Berufsunfähigkeitsversicherer - Wahl zwischen Pest und Cholera
Mittwoch November 19th 2008, 10:03 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Versicherung

Immer seltener bekommen Kunden eine Police, die nicht mit einem teuren Risikozuschlag belegt wird.

Wenn sie überhaupt eine bekommen. Und falls sie eine haben, zahlt die Versicherung im Ernstfall oft nicht – zum Teil mit dubiosen Erklärungen.

Unbestritten ist Berufsunfähigkeit ein enormes Risiko.

Gut 25 Prozent der Berufstätigen halten aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zum regulären Renteneintritt durch. Wer jünger als Jahrgang 1961 ist, hat vom Staat keine Unterstützung über eine minimale Erwerbsminderungsrente zu erwarten.

Es droht ein finanzielles Desaster. Folglich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) tatsächlich empfehlenswert. Wer sie abschließen will, am besten also so jung und gesund wie möglich, muss zuvor die Hosen runterlassen und alle – wirklich alle, auch die kleinsten – Zipperlein der vergangenen Jahre bei der Gesundheitsprüfung angeben.

So wollen die Unternehmen risikoadäquate Beiträge ermitteln.

Schöne Theorie. Praktisch führt es dazu, dass dem Kunden aus allem und jedem ein Strick gedreht werden kann.

Einmal wegen Kopfschmerzen, Rückenleiden oder Allergie in Behandlung gewesen? Pech gehabt! Viele Anbieter schließen dann alle Folgekrankheiten in diesem Kontext aus oder hauen enorme Risikoaufschläge auf die Prämie auf.

Das ist die Wahl zwischen Pest und Cholera. Akzeptiert der Kunde den Ausschluss, riskiert er ein Vabanquespiel. Wer weiß schon, welche Krankheiten sich in fernen Jahren von findigen Versicherungsangestellten auf besagte Kopf- oder Rückenschmerzen zurückgeführt werden? Also: Finger weg, Ausschlüsse sind inakzeptabel, dann lieber höhere Prämien bezahlen.

Eine aktuelle Studie zum Thema der E+S Rückversicherung kommt zu dem Schluss: Vor allem bei kleineren Anbietern sind die Ablehnungs- und Zuschlagsquoten hoch. Fatal: Wer sich bei einem Anbieter um ein Angebot bemüht und die Gesundheitsprüfung nach dessen Meinung nicht oder nur mit Einschränkungen bestanden hat, wird in einer branchenweit zugänglichen Datei mit Namen und Fakten gespeichert.

Will er sich anderswo versichern, trägt er dort schon den Malus auf der Stirn. Deshalb: Angebote parallel einholen!

Kommt es am Ende doch zum Vertrag, sollte sich keiner der derzeit rund 13 Millionen Versicherten zu sicher fühlen. Mit immer windigeren Argumenten halten einige Anbieter ihr Geld zurück, wenn der Kunde tatsächlich schwer krank und somit berufsunfähig wird. Sei es, weil er nicht alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben habe; sei es, weil er doch noch in einem anderen Job arbeiten könne.

Immer häufiger kassieren Gerichte diese Argumente ein, die Assekuranzen klagen unbeeindruckt weiter.

Der Wunsch der Unternehmen, die medizinische Vorgeschichte ihres Kunden bei Vertragsabschluss vollständig zu kennen, ist nötig und berechtigt. Aber bei kaum einer Police agieren die Assekuranzen so unfair und gnadenlos wie bei einer BU. Das sollte man wissen.
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Quelle: A.Heinrich





Organisierter Betrug am Verbraucher
Montag November 17th 2008, 10:18 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz

In jeder fünften Lebensmittelpackung ist weniger drin als angegeben.

Trotzdem kommen die meisten Hersteller ungestraft davon.

Auf der Packung steht „500 Gramm Schweineschnitzel“, tatsächlich drin sind aber nur 450 Gramm.

Das ist kein Einzelfall, sagt Alexander Liebegall. Er leitet die Berliner Außenstelle des Landesamtes für Mess- und Eichwesen Berlin-Brandenburg.

Seine Mitarbeiter gehen täglich in die Läden oder zu den Herstellern und überprüfen, ob die Packungen wirklich so viel enthalten wie versprochen.

Oft ist das nicht der Fall:

Bei abgepacktem Käse, Wurst, Keksen oder Schnitzel – den so genannten „Fertigpackungen mit ungleicher Nennfüllmenge“ – ist fast jede vierte Angabe falsch, weiß Liebegall. Bei 1489 Stichproben, die das Amt im vergangenen Jahr nahm, wurden die Kontrolleure in 17,7 Prozent der Fälle fündig, also bei fast jeder fünften Verpackung.

