FinanzBlog24


Steuerparadiese
Samstag Dezember 15th 2007, 9:27 am
Abgelegt unter: Steuer

Luxemburg: Das Großherzogtum war in den vergangenen Jahren das Paradebeispiel, wie man statt auf Schwarzgeld auf ehrliche Investoren und Zuwanderer setzt.

Zwar wirkt der Spitzensteuersatz von 38 Prozent auf den ersten Blick wenig paradiesisch. Doch für Angestellte, die samt Familie in den Kleinstaat ziehen, stellt sich die Sache anders dar.

So greift der hohe Spitzensatz etwa bei einer Familie mit zwei Kindern dank hoher Freibeträge erst ab einem Jahreseinkommen von 125 000 Euro.

Noch interessanter ist der kleine Nachbar für Vermögende.

Um sie wirbt die Regierung von Ministerpräsident Jean-Claude Juncker besonders entschlossen: 2006 wurde die Vermögensteuer abgeschafft, und die Erbschaftsteuer ist sowieso längst passé.

Zudem forderte der Fiskus von Zinsen nicht den Einkommensteuersatz, sondern pauschal zehn Prozent. Für Dividenden sind maximal 19 Prozent fällig, und Spekulationsgewinne werden nach sechsmonatiger Haltefrist gänzlich verschont.

In Deutschland müssen Anleger ab 2009 von sämtlichen Gewinnen 26,4 Prozent abgeben, die einjährige Spekulationsfrist entfällt.

Darüber hinaus punktet Luxemburg vor allem mit flexiblen Regeln für Anleger. So können sich dort zehn Sparer zu einem “Spezialfonds” zusammenschließen, wenn jeder mindestens 125 000 Euro mitbringt.

Der Vorteil: Die betuchten Anleger können Einfluss auf die Anlagestrategie nehmen – und kommen trotzdem in den Genuss einiger Steuerprivilegien für Fonds.

Teamfähige Anleger, die von Deutschland aus Kommandos geben, haben jedoch Pech: Wer jetzt in einen Spezialfonds investiert, kann Kursgewinne nach 2008 nicht mehr unbegrenzt steuerfrei einstreichen, sobald die einjährige Haltefrist abgelaufen ist.

“Die Bundesregierung hat die Übergangsregelung bei der Abgeltungsteuer für solche Fonds drastisch verschärft”, sagt Idler. Anders als bei normalen Fonds können sich Sparer deshalb keine steuerfreien Spekulationsgewinne sichern, indem sie bis zum 31. Dezember 2008 einsteigen.

Die Last-Minute-Änderung zeigt: Solche Wettkampfvorteile sind deutschen Politikern ein Dorn im Auge.

Auch in anderen Bereichen setzen die großen EU-Staaten Luxemburg unter Druck, einmal musste Premier Juncker vergangene Woche bereits nachgeben: Von 2015 an gilt bei Online-Geschäften der Mehrwertsteuersatz des Käuferlandes statt der luxemburgischen 15 Prozent.

Für große Online-Händler gibt es dann keinen Anreiz mehr, ihren Sitz in Länder mit niedrigen Mehrwertsteuern zu verlagern.

Liechtenstein:
Auch das wohl noch immer verschwiegenste Steuerparadies in Europa muss bald erhebliche Zugeständnisse machen.

Sobald der große Nachbar Schweiz dem Schengen-Raum beitritt, sollen auch die liechtensteinischen Beamten enger als bisher mit ausländischen Steuerfahndern zusammenarbeiten.

Erbprinz Alois will das Fürstentum ohnehin stärker öffnen und in den nächsten Wochen eine Steuerreform vorstellen.

Den im Februar präsentierten Grundsätzen zufolge, der “FL Tax Roadmap”, wird sie die Voraussetzungen dafür schaffen, “zu gegebener Zeit die Anwendung steuerlicher EU-Richtlinien auch auf Liechtenstein zu ermöglichen”.

Gleichzeitig sollen die Sätze niedrig bleiben und womöglich gar gesenkt werden. Derzeit kommen Manager und Ruheständler mit Wohnsitz in Liechtenstein in den Genuss eines maximalen Steuersatzes von 17 Prozent.

Großbritannien:
Auch wenn es viele nicht wissen: Das Vereinigte Königreich ist ein Steuerparadies – und zwar nicht nur für Bewohner der Kanalinseln Jersey und Guernsey oder der Isle of Man.

Zwar ist die Einkommensteuer mit einem Spitzensatz von 40 Prozent in Großbritannien wenig attraktiv, aber ausländischen Neuankömmlingen winken enorme Vorteile, die deutsche Banker genauso angelockt haben wie russische Oligarchen, saudische Ölprinzen und prominente Sportler.

Ihr Privileg ist der “non-domiciled”-Status.

Demnach gelten Ausländer meist erst nach einigen Jahren als steuerlich ansässig. “Bis dahin müssen sie nur Einkünfte versteuern, die nach Großbritannien überwiesen werden”, sagt Steuerberater Lüdemann. Wird ein Teil des Gehalts vom Arbeitgeber in ein Nullsteuerparadies wie die Cayman Islands in der Karibik überwiesen, können sie komplett steuerfrei davonkommen – und zwar legal.

“Wichtig ist aber, dass Betroffene ihren Wohnsitz in Deutschland tatsächlich aufgeben”, warnt Lüdemann.

Über die Vorschrift, die folglich auch für Italiener gilt, könnte Motorradweltmeister Valentino Rossi stolpern. Die italienische Finanzpolizei wirft dem 28-jährigen Multimillionär vor, seinen Hauptwohnsitz in London nur vorgetäuscht zu haben. In Wahrheit habe er zwischen 2000 und 2004 die meiste Zeit in seinem Heimatort Tavullia verbracht.

Somit sei er auch in Italien steuerpflichtig gewesen und müsse 25 Millionen Euro nachzahlen plus saftiges Bußgeld.

Italiens stellvertretender Wirtschaftsminister Vincenzo Visco nahm den Fall zum Anlass, die britischen “Nondom”-Regeln massiv zu kritisieren: Die Briten würden “die Regeln des Wettbewerbs zwischen den Staaten” verletzen.

Der britische Finanzminister Alistair Darling will das Privileg nicht abschaffen, allerdings sollen die Freibeträge für “Nondoms” sinken und nach spätestens sieben Jahren eine Mindeststeuer von 30 000 Euro greifen.

Der eidgenössische Finanzminister Hans-Rudolf Merz sammelt solche Beispiele für Steuervorteile in EU-Staaten derzeit lächelnd und akribisch.

Seine Botschaft an EU-Steuerkommissar Kovacs: Die Staatengemeinschaft solle sich doch erst mal selbst an die Regeln halten, bevor sie unfairen Wettbewerb durch die Schweiz beklage.


Quelle: HB




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