Der Bundestag hat am 24.01.2008 den Entwurf der Bundesregierung zum Achten Steuerberatungs-Änderungsgesetz beschlossen.
Mit der Neuregelung soll das Berufsrecht der Steuerberater an die berufsrechtlichen Regelungen der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer angenähert und stärker liberalisiert werden.
Außerdem soll hiermit die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt werden. Das Gesetz wird voraussichtlich im Frühjahr 2008 in Kraft treten.
Die Kernpunkte der Neuregelung im Überblick:
Einführung des „Syndikus-Steuerberaters“:
Steuerberatern soll künftig auch eine Angestelltentätigkeit in einem Unternehmen oder Berufsverband als Syndici gestattet werden.
Ausnahmen vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit:
Steuerberaterkammern sollen künftig vom Verbot der gewerblichen Tätigkeit Ausnahmen zulassen dürfen, wenn eine Verletzung der Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
Neue Kooperationsmöglichkeiten und Rechtsformen:
Steuerberater sollen mit allen freien Berufen Kooperationen eingehen und Steuerberatungsgesellschaften auch in der Rechtsform der GmbH & Co. KG tätig werden können.
Neuerungen für Lohnsteuerhilfevereine:
Steuerberater sollen künftig mit Lohnsteuerhilfevereinen Bürogemeinschaften bilden dürfen. Lohnsteuerhilfevereine sollen zudem eine Beratungsbefugnis bei Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich erhalten.
Neuerungen für Bilanzbuchhalter:
Zwar hat die Bundesregierung von der ursprünglich geplanten Befugniserweiterung für geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zum Erstellen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und zur Einrichtung der Buchführung Abstand genommen. Dennoch soll durch die Neufassung der Werbebefugnisse von Buchhaltern, Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten vor allem standardisierte Abmahnungen verhindert werden.
Steuerberaterprüfung:
Die Organisation der Steuerberaterprüfung soll künftig auf die Steuerberaterkammern verlagert werden, wobei es bei der Staatlichkeit und Bundeseinheitlichkeit der Prüfung bleiben soll.
Fortbildungspflicht:
Die Fortbildungspflicht der Steuerberater ist nunmehr auch im Gesetz verankert worden.
Quelle: PM DStV
â–º Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses
vom 23.01.2008
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Über Syndikus Steuerberater dürften sich sicherlich einige Berufseinsteiger freuen. Prüfung bestanden und auch die Berufsbezeichnung darf geführt werden.
Kommentar von Dennis 02.05.08 @ 10:47 pm