In Europa kennen die meisten Länder ein Strafpunktesystem, in dem die Vergehen gemäss ihrer Schwere mit weniger oder mehr Strafpunkten geahndet werden.
Wer beispielsweise in Deutschland 18 Punkte erreicht, muss seinen Fahrausweis abgeben.
In Frankreich ist dies bereits bei 12 Punkten der Fall.
Die Lenker haben dann aber die Möglichkeit, einen neuen Fahrausweis zu beantragen und die theoretische und praktische Fahrprüfung erneut zu machen.
Strafpunkte können auch mit freiwilligen Massnahmen wie Fahrkurse wettgemacht werden.
Die Schweiz kennt kein solches Modell.
Wird in der Schweiz eine wichtige Verkehrsregel verletzt, kann dem Fahrer der Führerausweis für mindestens drei Monate entzogen werden.
Der Führerausweis kann nur dann lebenslänglich entzogen werden, wenn in den vorangegangenen fünf Jahren der Ausweis bereits wegen eines schweren Vergehens entzogen worden war.
Der Entscheid, ob ein Ausweis entzogen oder wieder ausgehändigt wird, wird von Administrativ-Kommissionen gefällt. Das Problem sei dass entzogene Fahrausweise immer wieder zurückgegeben würden.
Weil dies jeweils aufgrund eines Gutachtens erfolgt sollen Ärzte und Psychologen stärker in die Pflicht genommen werden.
Wie der Zürcher Staatsanwalt Lukas Wehrli sagte, gibt es jedoch zu wenig qualifizierte Gutachter.
Um notorische Raser länger oder für immer von der Strasse zu verbannen, bräuchte es eine Gesetzesänderung, sagte Wehrli.
Auch eine im Auto eingebaute Blackbox sieht der Zürcher Staatsanwalt als Möglichkeit. Probleme könnte es damit jedoch in Bezug auf den Datenschutz geben.
Für Roland Wiederkehr von der Strassenopfer-Stiftung ist indes klar: “Wir verlangen, dass spätestens nach dem zweiten Fahrausweisentzug der Raser verpflichtet wird, eine Blackbox ins Auto einzubauen.”
Dies, um im Falle eines Unfalls die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit erheben zu können. Denn sonst müssten die Richter immer im Zweifel zugunsten des Angeklagten entscheiden, das heisst, mangels Beweis die tiefstmögliche gefahrene Geschwindigkeit annehmen.
Auch der Zürcher Staatsanwalt und Verkehrsexperte Jürg Boll verlangt eine härtere Gangart:
Der Staat solle Rasern den Führerausweis für zwei bis fünf Jahre entziehen können. Fahrer, die bewusst ein Unfallrisiko eingehen, gehörten nicht auf die Strasse.
“Solche Problemlenker sind als Fahrzeugführer nicht geeignet, und man sollte sie aus dem Verkehr ziehen”, sagte Boll.
Der Hintergrund: Sechs Fahrausweis-Entzüge hatte er schon hinter sich, als er vor zwei Jahren ein Mädchen zu Tode fuhr.
Der Fall im Kanton Aargau hatte in der Öffentlichkeit Aufsehen erregt. Und die Frage stellt sich, warum in der Schweiz notorische Raser nicht härter angefasst werden.
Das Gericht in Bremgarten (Kanton Aargau) verurteilte den 40-jährigen Mann zu 9 Monaten Gefängnis unbedingt. Er wurde der fahrlässigen Tötung und Missachtung der Höchstgeschwindigkeit für schuldig befunden.
Im November 2005 hatte der Mann eine 14-jährige Velofahrerin überfahren.
Das Mädchen wollte in der Dämmerung unweit des elterlichen Hauses, das Velo neben sich herschiebend, die Hauptstrasse überqueren, als sie vom vermutlich zu schnell fahrenden Autofahrer erfasst und auf der Stelle getötet wurde.
Was für Aufsehen sorgte, war nicht nur der tragische Unfall an sich, sondern die Tatsache, dass dem Mann, obwohl als notorischer Raser bekannt, der Führerausweis immer wieder ausgehändigt worden war.
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Quelle: swissinfo
3 Kommentare so far
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Die Schweiz ist schon immer ein bisschen spezieller gewesen, orientiert sich aber an funktionierenden beispielen, der EU und besonders an D bei vielen Administrativen neustrukturierungen und normierungen.
In der Schweiz kann z.B kein Albanischer Mann eine Autoversicherung kriegen- egal b der zuvor 50 jahre unfallfrei gefahren ist, sobald er Albanischer “Herkunft oder Stattsbürgerschaft” ist gibt Ihm KEINE Versicherung einen Vertrag, weil die statistisch so oft teure Schäden verursachen.
Das kann man sich in D gar nicht vorstellen.
ist halt ein kleines Land das aus vielen Städte- und Kantonalregierungen und deren Regierungskultur zusammengewürfelt ist, da sind die viel direkter als in Deutschland mit einer Bazillion an Regularien ud Verwaltungsbehörden dazwischen.
Kommentar von D. H 05.10.08 @ 2:09 pmbei einer tempokontrolle innerorts wird nicht lang ´rimgefackelt von wegen nur kurzfristig zu schnell und so, 65 Km/ h innerorts liegen bei 600 Franken- cash auf die hand sonst ist das Auto beschlagnahmt, man darf gern zu Fuss zum geldautomat
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Das ist doch hahnebüchen: Wenn man weiß,wie teuer das Rasen in der Schweiz ist, wundert es mich schon, wie der Mann das angestellt hat? Der muss zigtausende an CHF gezahlt haben! Jeder normale Fahrer geht bei so etwas Pleite oder reißt sich beim Fahren zusammen! Übrigens frage ich mich, wie das bei Ausländischen Fahrern gehandhabt wird? Die Polizei kann doch nur ein Verbot für die Schweiz verhängen, aber nicht für den Rest von Europa?
Kommentar von Wobik 05.09.08 @ 2:42 pm