US-Finanzaufsicht SEC will ausländischen Börsen erstmals erlauben, direkt mit amerikanischen Investoren über deren heimischen Broker zu handeln.
Derzeit arbeitet die Behörde in Abstimmung mit anderen ausländischen Aufsichten Vorschläge für eine entsprechende Regulierungsänderung (“mutual recognition”) aus, die in diesem Quartal greifen könnte.
Damit würden US-Investoren zur Ausführung ihrer Orders an ausländischen Börsen keinen dort zugelassenen Wertpapierhändler mehr benötigen, sondern könnten alles über ihren US-Broker abwickeln.
Jahrelang hatte die SEC ihre Aufsichtshoheit verteidigt mit der Begründung, dass sie US-Investoren nicht den Gefahren einer weniger strikten Regulierung aussetzen wollte. Seit 1996 bemüht sich beispielsweise die Deutsche Börse, ihre Handelsterminals in den USA aufstellen zu dürfen – bislang vergeblich. Dies war Auslandsbörsen nur erlaubt, sofern sie sich bei der SEC registrierten. Dem wollten sich die Börsen jedoch nicht unterwerfen.
SEC-Commissioner Annette Nazareth hatte kürzlich in einer Rede eingeräumt, dass das amerikanische Aufsichtsregime US-Investoren den Zugang zu Auslandsmärkten erschwert. Entsprechende SEC-Regeln seien somit obsolet geworden. Fast zwei Drittel der US-Investoren sind in ausländischen Unternehmen investiert – 30 Prozent mehr als vor fünf Jahren. Den Amerikanern verdankt der Dax maßgeblich sein Jahresplus von gut 22 Prozent.
Der jüngste Vorstoß ist ein Beleg dafür, dass Chefaufseher Christopher Cox es ernst meint mit der internationalen Öffnung seiner Behörde. Bereits 2007 hatte Cox im Streit um den Börsenrückzug von Ausländern und um die gegenseitige Anerkennung von Bilanzregeln eingelenkt.
Die Fusion der beiden Börsen New York Stock Exchange (NYSE) und Euronext zur ersten transatlantischen Börse im Mai 2007 hat die Dringlichkeit eines möglichst uneingeschränkten Wertpapierhandels verdeutlicht.
Mit der Änderung bringt die SEC die fusionierte Börse NYSE Euronext deren Ziel näher, ihren Kunden eine hindernisfreie Orderausführung anzubieten. Zwar arbeitet die Börse daran, ihre Handelsplattformen zu integrieren und ihren Kunden ein transatlantisches “Durchhandeln” zu ermöglichen. Doch bislang sind die beiden Börsen im Handel genauso getrennt wie sie es vor der Fusion waren.
Die “Mutual Recognition”-Vereinbarung soll für Börsen in Ländern gelten, deren Aufsichtsregime in den Augen der SEC vergleichbar ist zu ihrem eigenen. Davon dürften vor allem mittelgroße US-Wertpapierhändler profitieren: Die großen Handelshäuser haben dank ihrer globalen Präsenz andere Wege zur Umgehung der Handelshürde gefunden – was sich oft in höheren Gebühren niederschlägt. Zudem will die SEC ausländischen Brokern den direkten Zugang zu US-Investoren erlauben.
Gewinner wären auch Auslandsbörsen, die US-Broker über ihre Handelsterminals direkt an ihr System anschließen könnten – sofern das Aufsichtsregime ihres Heimatmarktes von der SEC als vergleichbar anerkannt wird. In einer Stellungnahme zu den “Mutual Recognition”-Vorschlägen vom November 2007 regte der Deutsche-Börse-Vorstandschef Reto Francioni an, dass die SEC ihre Regellockerung mit Kriterien für Mindesthandelsvolumina verknüpft. Francioni sieht darin einen Beleg für die Effizienz einer Börse.
Quelle: J.Grant/I.Lockhart
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