Abgelegt unter: Versicherung
Gesetzliche Krankenkassen sollen auch in Zukunft nur im absoluten Notfall pleite gehen können.
Dafür will Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) durch eine ganze Reihe von Sonderregelungen in ihrem jetzt fertig gestellten Referentenentwurf für ein neues Kasseninsolvenzrecht sorgen.
Bislang sind nur die so genannten bundesunmittelbaren Krankenkassen, wie Barmer, DAK und andere Ersatzkassen insolvenzfähig.
Ab 2010 soll dies auch für die 16 Ortskrankenkassen und andere der Landesaufsicht unterliegende Krankenkassen gelten.
Nach dem Entwurf der Gesundheitsministerin sollen Kassen, die wie vor allem die AOK bislang keine Rückstellungen in ihren Bilanzen für die Altersversorgungsansprüche ihre Mitarbeiter gebildet haben, nicht nur 40 Jahre Zeit erhalten, dies nachzuholen.
Der neue Spitzenverband Bund soll zudem weitgehende Befugnisse erhalten, Pleiten zu verhindern.
So soll er das Recht erhalten, in eine finanzielle Schieflage geratene Kassen zur Fusion mit einer dazu bereiten anderen Kasse zu zwingen, wenn eine Insolvenz dadurch abgewendet werden kann.
Auch sollen anders als in der privaten Wirtschaft Gläubiger wie Krankenhäuser oder andere Leistungsanbieter nicht das Recht erhalten, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dies sollen vielmehr nur die jeweiligen Landesversicherungsämter oder das Bundesversicherungsamt dürfen.
Die Aufsichten sollen darüber hinaus verpflichtet werden, zunächst alle Möglichkeiten auszuschöpfen, ein Insolvenzverfahren abzuwenden.
Dazu können freiwillige Nothilfen anderer Kassen der gleichen Kassenart ebenso gehören wie Finanzhilfen des Spitzenverbands Bund.
Bis die Kassen Rücklagen für bislang nicht gesicherte Versorgungsansprüche ihrer Mitarbeiter gebildet haben, soll der Bundesverband Bund die Haftung übernehmen.
Dadurch soll verhindert weiden, dass zum Beispiel die 16 AOK ihre nicht gedeckten Versorgungszusagen von acht Milliarden Euro bereits 2010 in ihren Bilanzen ausweisen müssen, was unmittelbar zu ihrem Konkurs führen würde. Die Länder sollen im Gegenzug von ihrer bisherigen Haftung befreit werden.
Unklar ist noch ob dies, wie von ihnen gefordert, bereits mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 geschehen soll oder erst 2010, wenn das neue Insolvenzrecht in Kraft treten soll.
Quelle: P.Thelen
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Hallo,
Kommentar von Brendle 05.05.08 @ 11:45 amleider können Kassen nicht Pleite gehen!
Sie würden wesentlich wirtschaftlicher arbeiten.
Die Absicherung der MA dürfte das geringste Problem sein. Und die Versicherten? Was soll´s! Die können jederzeit in eine andere Kasse wechseln… ohne Nachteile.
Allerdings: die Wasserköpfe bei den Kassen haben bestimmt “ihr Schäfchen im Trockenem”!
Ich frage mich immer, warum Kassen so bevorzugt werden!? Keine Steuern, Verluste tragen die anderen… usw.
Brendle