Abgelegt unter: Versicherung
Rund zehn Prozent aller Bundesbürger sind privat krankenversichert.
Manche würden gerne wieder in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehren – etwa wenn sie Kinder bekommen, die dann dort kostenfrei mitversichert sind.
Wann ist die Rückkehr möglich?
Versicherungspflichtig in der GKV ist, wer 2008 im Jahresschnitt maximal 4.012,50 Euro pro Monat (48.150 Euro pro Jahr) brutto verdient.
Wer mehr bekommt und auch in den vorangegangenen drei Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschritten hat, ist krankenversicherungsfrei und kann sich entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Eine spätere Rückkehr in die „Gesetzliche“ ist aber in einigen Fällen möglich.
Sinkt das Einkommen unter die (jährlich angepasste) Versicherungspflichtgrenze, dann müssen die Betroffenen in aller Regel wieder in die GKV. Das geht von heute auf morgen.
Beispiel: Das Oktobergehalt beträgt statt vorher 4.100 nur noch 3.750 Euro. Dieses Monatsgehalt wird auf einen Zwölf-Monats-Zeitraum hochgerechnet. Denn die Kassen gehen immer von der Gehaltssituation in der Zukunft aus, selbst wenn in der Vergangenheit mehr verdient wurde.
Damit ergibt sich im Beispiel ein prognostizierter Jahresverdienst von (12×3.750 =) 45.000 Euro. Hinzu kommen noch Weihnachtsgeld und sonstige vertraglich zugesicherte Sonderzahlungen von – hier unterstellten – 3.000 Euro.
Unter dem Strich werden so für die künftigen zwölf Monate 48.000 Euro (im Schnitt 4.000 Euro pro Monat) prognostiziert – ein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze.
Dann muss der Betroffene seine private Versicherung kündigen und sich wieder bei uns oder einer anderen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Wer schon Ende 2002 privat versichert war, für den liegt allerdings die für die Rückkehr in die GKV entscheidende Versicherungspflichtgrenze bei nur 3.600 Euro im Monat bzw. 43.200 Euro im Jahr.
Mit Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge lässt sich die kritische Grenze unterschreiten.
Derzeit können Arbeitnehmer bis zu 212 Euro ihres laufenden Bruttomonatseinkommens (2.544 Euro pro Jahr) beitragsfrei und damit Entgelt mindernd über eine Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge abzweigen und so ihre sozialbeitragspflichtigen Einkünfte senken.
Falls dies nicht ausreicht, um wieder in der GKV versicherungspflichtig zu werden, können weitere Einkommensbestanteile auf einem Langzeit- bzw. Lebensarbeitszeitkonto „geparkt“ werden.
Sozialversicherungsbeiträge und Steuern fallen dann erst an, wenn die angesparten Rücklagen genutzt werden – etwa für eine längere Auszeit vom Job oder für einen vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben.
Wer seinen Job verliert und Arbeitslosengeld (ALG) I bezieht, wird so (wieder) in einer gesetzlichen Kasse versicherungspflichtig. Selbst wenn er anschließend wieder einen gut dotierten Job findet, kann er dann weiterhin gesetzlich versichert bleiben.
Rückkehr-Möglichkeiten gelten nur für Arbeitnehmer unter 55 Jahren.
Langjährig privat versicherten Arbeitnehmern, die 55 Jahre oder älter sind, ist dagegen die Rückkehr in die GKV in der Regel versperrt – auch wenn ihr Einkommen die Versicherungspflichtgrenze unterschreitet oder sie ALG I beziehen. Für sie bleibt meist nur in einer Notlage eine Hintertür zur GKV.
Wer als bedürftig gilt und Arbeitslosengeld II erhält, ist in jedem Fall gesetzlich versicherungspflichtig. Er kann auch nach dem Ende des Hartz-IV-Bezugs in der gesetzlichen Kasse bleiben.
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Quelle: R.Winkel
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Hallo,
! Bei einem Kinderlosen sogar 742 Euro!
Kommentar von Brendle 10.06.08 @ 4:08 pmalles richtig.
Nur sollte sich, besonders jetzt bei der neuen Gesundheitsreform, jeder genau überlegen ob er wirklich in die “Gepäcknetzklasse” zurück will!
Denn: die Kassen werden ab 1.1.2009 15,5 % + Zahnarztzuschlag + Pflegepflichtversicherung verlangen. Und das ist nicht alles: jede Kasse hat einen kleinen Spielraum um noch mehr zu kassieren! Und die Leistungen? Schwamm darüber!
Wenn man nun rechnet: 15,5 % + 0,9 % + 1,9 % = 18,3 % Bei dem oben erwähnten Einkommen von 4.000 Euro ist das dann ein Beitrag von 732 Euro
Wenn nun derjenige eine Grundabsicherung bei einer Privaten hat, (bessere Leistungen als die Kasse), so zahlt er gerade mal ca. 300 Euro (+/- 100 €, je nach Tarif und Gesellschaft)dafür.
Klar: eine ganze Familie abzusichern kostet auch so in dem Dreh oder gar noch etwas mehr. Doch auch hier sollte man an die Zukunft denken: irgend wann sind die Kinder aus dem Haus. Und dann? Wer es finanziell kann, sollte unbedingt in der Privaten bleiben. Denn im Alter sind die meist günstiger als die Kassen. und in den Leistungen sowieso. Und wann braucht man ToppKVleistungen? Wenn man alt wird!
Noch etwas ist sehr wichtig: die Kassen bieten Zusatzversicherungen an. Sehr billige! Doch die sind im wahrsten Sinne billig.
Warum?
Diese Tarife enthalten keine Altersrückstellungen!
Soll heißen: sie werden im Alter unbezahlbar! Dazu kommt: man muss mindestens 3 Jahre (36 Monate) drin bleiben! Wer also in der Kasse ist und so eine Zusatzabsicherung hat, der kann vor Ablauf der 3 Jahre nicht in die Private wechseln, bzw. er kann…. muss aber den Beitrag weiterzahlen!
Eine linke Methode um die 18 Monate auszuhebeln.
Grüße
Brendle