Urteil gegen Alexander Falk: Vier Jahre Haft
Freitag Mai 09th 2008, 4:11 pm
Abgelegt unter: Anwalt und Recht

Das Verfahren gegen den Millionenerben ist ein Stück juristische Aufarbeitung der Gier am Neuen Markt.

Falk will trotz Niederlage weiterkämpfen.

Als Alexander Falk um kurz vor halb zehn Uhr den Saal 300 im Landgericht Hamburg betritt, trägt er Jeans.

Das war oft so an den vergangenen 157 Verhandlungstagen, an denen die Große Strafkammer 20 in einem der spektakulärsten Wirtschaftsprozesse darüber zu entscheiden hatte, ob Falk ein Betrüger ist.

Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass Falk im Jahr 2000 den Wert seines Unternehmens Ision fiktiv in die Höhe trieb, in dem er durch Luftbuchungen die Umsatzzahlen manipulierte, um die Firma später zu einem überhöhten Preis verkaufen zu können.

Die britische Firma Energis, die Falks Unternehmen für 763 Mio. Euro kaufte, ist längst pleite.

Wie hoch der durch Falks Vorgehen verursachte Schaden tatsächlich ist, konnte von der Kammer nicht bestimmt werden.

Als der vorsitzende Richter Nikolaus Berger das Urteil spricht, blickt Alexander Falk aufmerksam nach vorne.

Es ist so ziemlich der einzige Moment an diesem Tag, an dem er zumindest etwas Interesse zeigt. Während der Verlesung der Urteilsbegründung spielt er mit seinem Laptop, tippt in sein Handy oder flüstert mit seinem Anwalt.

Und mit jeder Zelle seines Körpers macht er deutlich, was er von dieser Veranstaltung hält: “Mein Urteil über dieses Urteil ist klar”, sagt er, “es wird keinen Bestand haben”.

Über drei Jahre und fünf Monate zog sich der Fall hin.

786 Ordner mit 235.000 Blatt Beweismaterial hat die Kammer zusammengetragen, an 157 Verhandlungstagen allein 75 Zeugen aus dem In- und Ausland verhört. An drei langen Tischreihen sitzen die Anwälte Falks und der vier Mitangeklagten. Allein die Urteilsverkündung dauert über fünf Stunden.

Das öffentliche Interesse ist bei vielen erloschen, der Fall ist zu kompliziert.

Dabei war der Prozess von Anfang an viel mehr als ein Strafverfahren wegen Betrugs, Kursmanipulation und Steuerhinterziehung.

Er ist wie ein Spielfilm über eine ganz besondere Zeit: den Untergang des Neuen Marktes mit seinen gierigen Managern. Verfolgt von einer deutschen Justiz, der bei Wirtschaftskriminalität meist nur das Prädikat “Unfähig” attestiert wird.

Ins Gefängnis muss Alexander Falk nicht, weil er schon so lange in Untersuchungshaft saß.

Am kommenden Dienstag werden seine Anwälte in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof Revision beantragen. Es wird also weitergehen. Vermutlich noch jahrelang.

Und Alexander Falk weiß auch schon wie es ausgeht: “Ich bin nicht ein bisschen unschuldig”, sagt er, “ich bin unschuldig.”


Quelle: N.Klöckner




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