Bei Fonds mit variabel verzinsten Anleihen entfällt der Zinsabschlag auf Gewinne.
Die Oberfinanzdirektion Rheinland weist in einem aktuellen Erlass darauf hin, dass von Fonds realisierte Gewinne mit zinsvariablen Anleihen, sogenannten Floatern, unabhängig von Haltefristen steuerfrei bleiben
(Az.: S 1980-1031- St 222).
Damit kommen Anleger in Rentenfonds ab sofort in den Genuss günstiger Steuervorteile, was Direktanlegern mit identischen Papieren untersagt ist. Die müssen den mühseligen Weg über das Finanzamt gehen.
Auslöser für das neue Fondsprivileg sind Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach Floater nicht mehr als Finanzinnovation gelten.
Damit sind realisierte Gewinne keine steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen mehr und unterliegen nicht dem Zinsabschlag.
Und: Für bis Silvester 2008 erworbene Titel gilt der Bestandsschutz vor der Abgeltungsteuer wie für andere Wertpapiere auch.
Das trifft sich gut, hat doch nahezu jeder Rentenfonds solche Bonds mit variablen Zinskupons im Vermögensbestand. Direktanleger hingegen müssen bei Verkauf oder Fälligkeit weiterhin den Zinsabschlag von 30 Prozent zahlen.
Das Bundesfinanzministerium beugt sich zwar der Rechtsprechung des BFH, hat jedoch die Banken verpflichtet, diese günstigen Urteile nicht allgemein anzuwenden und weiter fleißig Zinsabschlag auf Gewinne unabhängig von der Haltedauer abzuziehen.
Während die Fonds ein solches Kursplus für ihre Besitzer brutto reinvestieren können, fällt die Nettorendite für Zinssparer gleich 30 Prozent geringer aus. Anleger können dies später noch über ihre Steuererklärung korrigieren, indem sie die Daten der von den Banken ausgestellten Jahresbescheinigung für 2007 exakt um diese Erträge mindern.
Hilfreich als Argument ist der Verweis auf die Aktenzeichen VIII R 97/02 und VIII R 6/05 der entsprechenden Urteile.
An dieser lästigen Vorgehensweise ändert sich auch 2009 wenig. Statt des Zinsabschlags muss dann der Antrag auf Erstattung von unberechtigt einbehaltener Abgeltungsteuer gestellt werden.
Daher sollten Anleger nicht nur alle Bankbelege zu den jetzt privilegierten Anleihen für die anstehende Steuererklärung 2007 ordentlich sortieren, sondern auch schon mit Blick auf 2009. Denn nur so lassen sich gegenüber dem Finanzamt steuerfreie Gewinne nachweisen.
Dieser Umweg ist bei Fondsanlegern nicht mehr nötig. Sofern Investmentfonds solche zinsvariablen Anleihen mit Gewinn verkaufen, fallen für ihre Besitzer keine steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen und damit weder Zinsabschlag oder später Abgeltungsteuer an.
Sofern die Rentenfonds an Silvester 2008 im Depot liegen, kann der Fondsmanager auch anschließend munter Gewinne mit solchen zinsvariablen Titeln ohne Beteiligung des Finanzamts brutto realisieren.
Quelle: R.Kracht
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