Wenn das Geschenk nicht gefällt
Donnerstag Dezember 18th 2008, 7:17 pm
Abgelegt unter: Verbraucherschutz

Das Weihnachtsgeschäft ist besser angelaufen, als es die allgemeine wirtschaftliche Verunsicherung vermuten ließ.

Es wird 2008 in etwa auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Und jedes Jahr wieder wird so manches unerwünschte Geschenk gekauft.

Welche Rechte haben Beschenkte dann?

Viele Geschäfte erleben nach Weihnachten einen regelrechten Ansturm an Kunden, die den zu klein ausgefallenen Flachbildschirmfernseher oder den unter den Armen zwickenden Pullover umtauschen möchten. Umtausch ist immer freiwillig. Ein Recht hierauf haben die Beschenkten nicht.

Allerdings wird der Umtausch von fast allen Geschäften auf Kulanz gewährt.

Voraussetzung: Die Ware ist in unversehrtem Zustand und wird in der Originalverpackung und möglichst mit Kassenbon zurückgebracht. Auf welche Weise der Umtausch erfolgt, ist unterschiedlich: Es kann Ware gegen Ware getauscht werden, in manchen Fällen gibt es das Geld zurück und andere Geschäfte händigen lediglich einen Gutschein aus. Wenn es dem Kunden wichtig ist, dass ein Geschenk umgetauscht werden kann, sollte man vorab im Geschäft die Bedingungen klären.

Recht auf Reklamation

Anders ist die Situation, wenn ein Geschenk einen Mangel aufweist. In diesem Fall sind die Rechte des Kunden gesetzlich geregelt. Wenn beispielsweise das Bild des neuen Fernsehers flimmert, kann man den Händler auffordern, das Gerät zu reparieren oder es gegen einwandfreie Ware einzutauschen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Umtausch, sondern um die Wahrnehmung der normalen Käuferrechte.

Aber Achtung: Nur wenn ein Mangel in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf auftritt, gilt die Vermutung, dass der Fehler bereits beim Kauf vorgelegen hat. Zeigt sich der Mangel erst danach innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist, ist es Sache des Käufers, zu beweisen, dass er die Ware bereit fehlerhaft erhalten hat. Gerade bei bestimmten technischen Produkten ist dies oft schwierig.

Minderung oder Rückgabe

Wenn sich der Verkäufer weigert, die Ware zu reparieren oder zu ersetzen, hat der Käufer zwei Möglichkeiten: Er kann entweder verlangen, dass der Kaufpreis herabgesetzt wird („Minderung“) oder er tritt vom Kauf zurück. Wählt man den letztgenannten Weg, gibt der Käufer die schadhafte Ware zurück und bekommt dafür den Preis erstattet.

Garantie ist keine Gewährleistung

Was von vielen Käufern verwechselt wird, ist die Gewährleistung und die Garantie. Unter Gewährleistung versteht man den gesetzlich geregelten Anspruch des Käufers auf Nacherfüllung bei schadhafter Ware. Die Garantie gewährt der Hersteller oder Verkäufer hingegen freiwillig. Sie soll die gesetzliche Mängelhaftung noch verstärken.

Zumeist handelt es sich um eine Haltbarkeitsgarantie, mit der Hersteller oder Verkäufer garantieren, dass eine Ware für eine festgelegte Zeit eine bestimmte Beschaffenheit behält. Von großzügigen Garantieversprechen sollte man sich aber nicht allzu sehr beeindrucken lassen, sofern man nicht die Einzelheiten in der Garantieurkunde genau studiert hat.
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Quelle: S.Fischer





Weihnachtszeit - sinnvoll spenden
Donnerstag Dezember 18th 2008, 6:49 pm
Abgelegt unter: Finanzen und Wirtschaft

Die Spendenbereitschaft der Deutschen ist ungebrochen.

Im ersten Halbjahr 2008 haben sie 60 Millionen Euro mehr als 2007 gespendet, hat der Deutsche Spendenrat in Berlin ermittelt.

Die Spendenwilligkeit erreicht in der Weihnachtszeit ihren Höhepunkt. Kinder und Kirchen erhalten laut Spendenrat die meisten Spendengelder. Gleichzeitig sind immer mehr Spender skeptisch, ob ihr Geld auch wirklich da ankommt, wo es benötigt wird.

