Deutschland ereifert sich über Steuersünder.
Ungleich gefährlicher ist der Staat, der sich um seine eigenen Gesetze foutiert und sich damit selber zum Straftäter macht.
Als Bundesrat Merz letzte Woche von einem Journalisten gefragt wurde, was davon zu halten sei, wenn deutsche Behörden für die in Liechtenstein illegal entwendeten Daten 4 Millionen Euro bezahlten, um diese nun gegen eigene Bürger zu verwenden, mochte dieser nicht Stellung beziehen.
Doch genau darum geht es: Darf ein Staat über Spitzeldienste rechtswidrig Geheimnisse beschaffen und diese dann offiziell für Rechtsvorkehren ausnutzen? Darf er wie ein Hehler entwendete Geheimnisse wirtschaftlich ausbeuten, den «Diebstahl» belohnen und damit Nachahmer ermuntern? Den Täter durch Geldzahlungen allenfalls begünstigen, sogar anstiften?
Und all das, notabene, um die Rechtsbrüche gegen seine Bürger auszunutzen.
Besonders irritierend ist vorweg, dass es der Staat ist, der illegale Handlungen belohnt, ausnützt und womöglich selber begeht.
Denn an sich stellen wir nur natürliche Personen vor den Strafrichter. Deliktisches Handeln durch den Staat ist nicht vorgesehen und in Deutschland wie in jedem anderen zivilisierten Land per Verfassung untersagt.
Aus rechtlicher Sicht liegen die Dinge ziemlich klar: Ein Bankangestellter, der geheimnisgeschützte Daten Unbefugten zugänglich macht, macht sich strafbar. Durch die Veräusserung seiner Beute bereichert er sich unrechtmässig, der Deliktserlös ist einzuziehen. Ferner wird das Deliktsgut selbst von Gesetzes wegen zurückgegeben oder zerstört, wenn die Gefahr weiterer Rechtsverletzung seitens Unbefugter besteht.
Kurz: Der unrechtmässige Zustand ist zu beenden – und nicht etwa zu perpetuieren. Doch genau das passiert nun in Deutschland.
Zahlt ein Erwerber für Deliktsbeute, stellt sich die Frage, ob er den Täter zu seiner Tat angestiftet hat. Ein solcher Anfangsverdacht erhebt sich dann, wenn – wie hier der deutsche Staat – der Erwerber am Deliktsgut als Einziger ein enormes finanzielles Interesse hat. Von einer unabhängigen Instanz zu untersuchen wäre auch die Frage der Begünstigung.
Dieser Straftatbestand wäre erfüllt, wenn die Strafverfolgung des Täters erschwert oder verhindert würde, etwa weil ihm durch Geld die Flucht, das Abtauchen unter falschem Namen oder eine unabhängige Existenz ermöglicht wird.
Kommt zum Geld noch die Schaffung einer falschen Identität mit staatlich gefälschten Dokumenten dazu, wäre auch noch an Amtsmissbrauch und Urkundenfälschung zu denken.
Tatsache ist: Der deutsche Staat hat für das Deliktsgut bezahlt und eine Straftat belohnt in einer Höhe, die jede Spesenordnung sprengt und dem Täter ein künftiges Leben in Saus und Braus ermöglicht, das ihm bei rechtstreuer Lebensführung unmöglich wäre.
Wenn ein Staat sich über seine eigenen Gesetze hinwegsetzt, ist das ungleich gefährlicher, als wenn Einzelne mit ihren Steuern mogeln. Das mediale Dauerfeuer lenkt vom Wesentlichen ab, staatlich begangenes Unrecht wird zugeflutet durch ständig neue pressewirksame Aufdeckungen von pikanten Details, die dem Amtsgeheimnis unterliegen.
Die deutschen Politiker machen es sich einfach, wenn sie mit dem Finger auf das Liechtensteiner Stiftungsrecht und das Schweizer Bankgeheimnis zeigen.
Wir erinnern uns an die dreissiger Jahre, als eben dieses Bankgeheimnis eingeführt wurde.
Damals glaubte sich das Nazi-Unrechtsregime im Recht, jüdische Güter zu annektieren.
Im Jahre 1939 hatte das schweizerische Bundesgericht einen solchen Fall zu beurteilen. In Deutschland war gegen drei deutsche Juden ein Devisen-, Steuer- und Strafverfahren eingeleitet worden wegen des Verdachts, sie hätten mit Bezug auf in der Schweiz gelegene Gesellschaften «ihrer Pflicht zur Anbietung von im Ausland gelegenem Vermögen nicht genügt, den inneren Wert der Auslandsbeteiligungen oder deren Anbietungsfähigkeit verschleiert und ohne Genehmigung der deutschen Devisenstelle erhebliche Rechte und Kapitaleinfluss an den schweizerischen Unternehmungen eingeräumt».
