Neu 2009: Gesetze und Vorschriften
Donnerstag Dezember 18th 2008, 4:14 pm
Abgelegt unter: Anwalt und Recht, Tagesthemen

Autofahrer müssen sich 2009 auf zahlreiche Neuerungen einstellen.

Die wichtigste ist der neue Bußgeldkatalog, der zum 1. Februar in Kraft treten soll.

Vor allem Rasen, Drängeln sowie Alkohol- und Drogenfahrten werden dann deutlich teurer. Schon am 19. Januar kommt mit dem neuen Führerscheinrecht das endgültige Aus für den Führerscheintourismus: Ausländische Fahrerlaubnisse gelten dann nicht mehr, wenn zuvor der deutsche Führerschein entzogen wurde.

Wann die geplanten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) wirksam werden, ist noch offen. Das sind die Themen: weitere Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Lkw-Überhol-verbot bei schlechtem Wetter, Reduzierung der Verkehrszeichen und neue Regeln für Inlineskater und Segwayfahrer.

Hier weitere wichtige Neuerungen:

  • Beim Diesel wird der Bioanteil von fünf Volumenprozent auf sieben erhöht. Experten gehen davon aus, dass dieser B7 genannte Kraftstoff keine negativen Auswirkungen auf den Motor hat.

  • Bis spätestens 31. März 2009 müssen große Lkw ab Baujahr 2000 mit verbesserten Weitwinkelspiegel nachgerüstet werden.

  • Neu entwickelte Pkw sowie leichte Nutzfahrzeuge erhalten ab September nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie mindestens die Abgasnorm Euro 5a erfüllen.

  • Die ebenfalls im nächsten Jahr umzusetzende EU-Richtlinie ECE R117 verlangt, dass Neureifen deutlich leiser werden.

  • Bei Kfz mit On-board-Diagnosesystemen ab Erstzulassung 2006 wird die Abgasuntersuchung (AU) mit der Hauptuntersuchung (HU§29) zusammengelegt.

  • Ab Erstzulassung April 2006 wird bei der HU zusätzlich die Elektronik überprüft.

    Auch der Verbraucherschutz wird gestärkt:

Künftig gelten die Vorschriften der Verbraucherkreditrichtlinie für alle Formen der Finanzierung, also auch für das Leasing. Damit muss der Vertragsinhalt bei Finanzierungsleasingverträgen genauso klar und umfangreich formuliert sein wie bei reinen Darlehensverträgen.

Im Dezember 2009 tritt eine Verordnung in Kraft, die die Rechte und Pflichten der Bahnkunden regelt. Die Bundesregierung hat die meisten verbraucherfreundlichen Inhalte allerdings schon zum 1. Oktober 2008 mit dem Gesetz zur Verbesserung der Fahrgastrechte umgesetzt. Wichtigste Neuerung: Bei starker Verspätung gibt’s Geld zurück.

Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland war ursprünglich für 2009 vorgesehen. Derzeit ist allerdings immer noch kein konkreter Umsetzungstermin bekannt. Auf Urlaubsreisen trotzdem die Verkehrsregeln des Gastlandes beachten.

Noch fraglich ist ebenfalls das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung. Geldbußen bis zu 50 000 Euro sollen damit unseriöse Anbieter abschrecken. Die Rufnummer der Werbenden darf nicht unterdrückt werden, da ansonsten eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro droht.

Ab Dezember 2009 gilt in der EU bei grenzüberschreitenden Verträgen das Recht des Landes, in dem der Verbraucher seinen Sitz hat.

Schon deutlich früher, am 11. Januar 2009 tritt die sogenannte Rom-II-Verordnung (eine EU-Verordnung) in Kraft. Sie regelt, welches Recht bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland gilt. Hier hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, der vorsieht, dass im Wesentlichen das Recht des Staates zur Anwendung kommen soll, in dem der Schaden eingetreten ist.

Turnusgemäß werden in Italien die Bußgelder zum Jahresanfang dem aktuellen italienischen Lebenshaltungskostenindex angepasst. Die durchschnittliche Erhöhung beträgt rund vier Prozent.

Die Schweiz tritt als 25. Staat dem sogenannten Schengener Abkommen bei. Damit entfallen die Ausweiskontrollen an den Grenzen. Flugreisende müssen allerdings noch bis Ende März mit Personenkontrollen rechnen.
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Quelle: PM ADAC





Banken einigen sich auf Vereinfachungen beim Kontowechsel
Donnerstag Dezember 18th 2008, 2:33 pm
Abgelegt unter: Geldverkehr, Tagesthemen

Das Komitee der europäischen Bankenindustrie (EBIC) hat im Rahmen einer Selbstverpflichtung neue Grundsätze für den Kontowechsel festgelegt.

Danach soll der Kontowechsel für Verbraucher innerhalb eines Mitgliedsstaats durch verschiedene Maßnahmen erheblich erleichtert werden. Die Branche hat mit diesen neuen Regeln, die spätestens ab dem 01.11.2009 EU-weit gelten sollen, auf eine entsprechende Forderung der EU-Kommission reagiert.

Neues Kreditinstitut soll Umstellung begleiten
Die Neuregelung sieht vor, dass im Fall eines Kontowechsels die neue Bank auf Wunsch des Kunden als Mittler zwischen diesem und der alten Bank auftritt und alle nötigen Schritte für die Umstellung veranlasst.

Die neue Bank soll sich insbesondere von der alten Bank alle notwendigen Angaben über wiederkehrende Zahlungen des Kunden beschaffen und veranlassen, dass die alte Bank die betreffenden Zahlungen einstellt. Sie soll außerdem Dritte entweder selbst über die neue Kontoverbindung unterrichten oder dem Kontoinhaber hierbei behilflich sein.

Für Umstellung gelten kurze Fristen
Die neuen Grundsätze sehen kurze Fristen für den Kontowechsel vor. Hiernach muss die alte Bank innerhalb von sieben Geschäftstagen, nachdem sie eine entsprechende Nachricht von der neuen Bank oder vom Kunden erhalten hat, alle verfügbaren Angaben über dessen wiederkehrende Zahlungen übermitteln.

Die neue Bank muss die Zahlungen innerhalb von sieben Tagen, nachdem sie alle nötigen Angaben erhalten hat, auf dem neuen Konto wiedereinsetzen. Innerhalb derselben sieben Tage muss sie betroffene Dritte entweder selbst über die neue Kontoverbindung informieren oder dem Kunden dabei behilflich sein.

Kontowechsel zumeist kostenlos
Die alte Bank muss die Angaben über wiederkehrende Zahlungen in der Regel kostenlos zur Verfügung stellen. Die Schließung des alten Kontos ist im Einklang mit der Zahlungsdienste-Richtlinie in der Regel ebenfalls kostenlos. Gebühren für andere Dienstleistungen rund um den Kontowechsel müssen angemessen und kostenabhängig sein.
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Quelle: PM EU-Kommission

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