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Verfassungswidrig: Erfassung von Autokennzeichen
Dienstag März 11th 2008, 10:58 am
Abgelegt unter: Anwalt und Recht, Tagesthemen

Das Bundesverfassungsgericht hat die automatische Erfassung von Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt.

Der massenhafte Abgleich von Nummerschildern mit Fahndungsdatenbanken sei nicht zulÀssig, entschieden die Richter.

Die in Hessen und Schleswig-Holstein praktizierte automatische Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei verstĂ¶ĂŸt gegen das Grundgesetz.

Die Karlsruher Richter erklĂ€rten die entsprechenden Regelungen in den Polizeigesetzen der beiden BundeslĂ€nder fĂŒr verfassungswidrig und nichtig.

Auch vergleichbare Regelungen in anderen LĂ€ndern wackeln nun.

Damit gab der Erste Senat drei Autofahrern aus den beiden BundeslĂ€ndern Recht, die durch den elektronischen Abgleich ihrer Nummernschilder ihr Grundrecht auf “informationelle Selbstbestimmung” verletzt sahen.

Nach Ansicht des Gerichts sind die Vorschriften in Schleswig-Holstein und Hessen zu unbestimmt. Es sei nicht geregelt, bei welchen AnlĂ€ssen die Polizei per Videokamera Kfz-Kennzeichen mit den Fahndungsdaten abgleichen dĂŒrfe.

Dies verstoße gegen den Grundsatz der VerhĂ€ltnismĂ€ĂŸigkeit.

Ähnliche Regelungen existieren in sechs weiteren BundeslĂ€ndern: Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz.

Die Verfassungsrichter haben die Regelungen in diesen LĂ€ndern formal noch nicht fĂŒr verfassungswidrig erklĂ€rt, weil sich die Klage der Autofahrer lediglich auf die Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins bezog.

Nach dem Urteil werden die Gesetzgeber ihre Regelungen aber wohl anpassen mĂŒssen. Experten wie der Kasseler Rechtsprofessor Alexander Roßnagel halten lediglich das brandenburgische Polizeigesetz fĂŒr verfassungskonform.

Dort ist genau geregelt, dass das Scanning nur dann zum Einsatz kommen darf, wenn etwa schwere Straftaten verfolgt werden oder eine Gefahr fĂŒr Leib und Leben besteht. Alle anderen Regelungen sind nach einem Gutachten Roßnagels zu schwammig formuliert.
___________________
Quelle: hil/AP/dpa/Reuters




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Wartet mal ab, sehr bald werden alle unsren Kennzeichen mit RFID ausgestattet, da werden wir lĂŒckenlos kontrolliert und sogar geblitzt ohne das mal zu merken…

Kommentar von Wunschkennzeichen Discount 03.18.08 @ 4:48 pm



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