Die Reichstreuhandstelle entsandte damals einen Beauftragten samt amtlichem Dossier in die Schweiz, um hier Abklärungen über den Wert der in der Schweiz gelegenen Firmen zu treffen und die pendente Untersuchung zu vervollständigen.
Eine Bewilligung dafür war nicht eingeholt, ein Rechtshilfeersuchen nicht gestellt worden. Beides wäre – wie das Bundesgericht zu Recht festhält – von der Schweiz auch kaum gewährt worden.
Der Beauftragte wurde wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat verurteilt, sein Dossier blieb eingezogen.
Als deutscher Politiker mag man auch sagen, dass es den deutschen Behörden gleichgültig sein kann, wenn in Liechtenstein das Geschäftsgeheimnis verletzt wurde.
Und trotzdem müssen sich die Deutschen die Frage stellen, wie viel ihnen die eigene Verfassung wert ist – und ob es angeht, mit Steuermillionen Freelance-Kriminelle anzufüttern, auch wenn diese im Ausland agieren.
Quelle: Vera Delnon
Die Autorin ist Mitverfasserin des Kommentars
zum Schweizerischen Strafgesetzbuch
und praktiziert als Rechtsanwältin in Zürich
3 Kommentare so far
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Das gerade Sie, Herr Hampe, hier einen Kommentar hinterlassen?
Gibt es doch sehr seltsames über Ihre Person zu berichten:
gomopa.net/Finanzforum/VORSICHT
Mit freundlichen Grüßen
Kommentar von Administrator 02.29.08 @ 11:08 amHerr Kampe hat recht.
Wenn ich als Bürger Hehlerware annehme, bin ich mitschuldig am Verbrechen.
Der deutsche Staat hat sich auch an die Gesetze zu halten. Alles andere ist Willkür und muß verfollgt werden. Sogar bis zu den EuGH.
B. Schischke
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Steuer- oder Justizskandal ?!
Man muß sich fragen, gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht für deren Regierung und Institutionen?
Wie kann es sonst sein, daß von staatlicher Seite einem Datendieb seine Beute für 4 bis 5 Mio. EUR abgekauft und dann gegen Dritte verwendet wird?
Wenn Sie
egal unter welchen Umständen und/oder hehren Absichteneine solche Tat begehen, werden Sie wegen dieses kriminellen Vorgehens hart bestraft!Welche Schlüsse sollte man also aus dieser Begebenheit ziehen:
1.Da in diese kriminelle Handlung eine Vielzahl von Personen und Institutionen involviert sind, handelt es sich nach deutschem Recht um eine KRIMINELLE VEREINIGUNG !
(Nach internationalem Standard kann auch eine Regierung als kriminelle Vereinigung angesehen werden, die gegen elementare Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstößt und solche Verstöße fördert.)
2.Die Bundesrepublik Deutschland ist keinesfalls ein Rechtsstaat. Wenn es den staatlichen Organen paßt, wird geltendes Recht gebeugt und/oder gebrochen!
Erstaunlich dabei ist, wie sich die übergroße Mehrzahl der Medien in „vorauseilendem Gehorsam“ (man kann es auch Arschkriecherei nennen) der offiziellen Linie der Regierung anschließt und dabei
wie so ofteiner perfiden Volksverdummung Vorschub leistet.Ein solches Verhalten kann man sonst nur in Diktaturen beobachten!
In einem Land, in dem „politische Eliten“ (schwarze und rote) öffentlich immer wieder betonen, daß dies oder jenes „nicht politisch korrekt ist“ (erinnert stark an die „offiziellen Parteilinien“ der Nazionalsozialisten und Kommunisten) und „politische Korrektness“ von Andersdenkenden einfordern, ist wirkliche Meinungs- und Pressefreiheit nur eine leere Floskel.
Allerdings sollte man auch nicht verhehlen, daß diese unschönen Zustände nur durch die Uninteressiertheit (oft auch Gedankenlosigkeit und/oder Dummheit) der Mehrzahl der Bürger möglich geworden sind.
Im Moment wird von Regierung und Medien die „Neidkarte“ ausgespielt: Böse Reiche (natürlich Manager und Unternehmer) hinterziehen Steuern und schädigen damit die Allgemeinheit.
Tatsache ist doch aber, daß der Staat und seine Institutionen nicht mit Geld umgehen können, Milliarden von Euro werden Jahr für Jahr richtiggehend verschleudert (die Rechnungshöfe der Länder und des Bundes weisen regelmäßig darauf hin) und die Korruption der (Volks-) Parteien sorgt für weitere Verluste.
