Erbrechtsreform - Unverheiratete sind die Verlierer
Dienstag November 18th 2008, 1:38 pm
Abgelegt unter: Steuer, Immobilie

Bei der sich nun abzeichnenden Erbrechtsreform zum 1. Januar 2009 sind unverheiratete Lebenspartner die großen Verlierer.

Zwar wurden die Freibeträge im Erbfall deutlich erhöht. Doch die Steuersätze ebenfalls.

Unter dem Strich werden unverheiratete Lebenspartner deshalb künftig wesentlich mehr an den Fiskus bezahlen als bisher.

Das kann sich vor allem beim Vererben einer Immobilie fatal auswirken.

Da hier die Steuerbefreiung wie für Witwen und Witwer nicht gilt, muss der hinterbliebene Lebensgefährte Erbschaftssteuer bezahlen.

Für ihn gilt die denkbar schlechteste Erbschaftssteuerklasse III. Statt wie bisher 17 können nun 30 Prozent Erbschaftssteuer anfallen. Da wirkt sich die Anhebung des Freibetrags von 5.200 Euro auf 20.000 Euro nur geringfügig aus.

Im Ernstfall muss der Hinterbliebene die Immobilie verkaufen, um die Steuerlast begleichen zu können.

Beispiel:
Ein unverheiratetes Paar lebt seit vielen Jahren in einer Immobilie, die dem Mann alleine gehört. Nach seinem Tod hinterlässt er seiner Partnerin das Haus (Verkehrswert 400.000 Euro) und weitere 120.000 Euro an Geldvermögen. Die Frau verfügt damit über ein steuerpflichtiges Erbe von insgesamt 520.000 Euro. Ein Freibetrag von 20.000 Euro wird abgezogen.

Auf den Rest fallen Steuern in Höhe von 30 Prozent an. Das macht 150.000 Euro, die der Fiskus kassiert. Auffällig ist, dass der Gesetzgeber lediglich die klassische Familie fördern wollte. Dabei kämen gerade diese Paar- und Familienkonstellationen in der Praxis sehr häufig vor.

Den Geschwistern eines Verstorbenen geht es nicht besser. Auch für sie gilt zwar der erhöhte Freibetrag von 20.000 Euro. Dafür müssen sie Steuern in Steuerklasse II entrichten, die sich aber künftig nicht mehr von Klasse III unterscheiden soll. Sie müssen statt bisher 12 Prozent Steuern nun 30 Prozent auf das Erbe entrichten.

Auf eines müssen nicht verheiratete Paare unbedingt achten: Liegt kein Testament vor, haben sie keinerlei Erbansprüche. Soll der Partner erben, muss er im Vorfeld in einem Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden.
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Quelle: A.Jäger





Kaupthing Bankpleite – Entschädigungsfall eingetreten
Samstag November 08th 2008, 4:04 pm
Abgelegt unter: Anwalt und Recht, Tagesthemen

Sparer müssen weiter bangen

Viele Sparer haben bei der deutschen Zweigniederlassung der isländischen Kaupthing Bank Tages- und Festgelder angelegt.

Nach der Pleite der Kaupthing Bank Mutter in Island ist jetzt der Entschädigungsfall eingetreten. Der isländische Staat garantiert bis zu einem bestimmten Betrag die Einlagen.

Aufgrund der aktuellen Situation ist jedoch bei der Beantragung Eile geboten.

Auch Herr Künzel gehört zu den Opfern der Bankenkrise. Er hatte vor einigen Monaten, angelockt von den hohen Zinsen, 15.000 Euro bei der deutschen Niederlassung der Kaupthing Bank angelegt.

Als diese in Zahlungsschwierigkeiten geriet und die deutsche Bankenaufsichtsbehörde, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über sie ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot (sog. Moratorium) verhängte, ärgerte er sich zwar über den Umstand, dass er nicht mehr an sein Geld kam.

Er ging jedoch davon aus, dass seine Gelder über die deutschen Einlagensicherungssysteme und zusätzlich aufgrund der staatlichen Garantie gesichert sind.

Allerdings musste er schnell erfahren, dass dies für ihn leider nicht zutraf. Aufgrund der europäischen Niederlassungsfreiheit ist die isländische und nicht die deutsche Bankenaufsicht auch für die deutsche Niederlassung zuständig.

Damit greifen auch die deutschen Sicherungsfonds nicht. Zudem gilt die in der Regierungserklärung am 5. Oktober gemachte Zusage, alle Einlagen der deutschen Sparer zu sichern, nur für Kunden, die ihre Gelder bei Banken angelegt haben, die der deutschen Aufsicht unterliegen.

Herr Künzel war daher sehr froh, als er hörte, dass der isländische Staat für die Einlagen bis zu einer Höhe von 20.887,- Euro einsteht. Nachdem nunmehr der Entschädigungsfall festgestellt ist, ist jedoch Eile geboten, da anderenfalls weitere Verluste drohen.

Drohende Staatspleite

Aufgrund der hohen Verluste der Kaupthing Bank bestehen bei den Experten erhebliche Zweifel, ob der isländische Staat tatsächlich alle geschädigten Kunden entschädigen kann. Denn die zu erwartenden Entschädigungszahlungen übersteigen den isländischen Staatshaushalt deutlich. Schon jetzt hat das isländische Wirtschaftsministerium angekündigt, die gesetzlich vorgesehene Frist zur Auszahlung der Entschädigung zu verlängern.

Es scheint daher ratsam, möglichst schnell einen Entschädigungsantrag zu stellen, um noch vor einer möglichen Staatspleite Zahlungen zu erhalten.

Nur Entschädigung in Landeswährung

Obwohl die deutsche Niederlassung der Kaupthing Bank die Gelder der Kunden auf Euro-Konten geführt hat und daher die Entschädigungszahlungen nach isländischem Gesetz in Euro erfolgen müssten, hat nunmehr das isländische Parlament beschlossen, die Erstattungen nur in Landeswährung durchzuführen.

Das Problem für die deutschen Kunden wie Herrn Künzel, besteht darin, dass der Wert der isländischen Krone aufgrund der Finanzkrise täglich an Wert verliert. Dadurch entstehen den Sparern weitere Verluste. Auch aus diesem Grunde ist es daher geboten, möglichst rasch den Entschädigungsantrag zu stellen.

Eintritt des Entschädigungsfalls löst Antragsfrist aus

Ungeachtet der vorgenannten Gefahren bei einer späten Stellung des Entschädigungsantrages, müssen die Anträge innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Entschädigungsfalles gestellt werden. Später eingehende Anträge werden von der isländischen Regierung nicht akzeptiert.

Daher sollte das Entschädigungsformular, dass im Internet unter der Adresse → www.tryggingarsjodur.is/ abgerufen werden kann, möglichst umgehend ausgefüllt werden. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, rät der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), das englischsprachige Formular zu verwenden.

Mit der Materie nicht so vertrauten Opfern der Bankenkrise empfiehlt sich gegebenenfalls die Hinzuziehung eines Experten, um die Ansprüche zu sichern und weitere Verluste zu verhindern.
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
dr.schulte.de









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