Steuer und Stiftung
Freitag Juni 13th 2008, 9:38 am
Abgelegt unter: Steuer

Erträge echter Stiftungen aus dem Ausland erhöhen Einkünfte der Stifter nicht.

Sein Geld lieber in ausländischen Steuerparadiesen unterzubringen, anstatt es in Deutschland zu versteuern – dieses Modell führte jüngst zu einem handfesten Skandal in Deutschland.

Besonders in Verruf gerieten so genannte Stiftungen, besonders die, die vermögende Bundesbürger in Liechtenstein eingerichtet hatten, um Geld am deutschen Fiskus vorbei zu schmuggeln.

Mit einer Stiftung im eigentlichen Sinne hatte das nicht viel zu tun.

In Deutschland verfolgen Stiftungen, anders als die in der Kritik stehenden Stiftungen in Liechtenstein, zumeist gemeinnützige Zwecke und erhöhen mit ihrer Arbeit die Lebensqualität und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Land.

Um hier noch schärfer zu unterscheiden und Steuerhinterziehung zu erschweren, wurde in den Entwurf des Jahressteuergesetzes eine Neuerung aufgenommen:

Für ausländische Familienstiftungen galt laut des so genannten Außensteuergesetzes schon immer, dass die Erträge der Stiftung den im Inland ansässigen Stiftern oder Begünstigten zuzurechnen sind.

Das heißt, sie erhöhen die Einkünfte der Stifter oder Begünstigten.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Stiftung tatsächlich Zuwendungen an den Stifter oder die Begünstigten leistet.

Daran soll sich im Grundsatz nichts ändern.

Die im Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 vorgesehene Änderung des Außensteuergesetzes sieht vor, dass die Zurechnung der Erträge der ausländischen Stiftung entfällt, wenn die Stiftung Sitz oder Geschäftsleitung in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat und nachgewiesen wird, dass es sich um eine echte Stiftung handelt und nicht um eine Scheinstiftung.

Das soll jedoch nicht gelten, wenn mit dem Staat, in dem sich Sitz oder Geschäftsleitung der Stiftung befindet, kein Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke möglich ist, wie zum Beispiel mit Liechtenstein.

Die Besteuerung der Zuwendungen der Stiftung bleibt unberührt.


Quelle: BMF




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