Staatliche Zuschüsse für Wärmeanlagen
Sonntag Januar 20th 2008, 10:21 am
Abgelegt unter: Finanzierung, Tagesthemen

Seit Jahresbeginn wird der Einsatz von Wärmepumpen für die Heizung und Warmwasserbereitung staatlich gefördert.

Seit vergangener Woche können die Anträge von den Internetseiten des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle heruntergeladen und online ausgefüllt werden.

Bisher führt die Wärmepumpen- Technik hierzulande – verglichen mit Ländern wie Österreich oder Schweden – ein eher stiefmütterliches Dasein.

Vielen, selbst Fachbetrieben, gilt die Technik als exotisch, dabei hat jeder Haushalt mindestens eine Wärmepumpe im Dauerbetrieb, nämlich den Kühlschrank. Beim Kühlschrank wird die Luft herunterkühlt, und es entsteht Wärme als Abfallprodukt.

Bei der Wärmepumpe ist es umgekehrt, das sogenannte Wärmemedium – das kann Luft, aus dem Erdreich kommendes Wasser oder eine Soleflüssigkeit sein – wird mittels eines Kompressors heruntergekühlt und die dabei entstehende Wärme genutzt.

Dadurch, dass dem Erdreich oder der Luft Wärme entzogen wird, lassen sich die Heizkosten halbieren.

Allerdings sind die Investitionskosten sehr hoch
– realistisch für ein Einfamilienhaus sind 20.000 bis 30.000 Euro. Durch die staatlichen Zuschüsse wird die Wärmepumpentechnik nun etwas lukrativer.

Für eine Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe im Neubau gibt es 10 Euro pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche, maximal 2000 Euro, und im Bestand 20 Euro pro Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche, maximal 3000 Euro.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, in Eschborn. Die Inbetriebnahme der Wärmepumpenanlage kann vom Tag der Antragstellung sechs Monate zurückliegen, kann also bereits Mitte letzten Jahres erfolgt sein.

Einzige Bedingung: Es muss der Nachweis geführt werden, dass durch den Einsatz der Anlage auch tatsächlich Energie gespart wird.

Voraussetzung für die Förderfähigkeit einer Wärmepumpe ist der Einbau eines Strom- und Wärmemengenzählers. Es muss eine Jahresarbeitszahl bestimmbar sein, und die muss bestimmt werden durch eine Fachunternehmererklärung.

Diese Jahresarbeitszahl gibt an, wie viel elektrische Energie die Wärmepumpe einsetzen muss, um eine bestimmte Wärmemenge zu erzeugen. Wärmepumpen renommierter Hersteller bringen es dabei auf Jahresarbeitszahlen von bis zu fünf, was bedeutet, dass aus einem Kilowatt elektrischer Energie fünf Kilowatt Heizenergie bereitgestellt werden.

Für den Nachweis, dass die Wärmepumpe besonders effizient funktioniert und sich durch eine hohe Jahresarbeitszahl auszeichnet, gibt es einen zusätzlichen Förderbonus von bis zu 1000 Euro.


Quelle: DLF




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