Bei „Fertigpackungen mit gleicher Füllmenge“ – etwa Mineralwasserflaschen à 0,75 Liter, 500-Gramm-Packungen Kaffee – fielen mehr als acht Prozent der geprüften Produkte aus dem Rahmen, und auch an der Wurst- oder Käsetheke im Laden gibt es oft Ärger, sagt Liebegall: „Auch hier haben wir deftige Quoten.“

Das Problem: Oft wird die Verpackung mitgewogen – auf Kosten des Verbrauchers.

Was im Einzelfall einige Cents ausmachen kann, summiert sich im Jahr. Bei Standardverpackungen vertun sich die Hersteller zwar auch schon mal zu ihren Ungunsten, berichtet Liebegall. Allerdings passiert das vor allem bei preiswerten Waren. Bei Wein und Spirituosen ist dagegen meist weniger drin als versprochen.

Gleiches gilt, wenn teure Rohware verarbeitet werden. Glaubt man der bundesweiten Statistik der Mess- und Eichämter, ist etwa jede dritte Babykost schlecht gefüllt.

Zwar drohen den Herstellern und Händlern Verwarnungen und Bußgelder bis zu 10 000 Euro, doch viele kommen ungeschoren davon.

Verbraucherschützern ist die Mogelei schon seit langem ein Dorn im Auge. „Die Unternehmen sind sehr wohl technisch in der Lage, die Packungen präzise zu befüllen“, kritisiert Thorsten Kasper vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv). Doch in der Praxis gehe oft Schnelligkeit vor Genauigkeit.

Bei Gewichtsangaben, fordert Kasper, soll es künftig keinerlei Toleranz seitens der Ämter geben: „Wenn 1000 Gramm Zucker drin sein sollen, dann muss die Packung auch mindestens 1000 Gramm enthalten.“ Immerhin hätten die Verbraucher ja auch nicht die Möglichkeit, an der Kasse statt 9,50 Euro nur 9,49 Euro zu zahlen.

Verbraucherschützer befürchten nun weiteres Ungemach. Sie warnen vor einem Mess chaos.

Am 5. Dezember soll das Bundeskabinett auf Geheiß des Wirtschaftsministeriums eine weitere Privatisierung des Mess- und Eichwesens beschließen. Schon heute dürfen Hersteller von Waagen oder Taxometern ihre hergestellten Produkte selber eichen. Künftig sollen Private auch die später turnusmäßig anfallenden Nacheichungen durchführen dürfen. Bisher ist das die Aufgabe der Mess- und Eichämter.

Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sieht das kritisch. Sie befürchtet, dass Mieter künftig mehr zahlen müssen, wenn Strom-, Gas- und Wasserzähler von Privatunternehmen überprüft werden. Auch Gerd Billen, vzbv-Vorsitzender, warnt davor, „dass das Mess- und Eichwesen unsicherer, teurer und bürokratischer wird“. Im Wirtschaftsministerium hält man diese Sorgen für unbegründet. Die Neuregelung schaffe Wettbewerb in Bereichen, in denen früher staatliche Gebühren zu bezahlen waren. Dieser Wettbewerb werde die Preise sinken lassen, ohne den bestehenden Schutz zu gefährden.

Der Wettbewerb bringt den Verbrauchern im Laden aber derzeit mehr Nach- als Vorteile.

Als Maßnahme der Vereinfachung hat die EU die bislang festen Verpackungsgrößen weitgehend abgeschafft. Obwohl die entsprechende Verordnung erst am 11. April nächsten Jahres in Kraft tritt, macht praktisch schon heute jeder, was er will.

So gibt es Knäckebrot in 125-Gramm- oder in 275-Gramm-Verpackungen, in Chips sind mal 175 Gramm, mal 200 Gramm drin, das Müsli wiegt mal 425 Gramm, mal 375 Gramm – bei ähnlich großen Verpackungen. Zwar müssen die Händler den Grundpreis pro 100 Gramm oder pro Kilogramm angeben, damit Kunden die Preise vergleichen können, doch die entsprechenden Schilder sind oft klein und schwer zu lesen.

„Dem Handel wird es leicht gemacht, die Verbraucher zu täuschen“, sagt Alexander Liebegall.

Wer das verhindern will, muss sich wappnen: Zum Beispiel abgepackten Käse an der Obst- und Gemüsewaage nachwiegen, um mögliche Unterfüllungen aufzuspüren. Spaß macht das nicht.
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Quelle: H.Jahberg









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