Versicherungswechsel - Policen optimieren
Es gibt spannendere Beschäftigungen als einen Abend lang in seinen Versicherungspolicen zu schmökern – obwohl es sehr ratsam ist.
Denn viele Policen müssen immer wieder veränderten Lebenssituationen angepasst werden – manches hat man zu wenig, anderes zu viel abgesichert.
Zudem kommen ständig günstigere oder auch bessere Tarife auf den Markt.
Die meisten Leute wissen gar nicht, was sie im Schrank haben und ob es ihrer aktuellen Lebenssituation entspricht.
Der Idealfall für die Versicherungen“, denn sie kassieren dabei oft für Überflüssiges.
Hochzeit, Geburt, Scheidung und Tod sind die klassischen Lebenssituationen, die einen Policen-Check erfordern. Doch auch ansonsten sollte man sich seine Policen alle drei Jahre ansehen. Denn Versicherungssummen sind oft zu niedrig angesetzt.
Zu den wichtigsten Policen, die man regelmäßig überprüfen sollte, gehört die Hausrat-, Unfall-, Risikolebens- und Berufsunfähigkeitspolice (BU) sowie die Wohngebäudeversicherung. Bei Hausrat und Wohngebäude ist es wichtig, dass die Versicherungssumme auch den Tatsachen entspricht.
Wer neue Möbel, einen Dachausbau, teure elektronische Geräte oder sein neues Heimbüro nicht meldet, erhält im Ernstfall nicht genug Geld von der Versicherung, um die Dinge wiederzubeschaffen.
Bei der Risikolebens- und der Berufsunfähigkeitspolice hat man dagegen kaum Chancen, diese nachträglich zu verändern.
Außer, die Police enthält Nachversicherungsoptionen. Stimmt die Versicherungssumme nicht mehr, etwa weil man ein Haus gekauft hat oder statt eines nun vier Kinder zu versorgen hat, sollte man eine zweite Police abschließen. Möglicherweise muss man auch die Altersvorsorge aufstocken: Sinkt die Renditeentwicklung der Lebensversicherung in den Keller, muss man frühzeitig zusätzliche Absicherungen schaffen.
Die meisten reagieren erst, wenn es finanziell eng wird. Dann suche man Sparpotential bei den festen monatlichen Kosten.
Versicherungswechsel:
Und das findet sich auch meistens. Denn die Beiträge für Policen variieren von Unternehmen zu Unternehmen oft um mehrere Hundert Euro im Jahr. Die Leistungen sind dabei oft die gleichen. Manchmal lohnt sich sogar ein Tarifwechsel innerhalb eines Unternehmens, vor allem wenn man schon viele Jahre in einem Tarif ist.
Längst hat das Unternehmen etwas Neues auf den Markt geworfen oder bietet eine günstigere Internet-Police an. Auch ein Blick in die Vertragsbedingungen lohnt sich:
Welchen Schutz gewährt der Versicherer eigentlich? Hier existieren keine Vorgaben. Jeder stellt seine eigenen Bedingungen auf.
Manchmal werden Policen auch überflüssig: Wer sehr viel erbt, kann auf eine Risikolebens- oder BU-Police verzichten. Rentner benötigen beides ohnehin nicht mehr. Wer ausreichend gegen Berufsunfähigkeit abgesichert ist, kann auf seine Unfallpolice verzichten. Diese wird auch oft im höheren Alter hinfällig. Für ältere Menschen enthält sie viele Ausschlüsse und wird zu teuer. Viele Leute haben keine existenzbedrohenden Risiken abgesichert, aber besitzen eine Handypolice.
Unverzichtbare Policen:
In einem sind sich Versicherungsexperten einig: Eine private Haftpflichtversicherung, eine Berufsunfähigkeitspolice und bei Familien eine Risikolebensversicherung sind Pflicht. Hauseigner benötigen zusätzlich eine Wohngebäudeversicherung. Alle anderen Policen sind Kür.
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Quelle: A.Jäger
Anwälte, Ärzte & Co - Steuervorteile für Altersvorsorge gehen unter
Die schrittweise Besteuerung der Rente gilt auch für berufsständisch Versicherte.
Freiberufler und Selbstständige sollten die künftigen Altersbezüge in die Kalkulation ihrer Rentenprognose unbedingt einbeziehen, ansonsten drohen Fehlbeträge.