Sachspenden:
Grundsätzlich bevorzugen die Organisationen Geld vor Sachspenden. „Das können sie flexibler einsetzen“, sagt Tanja Ibrahim, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) in Berlin. Problematisch seien Sachspenden, zu denen nicht speziell aufgerufen wurde. „Man sollte sich vorher erkundigen, ob die Dinge benötigt werden.“ Sie verursachen sonst unnötige Transportkosten.

Zweckbindung:
Von zweckgebundenen Spenden wird eher abgeraten. Sie müssen nicht nur extra verbucht werden, was ebenfalls einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeutet. Sie engen auch den Entscheidungsspielraum der Hilfsorganisation ein. Besser ist es auch, den kompletten Spendenbetrag auf eine Organisation zu konzentrieren und nicht auf viele einzelne zu verteilen, raten Experten. Beim Verbuchen vieler kleiner Beträge fallen immer wieder Verwaltungskosten an, so dass der gespendete Betrag zusammen schrumpft.

Bürokratiekosten:

Eines muss man sich klarmachen, keine Spende kommt in voller Höhe bei den Bedürftigen an. Hilfsorganisationen benötigen Mitarbeiter, einen Verwaltungsapparat und gezielte Werbung, um ihre Zwecke zu realisieren.

Das Vorurteil, dass große Organisationen möglicherweise verschwenderischer mit Spendengeldern umgehen als kleine, ist falsch. „Es gibt große und kleine Organisationen, die viel Geld für Werbung und Verwaltung ausgeben“, sagt Ibrahim. „Die überwiegende Anzahl der Organisationen arbeitet aber seriös“, betont sie.

Wer es genau wissen will, sollte einen Blick in den Jahresbericht der Organisationen werfen. Hier sollte dokumentiert sein, wie viel Geld Jahr für Jahr in den Bürokratieapparat fließt. Alles zwischen null und 35 Prozent ist laut DZI vertretbar. Ein Anhaltspunkt für seriöses Wirtschaften können auch Spendensiegel sein, die verschiedene Organisationen vergeben. Die Hilfswerke unterschreiben dabei beispielsweise eine Selbstverpflichtungserklärung. Aber auch wer kein Siegel trägt, kann seriöse Arbeit leisten. Denn an dem Prüfverfahren nimmt man freiwillig teil.

Seriosität:
Gerade in der Weihnachtszeit sind immer wieder auch unseriöse Sammler unterwegs. Bei extrem mitleiderregenden Fotos oder besonders reißerischer Werbung sollte man vorsichtig sein. Vor allem sollte man sich nicht unter Druck setzen lassen. Eine seriöse Organisation ist bereit, Information auszugeben und dem Spender Zeit zu lassen. Finger weg bei Sammlern, die keine Auskunft geben wollen, raten Spendenexperten.

Tipps, die man beim Spenden beachten sollte

Konzentrieren Sie Ihre Spende auf wenige Organisationen. Das mindert den Verwaltungsaufwand.
Misstrauen Sie übertrieben dringlichen Spendenaufrufen. Seriöse Hilfswerke haben für Katastrophenfälle vorgesorgt.
Spenden Sie überlegt! Die Zahl der Hilfsorganisationen und die Werbung nimmt zu. Es lohnt sich, Informationen übers Internet einzuholen, Jahresberichte und Projektbeschreibungen einzusehen.
Fördermitgliedschaften mit festen monatlichen Beiträgen sollten gut überlegt sein. Hier gilt in der Regel nicht das Haustürwiderrufsgesetz.
Geldspenden können flexibler eingesetzt werden als Sachspenden. Transportkosten entfallen, viele Produkte gibt es billiger vor Ort.
Zweckgebundene Spenden sollten die Ausnahme bleiben. Sie schränken den Entscheidungsspielraum der Hilfswerke ein und sie verursachen zusätzliche Verwaltungskosten.

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Quelle: A.Jäger
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Gestatten sie an dieser Stelle auch den Hinweis, auf ein seit Jahren – vom Betreiber dieses Blog’s – vorgestellten Hilfs- Projektes: → Sternenbrücke

In Deutschland sterben jedes Jahr circa 4600 Kinder. Das Kinder-Hospiz Sternenbrücke betreut die ganze Familie für 4 Wochen im Jahr auf ihrem langen Krankheitsweg, um immer wieder eine Entlastungs- und Erholungsphase der betroffenen Familien zu ermöglichen und begleitet die Familie auf dem letzten Lebensweg ihres Kindes im Sterbeprozess. → Wunschliste









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