justiz und der praktischen Zusammenarbeit
Bessere Zusammenarbeit bei der Überstellung von ausländischen Straftätern zum Strafvollzug
Europaweite Pflicht zum Austausch und zur Eintragung von strafrechtlichen Verurteilungen
Erleichterte Überwachung von Bewährungsauflagen und strafen im EUAusland
Verabschiedung eines EU-Konzepts für die weiteren Arbeiten im Bereich E-Justice
Die ausführlich erläuterte Bilanz finden Sie unter BMJ zum download.
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