Schulgeld steuerlich absetzbar - Änderung ab 2011
Sonntag Mai 25th 2008, 2:09 pm
Abgelegt unter: Steuer

Eltern, die ihre Kinder auf eine Privatschule schicken, können das Schulgeld steuerlich gelten machen – allerdings nicht mehr lange.

Ab 2011, so hat das Bundesfinanzministerium angekündigt, sollen Kosten für Privatschulen nicht mehr von der Einkommenssteuer abgesetzt werden dürfen.

Der Gesetzentwurf wird noch vor der Sommerpause im Kabinett beraten.

Schulgeldzahlungen an private, anerkannte Einrichtungen können bis zu 30 Prozent dieses Aufwandes an Sonderausgaben abgezogen werden.

Dabei ist immer Voraussetzung, dass die Privatschule staatlich anerkannt worden ist.

Man muss also bei diesen Zahlungen auch darauf achten, dass der Schulträger die Kosten aufsplittet in Verpflegungskosten, in reine Schulkosten, so dass das Finanzamt das auch nachvollziehen kann.

Das Finanzamt mindert also nur die Kosten für den Unterricht, nicht aber die für Verpflegung und Unterkunft. Auch Kosten für Anfahrten, Schulausflüge, Bücher oder gar Nachhilfeunterricht erkennt es nicht an.

Grundsätzlich können solche Kosten, die als Schulkosten entstehen, nicht abgezogen werden, weil sämtliche Leistungen für das Kind mit dem Kindergeld bzw. dem Kinderfreibetrag abgegolten werden.

D.h. die Nachhilfe kann steuerlich nicht abgesetzt werden, der Staat beteiligt sich hier nicht, weil eben sämtliche Kosten, die mit anfallen, über staatliche Leistungen mit dem Kindergeld abgegolten sein sollen.

Anders die reinen Unterrichtskosten.

Wer 400 Euro für die staatlich anerkannte Privatschule seines Kindes zahlt, 100 Euro dafür für Verpflegung, der kann monatlich 90 Euro steuerlich geltend machen: 30 Prozent von 300 Euro. Wie teuer die Schule allerdings ist, interessiert das Finanzamt nicht – zumindest so lange nicht, wie sie staatlich genehmigt wurde – und in Deutschland liegt.

Umstritten war zuletzt, ob auch die Kosten für – teils sehr teure – Schulen im europäischen Ausland absetzbar sind. Deutsche Finanzämter haben sich dabei bislang quergestellt.

Seit vergangenem Herbst können sich Eltern aber auf ein Urteil aus Luxemburg berufen – oder nur hoffen? Das deutsche Recht wurde ja noch nicht angepasst an dieses Urteil.

Die deutschen Finanzämter sind hier der Meinung, dass die Kosten hier nicht anerkannt werden können. Es gibt allerdings in der Zwischenzeit eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die besagt, dass die Kosten anerkannt werden müssen, die für eine vergleichbare Ersatzschule im Ausland gezahlt werden.

Der EuGH beruft sich auf das so genannte Diskriminierungsverbot, d.h. Schulen im Ausland dürfen nicht schlechter gestellt werden als Schulen im Inland.

Konkret ging es in dem Fall um die Kosten eines teuren britischen Elitegymnasiums:

Es ging um eine britische Schule, dort waren die Schulkosten relativ hoch. Der EuGH hat aber gesagt, es ist egal, wie hoch die Schulkosten sind, es kommt nur darauf an, dass der deutsche Gesetzgeber für deutsche Schulen die Anerkennung letztlich bestimmt..

Genau an dieser Stelle setzt nun das Finanzministerium an: Langfristig sei der Staat nicht bereit, auch das Schulgeld für teils sehr teure Privatschulen im Ausland als steuermindernd gelten zu lassen.

Weil der Staat aber die Schulen im EU-Ausland nicht schlechter stellen darf als in Deutschland, will das Ministerium nun die Steuerbegünstigung auch im Inland abschaffen.

Wer für seine Kinder etwas anderes wolle als das staatliche Bildungsangebot, der müsse es selbst bezahlen, sagte ein Sprecher des Finanzministers.

All das gilt aber erst ab 2011.

So lange rät der Bund der Steuerzahler, 30 Prozent der Kosten für private Schulgelder in der EU in jedem Fall in der Steuererklärung geltend zu machen, als Sonderausgaben. Selbst wenn der Fiskus erst mal ablehnt – vielleicht gibt es später Geld zurück.

Betroffene Steuerzahler sollten also jetzt, wenn sie den Ablehnungsbescheid erhalten, in ein Einspruchsverfahren gehen, und mit dem Hinweis auf die anhängigen Verfahren ein Ruhen des Verfahrens beantragen und eben abwarten, wie der Bundesfinanzhof entscheiden wird.

Für die Kosten von Privatschulen in den USA, Australien oder Kanada können sich Eltern allerdings kein Geld vom Staat zurückholen.

Da würde im Moment die Rechtssprechung so aussehen, dass diese Schulgeldzahlungen nicht berücksichtigt werden. Schulen im außereuropäischen Ausland müssten genau den gleichen Kriterien entsprechen wie hier in der Bundesrepublik. Und schon daran wird in vielen Fälle der Abzug scheitern.

Die neue Rechtssprechung bezieht sich nur auf das EU-Gebiet: In den meisten Fällen wird hier die Finanzverwaltung den Abzug verweigern.


Quelle: dlf




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