Verfassungsklage gegen Abgeltungsteuer
Dienstag Dezember 25th 2007, 10:59 am
Abgelegt unter: Steuer, Aktie

Die Abgeltungsteuer auf Aktiengewinne widerspricht dem Konzept der eigenverantwortlichen Altersvorsorge. Denn die Anlageklasse bietet langfristig die eindeutig besten Renditen.

Deutsche Aktienanleger kennen das Dilemma aus eigener Erfahrung:

Man hat vor wenigen Monaten Aktien gekauft, die sich hervorragend entwickelt haben. Soll man die Titel nun verkaufen und den Gewinn versteuern oder doch lieber den Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist abwarten?

Dann winkt die volle Steuerfreiheit – verbunden allerdings mit dem Risiko, dass sich die schönen Gewinne bis dahin wieder verflüchtigt haben könnten.

Diese Entscheidung wird durch die Tatsache nicht gerade leichter, dass die Aktien womöglich weiter steigen werden.

Wer vorzeitig verkauft, kann diesen zusätzlichen steuerfreien Gewinnen nur noch traurig nachwinken – und muss seine bescheideneren Gewinne zu allem Überfluss voll versteuern.

Diese Zwickmühle hat wohl jeden aktiven Börsianer schon schlaflose Nächte gekostet.

Die gute Nachricht: Die Nachtruhe bleibt bald ungestört, denn nach dem 1.Januar 2009 stellt sich das Problem der Spekulationsfrist nicht mehr.

Die schlechte: Die Zeiten steuerfreier Kursgewinne gehören dann der Vergangenheit an, denn die 25-prozentige Abgeltungsteuer wird bei allen nach diesem Datum erworbenen Aktien unabhängig von der Haltedauer fällig, mit Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag landet man bei etwa 28 Prozent Steuerlast.

Damit hat sich das steuerliche Umfeld für Aktienanlagen in Deutschland binnen weniger Jahre von einem der weltweit besten zum so ziemlich schlechtesten entwickelt.

Zur Erinnerung: Bis vor wenigen Jahren konnte man Kursgewinne schon sechs Monate und einen Tag nach dem Kauf in voller Höhe steuerfrei vereinnahmen. In den meisten anderen Ländern sind die Regelungen heute wesentlich aktionärsfreundlicher, als sie ab 2009 in Deutschland sein werden.

Das reicht von völliger Steuerfreiheit von Kursgewinnen – wie etwa in der Schweiz – über Besteuerung abhängig von der Haltedauer, so wie in den USA, bis zu zusätzlichen hohen jährlichen Freibeträgen, wie es zum Beispiel in Großbritannien der Fall ist.

Die Reaktionen der Fachleute auf die Steuerpläne fielen durchaus eindeutig aus: “Welche Idioten haben sich denn das ausgedacht?!”, schrieb etwa Matthias Schrade, angesehener Small-Cap-Experte.

Der Würzburger Professor Ekkehard Wenger, Deutschlands wohl bekanntester Unternehmenskritiker, hat Verfassungsklage angekündigt, und zahlreiche andere Experten wiesen auf den wohl eklatantesten Widerspruch der geplanten Besteuerung hin:

Da predigen die Politiker aller Parteien, angesichts der demografischen Entwicklung und schwindsüchtiger Rentenkassen müsse jeder Bürger selbst Altersvorsorge betreiben – und dann wird ausgerechnet die renditeträchtigste Anlageklasse, mit der sich diese Vorsorge langfristig am besten gestalten ließe, steuerlich wesentlich schlechter gestellt, als es in der Vergangenheit der Fall war.

Der Fiskus macht zudem keinen Unterschied zwischen einem Langfristanleger, der seine Aktien 25 Jahre hält, und einem Day-Trader, der seine Positionen im Extremfall alle paar Minuten austauscht.

So mancher Langfristinvestor empfindet das verständlicherweise als ein wenig ungerecht, und zur Förderung der Aktienkultur in Deutschland wird es wohl auch nicht beitragen.

Langfristuntersuchungen haben eindeutig belegt, dass die Gesamtrendite von Aktien – Kurssteigerungen plus Ausschüttungen wie Dividenden und Boni – jeder anderen Anlageklasse weit überlegen ist.

Das gilt für alle Länder der Welt.

In Deutschland lag die durchschnittliche Jahresrendite im Langfristvergleich bei etwa 10,2 Prozent, für die USA hat William Bernstein in seinem Standardwerk “The Intelligent Asset Allocator” für den Zeitraum seit 1926 eine Durchschnittsrendite von etwa zwölf Prozent errechnet.

Entscheidend ist hier allerdings die inflationsbereinigte Realrendite, also das, was man tatsächlich durch Aktieninvestitionen an Kaufkraft hinzugewinnt.

Sie liegt im langfristigen Vergleich international bei acht bis neun Prozent.

Auf diese Weise kann man also tatsächlich Vermögen aufbauen und wirksame Altersvorsorge betreiben. Mit Staatsanleihen, die durch die neue Gesetzgebung deutliche Vorteile genießen, ist dagegen kaum mehr als ein Inflationsausgleich möglich.

Immerhin hat sich die Politik zu einem Bestandsschutz bis 31. Dezember 2008 durchgerungen:

Nicht wenige Marktbeobachter rechnen aus diesem Grund zum Jahresende 2008 mit einer Aktienrally in Deutschland. Schließlich wird dann eine Art Winterschlussverkauf stattfinden: die letzte Gelegenheit, sich mit Aktien einzudecken, die steuerfreie Kursgewinne ermöglichen.

Im Gegensatz zu normalen Räumungsverkäufen sollte sich dieser aber nicht durch Preisnachlässe, sondern im Gegenteil durch Preisaufschläge auszeichnen.

Für antizyklisch denkende Anleger ergibt sich daraus eine Chance: nach den jüngsten Rückschlägen im Dax jetzt kaufen und im Dezember 2008 steuerfrei verkaufen, weil dann ja schon ein Jahr vergangen ist.


Quelle: H.Fugger




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