Zahnzusatzversicherung: Sinnvoll - aber voller Fallstricke
Freitag Juli 25th 2008, 9:36 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Versicherung

Die Versicherungsangebote, die den Markt schier überschwemmen, können den Verbraucher in Verzweiflung treiben.

Durchblick hat hier keiner mehr.

Von Kindern bis zu Zähnen sollte man alles absichern, wird suggeriert.

Und vor allem: an jeder Ecke wird mit dem günstigsten Angebot geworben.

Eine Police, die zur Verunsicherung des Kunden beiträgt, ist sicherlich die Zahnzusatzpolice.

Kaum ein Produkt gleicht dem anderen, der Kunde muss erst zum Experten werden, bevor er die Qualität der verschiedenen Angebote vergleichen kann.

Eine Zahnzusatzversicherung ist ratsam. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet nur noch Festzuschüsse.

Wählt man die Mindestversorgung macht das gerade mal die Hälfte der anfallenden Kosten aus. Bei höherwertigem Zahnersatz fällt für Brücken, Kronen, Prothesen oder Implantate schon mal ein Monatsgehalt an. Nur wenige Zusatzpolicen bieten wirklich sinnvolle Bedingungen.

Zunächst sollte man genau darauf achten, was versichert ist.

In einigen Policen sind Implantate ausgeschlossen oder die Anzahl der Implantate pro Kiefer, die erstattet werden, ist begrenzt. Wieder andere schließen Inlays aus oder aber erstatten ausschließlich In- und Onlays, gewähren aber keinen Zuschuss bei Brücken oder Kronen.

Ein Knackpunkt sind die Kosten, die der Versicherer übernimmt.

Manche erstatten den doppelten Festzuschuss der Krankenkasse. Dies ist jedoch die schlechtere Lösung. Denn erstattet die Kasse für eine Zahnbehandlung von insgesamt 2.000 Euro gerade mal 200 Euro Festzuschuss, zahlt die Zusatzversicherung diesen Betrag noch mal obendrauf.

Auf dem Hauptkostenanteil bleibt der Versicherungsnehmer sitzen. Gegen Null tendieren die Zuzahlungskosten des Patienten nur dann, wenn er sich für die Regelversorgung entscheidet. Doch diese ist nicht immer wünschenswert.

Besser ist es, wenn der Versicherungsnehmer sich prozentual an den Kosten beteiligt, also 70 bis 80 Prozent übernimmt. Achtung: Manche Versicherer begrenzen die Erstattungssummen auf ein Maximum pro Jahr!

Überprüfen sollte man auch die Wartezeiten, die erfüllt sein müssen, bis der Versicherer in vollem Umgang leistet.

Viele werben damit, auf eine Gesundheitsprüfung zu verzichten. Dafür reduzieren sie in den ersten drei bis vier Versicherungsjahren ihre Erstattungsleistung erheblich, nicht selten auf lediglich 250 Euro im ersten Jahr. Vorteilhafter ist es, wenn das Unternehmen nur auf einer Wartezeit von acht Monaten besteht.

Manche Bedingungen in Policen mag der Versicherungsnehmer überlesen, weil er nichts damit anfangen kann. Geht es hinterher um seine Kostenerstattung werden gerade jene Punkte zum Fallstrick.

Ein solcher ist beispielsweise die Höhe der Zahnarzthonorare, die übernommen werden.

Wird hier bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung, also den 3,5-fachen Satz erstattet oder nur bis zum Regelhöchstsatz, also den 2,3-fachen Satz? Auf ein Kündigungsrecht in den ersten drei Vertragsjahren sollte das Unternehmen verzichten.

Fazit: Der Kostenfaktor – manche Policen gibt es schon für rund acht Euro im Monat – sollte nicht das alleinige Entscheidungskriterium für eine Police sein. Vielmehr kommt es auf das Leistungsspektrum und die Bedingungen an.


Quelle: A.Jäger




1 Kommentar so far
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Hallo Herr Jäger,
zur Ergänzung:
noch eine Falle ist die Leistung: xx % von den Restkosten. Besser wäre: xx % vom Rechnungsbetrag, maximal aber xx % der Gesamtkosten.
Beispiel:
Rechnung lautet über 1000 €. Erstattung von der Kasse 40 %. Rest also 60 %. Davon 50 % Erstattung der Zusatzversicherung sind also 70 % Erstattung
Beim zweiten “Modell”: 50 % der Kosten. Wären also zusammen mit der Kasse: 90% Gesamterstattung. Würde aber die Kasse 60 % erstatten, so würde die Gesamterstattung in diesem Fall auch nicht mehr als 90 % sein. Denn keine Zusatzversicherung zahlt 100 oder gar 120 % Rechnungsbetrag. Fast alle begrenzen auf 90 %
Grüße
Raimund Brendle

Kommentar von Brendle 07.30.08 @ 11:24 am



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