Abgelegt unter: Verbraucherschutz
Jeder zweite deutsche Interneteinkäufer verschafft sich bei Preisdatenbanken einen Überblick, bevor er kauft.
Man gibt das gewünschte Produkt ein und bekommt eine Preis-Liste mit den angeblich günstigsten Angeboten.
Dem ist allerdings nicht immer so.
Preissuchmaschinen finanzieren sich über Werbung oder – das ist der Regelfall – über die Provisionen der Internet-Händler.
Diese wird fällig, wenn jemand über den Preisvergleich etwas findet und dies darüber bestellt. In der Regel sind das Beträge von mehreren Cent.
Das beschriebene Provisionsmodell hat zur Folge, dass bei den Suchergebnissen nur jene Shops aufgeführt werden, welche mit dem Preisvergleicher kooperieren.
Sprich: Provisionen zahlen.
Unter den Suchergebnissen muss also nicht immer der Händler mit dem günstigsten Preis sein.
Generell lohnt es sich, mehrere Preisvergleicher gleichzeitig zu nutzen. Zudem sollte man Suchmaschinen wählen, die nach Eigenauskunft mit möglichst vielen Händlern zusammenarbeiten. So steigt die Wahrscheinlichkeit, den Treffer mit dem niedrigsten Preis zu landen.
Eine Orientierung: Die derzeitigen Platzhirsche unter den Preisvergleichern wie Guenstiger.de, Billiger.de oder auch Idealo arbeiten jeweils mit rund 4.000 Händlern zusammen. Solche Zahlen findet man manchmal schon als Werbung auf der Hauptseite, oft stehen sie auch unter “Alle Shops” oder “Alle Händler”.
In Vergleichstests der letzten Jahre zeigte sich: Wer auf den Händler an erster Stelle klickt, zahlt oft drauf.
Unter Preisdruck tricksen manche Händler und verlangen überhöhte Versandkosten. Die tauchen im Preisvergleich nicht immer auf, werden also nicht mit einberechnet.
Mit einem kurzen Klick auf Webseiten von Paketversendern kann man abschätzen, welcher Preis zumindest für den reinen Versand realistisch ist. Dazu kommen natürlich noch Verpackungskosten.
Typisches Problem bei Preissuchmaschinen: Obwohl ein Produkt als lieferbar gelistet ist, erteilt der Händler eine Absage.
Wenn viele Shops das Produkt gar nicht mehr anbieten oder den Preis geändert haben, wird die Klickerei durch die Trefferliste der Suchmaschine natürlich zum nervigen Geduldsspiel.
Das können Preissuchmaschinen aber angesichts der schieren Wucht der Angebote nicht mehr kontrollieren. Früher wurde die Aktualität bei einigen noch von Hand geprüft – das geht heute nicht mehr.
Für Einkäufe im Internet gilt das Fernabsatzgesetz.
Hier besonders wichtig: Das Widerrufsrecht. Dadurch kann man bestellte Ware innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückschicken. Die Kosten trägt der Händler.
Einzige Ausnahme: Bei einem Bestellwert von unter 40 Euro, kann der Verkäufer dem Kunden das Porto auferlegen.
Quelle: mdr
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Auch bei google gibt es unter “Shopping” einen Preisvergleich. Die Teilnahme ist lt. google für die Anbieter kostenlos, sie müssen die Preise blos reinstellen.
Kommentar von tomas_hh 07.07.08 @ 12:10 pmMein favorisierter Preissucher ist preistrend.de, aber ich prüfe immer mehrere Quellen, auch ebay und amazon.