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Die Schweizer Sterbehilfe-Organisation Dignitas will dorthin gehen, wo viele ihrer Kunden herkommen: Nach Deutschland.
In der Bundesrepublik will Dignitas ein Exempel statuieren. Doch mittlerweile ist ist die Organisation selbst in ihrer Heimat nicht mehr gut gelitten.
Die Sterbehilfe-Organisation Dignitas, der die Geschäftsräume in Zürich gekündigt worden sind, hat kurzfristig in Stäfa ihren Betrieb aufgenommen, wie sich nüchtern beschreiben ließe. Die Anwohner reagieren alles andere als nüchtern auf jene Kunden von Dignitas, die im Rollstuhl kommen und den Ort im Sarg verlassen. Der Tod, wie er in Stäfa praktiziert wird, hat dort keinen Platz.
„Gemeinde schiebt Dignitas den Riegel vor“ lauten noch die sachlichsten Schlagzeilen zum Kampf zwischen Bürgern und Sterbehelfern. Was Stäfa erlebt, könnte bald am ehesten in Hannover Schule machen. Denn dort hat Dignitas bereits einen Außenposten. Und Ludwig Minelli, Chef der Sterbehilfe-Organisation, kündigt an, auch in Deutschland seine Dienste anzubieten.
„Bis Ende des kommenden Jahres“, sagt er, „sollten wir so weit sein.“
Minelli handelt mit der Konsequenz eines Kaufmanns, der dort eine Filiale gründet, wo er die meisten Kunden vermutet. 196 Menschen hat Dignitas im vergangenen Jahr in den Tod begleitet, 120 davon stammten aus Deutschland. Unter den prominentesten Sterbewilligen ist derzeit mit Noel Martin jener Schwarze, der vor mehr als elf Jahren in einem Berliner Vorort von Neonazis so zugerichtet wurde, dass er sein Leben nun nicht mehr lebenswert findet. Er stand mit Dignitas in Kontakt.
Würde Dignitas, so rechnet sich Minelli aus, ihre Dienste auch in Deutschland oder England anbieten, hätten sich Probleme wie der Streit in Stäfa erledigt. Die Sterbehelfer könnten dann ihre Patienten zu Hause aufsuchen. Der Tod ginge geräuschloser über die Bühne. Die Nachfrage nach den Diensten der Sterbehelfer steigt rasant. Minelli spricht von „erheblichen Wachstumsraten“. Allein 2006 hat die Zahl der Fälle um rund 50 Prozent zugenommen.
Gegen den „Sterbetourismus“ regt sich in der Schweiz allerdings immer wieder politischer Widerstand. Der Züricher Kantonsrat hat am Montag, aufgeschreckt durch die Vorfälle in Stäfa, nur mit zwei Stimmen Mehrheit dem Sterbetourismus noch einmal seinen Segen gegeben. Organisationen wie Dignitas unterliegen aber künftig einer Bewilligungspflicht. Auf Bundesebene schützt in der Schweiz ein Gesetz das Recht eines Menschen, über Zeitpunkt und Art seines Todes selbst zu bestimmen. Dignitas lebt nicht schlecht mit dieser Regelung.
Die Fahrkarte in den Tod kostet 7 500 Franken, umgerechnet rund 4 900 Euro. Die Vorbereitung des Suizids schlägt dabei mit 2 000 Franken zu Buche, die Durchführung auch. Die Behördengänge danach, die die Sterbehelfer erledigen, kosten 1 000 Franken. Die Arztrechnung und Kosten für die Verbrennung des Leichnams komplettieren die Rechnung. Es ist Minelli, der diese Zahlen so präsentiert.
Auf eine ethische Debatte lässt er sich nicht ein. „Gestorben wird jederzeit“, sagt er. Und wer dennoch nachfragt, erhält den Hinweis, dass knapp drei Viertel derjenigen, die bei Dignitas einen Antrag zur Sterbebegleitung gestellt haben, sich anschließend nie wieder melden. Wie Noel Martin zum Beispiel. „Das ist doch wunderbar, oder?“ fragt Minelli, und es klingt provozierend. „Wer A gesagt hat, muss bei uns nicht zwangsweise B sagen.“
Minelli war einst Journalist des Schweizer Boulevardblattes „Blick“, später zehn Jahre lang Korrespondent des „Spiegels“. Erst spät studierte er Jura und wurde mit 54 Jahren Rechtsanwalt. 1998 gründete er in Zürich die Organisation Dignitas, die Menschen „Freitodhilfe“ leistet. Ohne Minelli gäbe es Dignitas vermutlich keinen Tag länger. Mit Minelli vergeht allerdings kaum ein Tag, an dem es keinen Ärger gibt.
Der Mann greift im Zweifelsfall auch zu unorthodoxen Methoden: Als die Gemeindeväter von Stäfa beschließen, dass bei ihnen nicht nach der Methode Dignitas gestorben werden darf, stellt er einer sterbewilligen Polin kurzerhand seine eigene Wohnung zur Verfügung. Macht es ihm etwas aus, einem Menschen gegenüberzutreten, von dem er wisse, dass der bald tot sein werde? Minelli schüttelt den Kopf: „In kosmischen Zeitspannen gerechnet, geht mir dieser Mensch höchstens um zwei Sekunden voran.“
Der kalkulierende Herr Minelli, der sich selbst als Atheist bezeichnet und bei Veranstaltungen, zu denen auch Theologen eingeladen sind, prinzipiell nicht mehr auftritt, hat nun einen Plan: Er suche, berichtet er, in Deutschland nach einer „unbescholtenen Person, vielleicht einem pensionierten Arzt, der im Dienste unserer Sache die denkbare Strafverfolgung auf sich nimmt“. Mit so jemandem zusammen will Minelli Sterbewillige in Deutschland in den Tod schicken, wohl wissend, damit gegen die Rechtsprechung zu verstoßen. „Aber wir werden das durchfechten, damit die Rechtsprechung die Chance erhält, geändert zu werden“, kündigt Minelli selbstbewusst an.
Als Jurist hat er sich vorbereitet auf das, was dann kommt. Nach deutschem Recht ist es strafbar, einem Sterbenden nicht zu helfen. Die unterlassene Hilfeleistung kann juristisch wie ein Tötungsdelikt bewertet werden. Minelli hält dem das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg entgegen.
Der hat im Fall der sterbewilligen Engländerin Diane Pretty zwar festgestellt, dass aktive Sterbehilfe verboten sei. Aber gleichzeitig darauf hingewiesen, dass sich angesichts des Fortschritts der Medizin immer mehr Menschen fragen, ob sie im Alter bei zunehmenden geistigen oder körperlichen Einschränkungen gezwungen werden können, weiterzuleben. Minelli leitet daraus ab, dass Sterbebegleitung, wie Dignitas sie praktiziert, letztlich auch von den EU-Richtern genehmigt würde.
Quelle: Oliver Stock
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