In Deutschland gibt es über 800.000 Selbstständige. Viele betreiben Altersvorsorge im Rahmen eines berufsständischen Versorgungswerks.
Bei den Versicherten bestehen allerdings große Lücken hinsichtlich der Kenntnis des Alterseinkünftegesetzes. Dieses schreibt die schrittweise Anhebung der Besteuerung der Rentenbezüge vor.
Bei Rentenbeginn 2009 werden bereits 58 Prozent der Zahlungen dem individuellen Einkommenssteuersatz unterworfen, ab 2027 sind es 87 Prozent und im Jahr 2040 unterliegt die Rente zu 100 Prozent der Besteuerung.
Steuerlast:
Viele Freiberufler sind sich der Konsequenzen der Besteuerung nicht bewusst, insbesondere wenn der Renteneintritt noch in weiter Ferne liegt. Doch gerade dann seien die Einschnitte am stärksten.
Beispiel: Aktuell liegt die Durchschnittsrente aus einem Versorgungswerk bei rund 2.500 Euro pro Monat. Vor Einführung des Alterseinkünftegesetzes blieben davon etwa 2.190 Euro netto übrig, bei Renteneintritt 2040 aber nur noch 1.350 Euro.
Als Ausgleich für die steigende Rentenbesteuerung sind die Beträge zu Basis- und Zusatzrenten, wozu auch die berufständische Versorgung zählt, teilweise von der Steuer freigestellt. Seit 2005 profitieren Selbstständige von diesen Entlastungen.
Der Steuerbonus steigt jährlich – 2009 sind bereits 68 Prozent von maximal 20.000 Euro bei Ledigen und 40.000 bei Verheirateten absetzbar. Dieser Bonus steigt bis 2025 auf volle 20.000 Euro pro Rentensparer. Die stetig steigende Steuerentlastung sollten Selbstständige bewusst in weitere Altersvorsorge investieren, um den wachsenden Minderertrag im Rentenalter zu kompensieren.
Wer seine Sparbemühungen erhöhen möchte, hat drei Möglichkeiten:
Einerseits können Versicherte ihre Beiträge zum berufsständischen Versorgungswerk anheben. Das funktioniert aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der sich nach dem Jahresgewinn richtet. Ist der Höchstbetrag ausgeschöpft, lohnen keine weiteren Einzahlungen. Als Alternative steht dann die Rürup-Rente zur Wahl, deren Einzahlungen ebenfalls steuerlich absetzbar sind.
Die dritte Möglichkeit besteht im Abschluss einer privaten Rentenversicherung. Diese ist zwar während der Ansparphase nicht steuerlich gefördert, dafür werden die Rentenzahlungen im Alter nur zu einem gering Teil belastet. Bei Renteneintritt mit 65 Jahren etwa zu 18 Prozent.
Folgende Rechnung für eine Kombination aus Versorgungswerk plus Rürup-Rente:
Ein Arzt, Jahresgewinn 100.000 Euro, zahlt zehn Prozent davon in das Versorgungswerk ein (10.000 Euro). Hiervon kann er 2009 68 Prozent (6.800 Euro) steuerlich geltend machen. Bei einem Steuersatz von 48 Prozent erhält der Arzt 3.264 Euro Steuererstattung.
Als Lediger kann er weitere 10.000 Euro (Differenz zum Höchstbetrag von 20.000 Euro) für staatlich geförderte Vorsorge aufwenden. Er entscheidet sich für einen Betrag von 8.000 Euro, den er in eine Rürup-Versicherung einzahlt. 3.264 Euro davon stammen aus der Steuererstattung, 4.736 Euro sind Eigenbeitrag. Die Rürup-Zahlung bringt ihm einen weiteren Steuervorteil von 2.500 Euro pro Jahr. Damit sinkt sein Eigenbeitrag auf 2.236 Euro.
Renteneintritt:
Bis zum Renteneintritt 2027 spart der Arzt nach dieser Rechnung 290.000 Euro, die in monatlichen Rentenbeträgen zu 1.000 Euro an ihn zurückfließen. Damit ist die gestiegene Steuerbelastung auf seine Versorgungsbezüge ausgeglichen. Insgesamt zahlt der Arzt 60 Prozent der Rürup-Beiträge selbst, 40 Prozent übernimmt das Finanzamt.
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Quelle: M.Geißler