Zum neuen Jahr gibt es wieder zahlreiche Neuerungen bei den Sozialgesetzen.
Was sich für Arbeitnehmer ab 2009 ändert.
Unterm Strich bleiben die Sozialabgaben in 2009 meist gleich.
Arbeitnehmer müssen künftig zwar weniger an die Arbeitslosen-, dafür aber meist mehr an die Krankenversicherung abführen. Für alle Sozialversicherungen insgesamt zahlen Beschäftigte mit Kind jetzt Beiträge in Höhe von gut 20,5 Prozent. Die Arbeitgeber beteiligen sich nur mit 19,6 Prozent.
Krankenversicherung
Bei den gesetzlichen Kassen gibt es ab Januar 2009 einen einheitlichen Beitragssatz von 15,5 Prozent. Hiervon tragen die Arbeitgeber 7,3 Prozent, Arbeitnehmer und Rentner aber 8,2 Prozent. Bislang mussten die Versicherten im Schnitt nur etwa 7,8 Prozent ihres Einkommens für die Krankenversicherung aufbringen.
Nach wie vor fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an.
Diese steigt Anfang 2009 bundeseinheitlich von 3.600 auf 3.675 Euro im Monat. Der nur vom Arbeitnehmer zu zahlende Kassen-Höchstbeitrag klettert so für einen Gutverdiener auf (8,2 Prozent von 3.675 Euro = 301,35 Euro). Ein Durchschnittsverdiener mit monatlichen Einkünften von 2.500 Euro brutto zahlt künftig monatlich 205 Euro für seine Krankenversicherung. Das sind unterm Strich 7,50 Euro mehr als bisher. Denn bislang waren es 197,50 Euro.
Pflegeversicherung
Hier ändert sich zum Jahreswechsel nichts. Der Beitragssatz wurde bereits zum Juli 2008 auf 1,95 Prozent erhöht. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer (mit Ausnahme von Sachsen, wo Arbeitgeber nur 0,475 Prozent, Arbeitnehmer jedoch 1,475 Prozent tragen). Für Kinderlose kommt generell – wie bisher – ein Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten hinzu, an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt.
Rentenversicherung
Der Beitrag für die Rente bleibt unverändert bei 19,9 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer beteiligen sich hieran jeweils mit der Hälfte. Positiv ist für die meisten Arbeitnehmer: Auch im nächsten Jahr können sie etwas mehr von ihren Rentenversicherungsbeiträgen bei der Steuer absetzen. Viele bekommen deshalb unterm Strich ab Januar 2009 sogar einen etwas höheren Nettolohn überwiesen.
Arbeitslosenversicherung
Die Abgabe an die Bundesagentur für Arbeit sinkt von 3,3 auf 2,8 Prozent, also um 0,5 Prozentpunkte. Für einen Durchschnittsverdiener sinkt so die monatliche Belastung um 6,25 Euro. Die gleiche Summe spart sein Arbeitgeber.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung steigt auf 5.400 Euro (alte Länder) bzw. 4.550 Euro (neue Länder) im Monat. Nur bis zu diesen Grenzwerten werden Beiträge zu den beiden Sozialversicherungen erhoben.
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Quelle: R.Winkel
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