Organisierter Betrug am Verbraucher
Montag November 17th 2008, 10:18 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz

In jeder fünften Lebensmittelpackung ist weniger drin als angegeben.

Trotzdem kommen die meisten Hersteller ungestraft davon.

Auf der Packung steht „500 Gramm Schweineschnitzel“, tatsächlich drin sind aber nur 450 Gramm.

Das ist kein Einzelfall, sagt Alexander Liebegall. Er leitet die Berliner Außenstelle des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg.

Seine Mitarbeiter gehen täglich in die Läden oder zu den Herstellern und überprüfen, ob die Packungen wirklich so viel enthalten wie versprochen.

Oft ist das nicht der Fall:

Bei abgepacktem Käse, Wurst, Keksen oder Schnitzel – den so genannten „Fertigpackungen mit ungleicher Nennfüllmenge“ – ist fast jede vierte Angabe falsch, weiß Liebegall. Bei 1489 Stichproben, die das Amt im vergangenen Jahr nahm, wurden die Kontrolleure in 17,7 Prozent der Fälle fündig, also bei fast jeder fünften Verpackung.

Bei „Fertigpackungen mit gleicher Füllmenge“ – etwa Mineralwasserflaschen à 0,75 Liter, 500-Gramm-Packungen Kaffee – fielen mehr als acht Prozent der geprüften Produkte aus dem Rahmen, und auch an der Wurst- oder Käsetheke im Laden gibt es oft Ärger, sagt Liebegall: „Auch hier haben wir deftige Quoten.“

Das Problem: Oft wird die Verpackung mitgewogen – auf Kosten des Verbrauchers.

Was im Einzelfall einige Cents ausmachen kann, summiert sich im Jahr. Bei Standardverpackungen vertun sich die Hersteller zwar auch schon mal zu ihren Ungunsten, berichtet Liebegall. Allerdings passiert das vor allem bei preiswerten Waren. Bei Wein und Spirituosen ist dagegen meist weniger drin als versprochen.

Gleiches gilt, wenn teure Rohware verarbeitet werden. Glaubt man der bundesweiten Statistik der Mess- und Eichämter, ist etwa jede dritte Babykost schlecht gefüllt.

Zwar drohen den Herstellern und Händlern Verwarnungen und Bußgelder bis zu 10 000 Euro, doch viele kommen ungeschoren davon.

Verbraucherschützern ist die Mogelei schon seit langem ein Dorn im Auge. „Die Unternehmen sind sehr wohl technisch in der Lage, die Packungen präzise zu befüllen“, kritisiert Thorsten Kasper vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Doch in der Praxis gehe oft Schnelligkeit vor Genauigkeit.

Bei Gewichtsangaben, fordert Kasper, soll es künftig keinerlei Toleranz seitens der Ämter geben: „Wenn 1000 Gramm Zucker drin sein sollen, dann muss die Packung auch mindestens 1000 Gramm enthalten.“ Immerhin hätten die Verbraucher ja auch nicht die Möglichkeit, an der Kasse statt 9,50 Euro nur 9,49 Euro zu zahlen.

Verbraucherschützer befürchten nun weiteres Ungemach. Sie warnen vor einem Mess chaos.

Am 5. Dezember soll das Bundeskabinett auf Geheiß des Wirtschaftsministeriums eine weitere Privatisierung des Mess- und Eichwesens beschließen. Schon heute dürfen Hersteller von Waagen oder Taxometern ihre hergestellten Produkte selber eichen. Künftig sollen Private auch die später turnusmäßig anfallenden Nacheichungen durchführen dürfen. Bisher ist das die Aufgabe der Mess- und Eichämter.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht das kritisch. Sie befürchtet, dass Mieter künftig mehr zahlen müssen, wenn Strom-, Gas- und Wasserzähler von Privatunternehmen überprüft werden. Auch Gerd Billen, vzbv-Vorsitzender, warnt davor, „dass das Mess- und Eichwesen unsicherer, teurer und bürokratischer wird“. Im Wirtschaftsministerium hält man diese Sorgen für unbegründet. Die Neuregelung schaffe Wettbewerb in Bereichen, in denen früher staatliche Gebühren zu bezahlen waren. Dieser Wettbewerb werde die Preise sinken lassen, ohne den bestehenden Schutz zu gefährden.

Der Wettbewerb bringt den Verbrauchern im Laden aber derzeit mehr Nach- als Vorteile.

Als Maßnahme der Vereinfachung hat die EU die bislang festen Verpackungsgrößen weitgehend abgeschafft. Obwohl die entsprechende Verordnung erst am 11. April nächsten Jahres in Kraft tritt, macht praktisch schon heute jeder, was er will.