(Warum wohl leiden vor allen Dingen staatliche Banken unter der derzeitigen Finanzkrise? Hier wurde ohne jede Hemmung gezockt. In den Vorständen und Aufsichtsräten dieser Institute haben meist „Parteibuchstrategen“
von den Parteien gesponserte ehemalige Parteifunktionäredas Sagen, nicht aber gestandene Banker!)Die Zeche zahlt
wie immer bei staatlicher Mißwirtschaftder Steuerzahler!Im feudalen Mittelalter galten Steuern (Abgaben an den Landesherrn) von mehr als 10% als Raub. Gutverdiener zahlen heute 42% Einkommenssteuer + Soli + Kirchensteuer und kommen so über die 50-Prozent-Grenze. Dazu kommen noch die Sozialabgaben. (Mittelständische Unternehmer sind oft noch schlechter dran.)
Wird das bereits versteuerte (Rest-) Geld in Fonds, Aktien etc. angelegt, greift der Fiskus erneut zu und schmälert die Erträge ohne Rücksicht auf eventuelle inflationäre Verluste.
Zudem zahlt jeder Bürger aus seinem bereits versteuerten Geld für jede Ware und Dienstleistung nochmals einen Obolus, die Mehrwertsteuer, an den Staat.
Damit aber nicht genug, gibt es weitere unzählige Schröpfungen durch Sondersteuern auf Öl, Benzin, Tabak, Spirituosen etc. (Beim Ölpreis wird seitens der Regierung immer mit dem Finger auf die Förderländer und die Ölkonzerne gezeigt, der wahre Preistreiber ist aber der deutsche Staat.)
Ist es da ein Wunder, daß immer mehr Bürger wenigstens einen Teil ihres Vermögens vor den modernen Raubrittern in Sicherheit bringen wollen?
Es handelt sich hier
meiner Meinung nachum legale Notwehr gegen ein menschebverachtendes System der schamlosesten Ausbeutung! – Leistung wird prinzipiell bestraft.“BESTOHLEN WURDE DIE LANDESBANK VON LIECHTENSTEIN – der Dieb war ein ehemaliger Angestellter derselben – Hehler des Diebesguts und Nutznießer der kriminellen Handlung ist die Regierung der Bundesrepublik Deutschland!
Das Opfer der kriminellen Handlung wird jetzt in den deutschen Medien als Täter verunglimpft (hatten wir alles schon mal).
Liechtenstein ist ein souveräner Staat und hat
wie jeder andere souveräne Staateigene Gesetze. Warum sollte es gegen eigene Gesetze verstoßen und die eines anderen Staates anerkennen?(In einer Vielzahl von Ländern ist „Steuerhinterziehung“ kein Strafrechtsbestand und fällt damit meist nicht unter Rechtshilfeabkommen mit anderen Staaten, Rechtshilfe erstreckt sich in der Regel nur auf Delikte, die in beiden vertragschließenden Staaten strafrechtlich verfolgt werden.) Soll wieder einmal „am deutschen Wesen die Welt genesen“? Auch das hatten wir schon mal!
Andererseits läßt der deutsche Staat es gern zu, wenn deutsche Banken das Geld von Ausländern verwalten und deren Heimatländer nicht benachrichtigen.
So werben z.B. deutsche Banken in Grenznähe zur Schweiz mit ihrer Veschwiegenheit zugunsten der Schweizer, die ihr Geld bei ihnen anlegen, um die 35%ige Zinsbesteuerung in ihrem Heimatland zu umgehen.
Den Steuerflüchtlingen
via Liechtensteinselbst kann man in erster Linie vorwerfen, daß sie leichtsinnig und dümmlich gehandelt haben. Es ist schließlich nicht das erste Mal, daß Daten aus Liechtenstein die Runde machen. Auch ist seit Jahren voraussehbar, daß Liechtenstein sich früher oder später dem Druck (oder sollte man sagen: den Erpressungen) der EU beugen wird.FASZIT: Handelt es sich nun im vorliegenden Fall um einen Steuer- oder Justizskandal ?
1.Der wahre Steuerskandal ist, daß deutsche Bürger ihr Geld
vor der unstillbaren Habgier des deutschen Staatesins Ausland in Sicherheit bringen müssen, darunter auch viele Nicht-Millionäre, um nicht finanziell auszubluten! (Andere wandern ganz aus.)2.Der Justizskandal ist, daß der/die Rechtsbrecher (der eigenen Gesetze) sich mit Hilfe der heimischen Medien als Opfer darstellen kann/können und das wahre Opfer der kriminellen Tat
mit dem Ruf „haltet den Dieb“noch als Schuldigen diffamiert/diffamieren.Es ist also wieder einmal soweit, daß man sich als Deutscher
wegen einer skrupellosen deutschen Regierungseiner Nationalität schämen muß.Meine letzte Hoffnung in diesem Schelmenstück sind der Bundesgerichtshof und/oder das Verfassungsgericht, die mit
an Wahrscheinlichkeit grenzender Sicherheitin dieser Sache angerufen werden.Ulf-D.Hampe
den 23.02.2008
Kommentar von Ulf-D. Hampe 02.29.08 @ 10:47 am