So gibt es Knäckebrot in 125-Gramm- oder in 275-Gramm-Verpackungen, in Chips sind mal 175 Gramm, mal 200 Gramm drin, das Müsli wiegt mal 425 Gramm, mal 375 Gramm – bei ähnlich großen Verpackungen. Zwar müssen die Händler den Grundpreis pro 100 Gramm oder pro Kilogramm angeben, damit Kunden die Preise vergleichen können, doch die entsprechenden Schilder sind oft klein und schwer zu lesen.

„Dem Handel wird es leicht gemacht, die Verbraucher zu täuschen“, sagt Alexander Liebegall.

Wer das verhindern will, muss sich wappnen: Zum Beispiel abgepackten Käse an der Obst- und Gemüsewaage nachwiegen, um mögliche Unterfüllungen aufzuspüren. Spaß macht das nicht.
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Quelle: H.Jahberg





Fondskauf über die Börse
Donnerstag November 13th 2008, 10:19 am
Abgelegt unter: Fonds

Im Zuge der Abgeltungsteuer schichten viele Sparer bis Jahresende Gelder in Fonds um.

Bei großen Summen können die Gebühren in die Höhe schnellen.

Mit dem Fondskauf über die Börse können Anleger kräftig sparen.

Der Fondshandel über die Börse ist heute fast an jedem Börsenplatz möglich. Anleger brauchen lediglich als Handelsplatz die entsprechende Börse wählen, etwa Hamburg, München oder Stuttgart.

Möglich ist auch der Handel über das vollelektronische Handelssystem Xetra der Deutschen Börse AG Frankfurt. Über 3.000 Publikumsfonds sind hier käuflich.

Der Vorteil des Börsenhandels gegenüber dem Fondskauf bei der Investmentgesellschaft besteht in der hohen Geschwindigkeit.

Während der Kauf über die Fondsgesellschaft bis zu zwei Tage dauern kann, werden Fondsanteile an der Börse innerhalb weniger Sekunden an- und verkauft.

Zudem entfällt der beim Fondskauf der übliche Ausgabeaufschlag. Kostenlos ist die Börsenorder aber nicht: Es fallen die Ordergebühr der Bank, Börsenspesen sowie der Spread zwischen An- und Verkaufskurs der Fondsanteile an.

Unterm Strich kostet eine Börsenorder je nach Spread etwa ein bis zwei Prozent des Kaufwerts. Dies ist verglichen mit bis zu sechs Prozent Ausgabeaufschlag bei Erwerb von Aktienfonds über die Fondsgesellschaft deutlich günstiger.

Beispiel:
Ein Anleger möchte 20.000 Euro in einen Aktienfonds anlegen. Der Fonds kostet regulär fünf Prozent Ausgabeaufschlag. Daraus ergibt sich bei Kauf über die Investmentgesellschaft eine Gebühr von 1.000 Euro. Selbst wenn die Bank 50 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag anbietet, verbleiben dem Anleger 500 Euro Kaufkosten. Demgegenüber würde der Fondskauf über die Börse bei einer Gebührenbelastung von einem Prozent nur 200 Euro kosten.

Neben dem Börsenkauf bieten sich Anlegern weitere Sparmöglichkeiten.

Erstens kann man häufig Fondsanteile ohne Ausgabeaufschlag erwerben. Onlinebroker wie Comdirect, ING-Diba oder Cortal Consors haben eine Vielzahl teils sehr guter Fonds ohne Kaufgebühr im Angebot. In diesem Fall lohnt der Kauf über die Investmentgesellschaft.

Wird der Fonds nicht kostenlos, sondern mit Rabatt auf den Ausgabeaufschlag angeboten, sollte man den Kaufpreis zwischen Fondsgesellschaft und Börse ausrechnen und vergleichen. Viele Börsen bieten dazu Preisvergleichsrechner auf ihren Internetseiten, etwa die Börsen Hamburg und München.

Auch ein Blick auf die Internetseiten der Fondsbörsen kann sich lohnen.

Grund: Auch Fondsbörsen machen Angebote. So bietet beispielsweise die Börse Hamburg-Hannover im November die Fonds DWS Aktien Strategie Deutschland und den bewährten FMM-Fonds des Kapitalverwalters Dr. Jens Erhardt mit gedeckeltem Spread an. Das heißt, für beide Fonds beträgt die Preisspanne zwischen An- und Verkaufkurs höchstens 0,5 Prozent.

Fondskäufer können dadurch bis zu einem Prozent gegenüber vergleichbaren Fonds sparen.

Top-Angebote finden sich auch an der Börse München. Hier kostet etwa der beliebte Aktienfonds Cominvest Fondak P aktuell nur einen Spread von 0,4 Prozent. Geringe Preisspannen finden sich ferner an der Börse Stuttgart, so etwa für den BFG New Energy Fund (aktueller Spread 0,1 Prozent) oder den DWS Top Dividende (aktuell 0,6 Prozent).

Fazit: Anleger sollten die Preise für ihre Lieblingsfonds stets bei mehreren Börsenplätzen abfragen.
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Quelle: M.Geißler









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