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In diesen Tagen landen wieder die Steuererklärungen in den Liechtensteiner Briefkästen.
Dank einem VU-Vorstoss vom vergangenen Frühling können dieses Jahr besonders Familien mit Kindern sparen. Aber auch alle Übrigen profitieren.
Ein Ehepaar mit zwei Kindern und einem steuerpflichtigen Erwerb von 70 000 Franken bezahlte im vergangenen Jahr für das Steuerjahr 2006 bis zu 1000 Franken Landes- und Gemeindesteuern – je nach Gemeindezuschlag.
Gemäss der vor Kurzem veröffentlichten Liechtensteiner Lohnstatistik beträgt der Durchschnittslohn über alle Branchen rund 75000 Franken jährlich. Das Ehepaar aus dem Beispiel gehört demnach nicht zu den Grossverdienern.
Für das in diesem Jahr zu bezahlende Steuerjahr 2007 beträgt die Gesamtsteuer der besagten Familie bei einem maximalen Gemeindezuschlag von 200 Prozent nur noch 213 Franken.
Eine Ersparnis von fast 790 Franken.
Je mehr Kinder ein Ehepaar hat, desto stärker wirkt sich die Ersparnis aus. Gerade für die mittleren Einkommensklassen hat die Veränderung spürbare Auswirkungen auf den Geldbeutel.
Zu verdanken haben Liechtensteins Einwohner diese VergĂĽnstigung einem Vorstoss der VU-Landtagsfraktion.
Diese hatte im vergangenen Frühjahr eine Motion eingereicht. Mit dem Ziel, den Kinderabzug von 6000 auf 9000 Franken pro Kind und den Versicherungsfreibetrag um 40 Prozent auf 3500 Franken pro Erwachsenen beziehungsweise 2100 Franken pro Kind zu erhöhen. Die Motion stiess in der Oktober-Sitzung des Landtag schliesslich auf breite Zustimmung.
Seit dem 1. Januar ist die Gesetzesänderung in Kraft.
«Eine aktuelle Schweizer Studie hat ergeben, dass die direkten Kosten für zwei Kinder bis zu deren 20. Lebensjahr beinahe eine halbe Million Franken betragen. Ohne die Verdienstausfälle der Eltern in die Rechnung einzubeziehen», sagte der VU-Abgeordnete und Eschner Gemeindekassier Günther Kranz im vergangenen Juni im Landtag.
«Familien mit Kindern bilden die Grundlage für eine langfristige, stabile wirtschaftliche und soziale Entwicklung unserer Gesellschaft. Daher fordert die VU, dass der Unterhaltsbedarf für Kinder steuerfreundlich ausgestaltet wird», begründete Kranz die angestrebte Erhöhung der Abzüge.
«Mit der Erhöhung des allgemeinen Versicherungsabzugs wird der Entwicklung der Kostenstruktur der Krankenkassen und der weiteren Versicherungen unmittelbar Rechnung getragen», so Kranz weiter.
Vor zehn Jahren, als die AbzĂĽge letztmals angepasst worden sind, betrugen die Kosten fĂĽr die obligatorische Krankenversicherung noch 149 Franken pro Monat. 2007 lag dieser Betrag bereits bei ĂĽber 200 Franken. Eine Steigerung von 38 Prozent.
Mit dem im vergangenen Jahr gültigen Abzug von 2500 Franken pro Erwachsenem konnten also gerade noch die obligatorischen Krankenkassenbeiträge von der Steuer abgesetzt werden. «Ein weiterer Abzug für Beiträge an die privaten Unfall- oder Lebensversicherungen stiess ins Leere.»
«Diese steuerlichen Erleichterungen beinhaltet eine Wertehaltung und ein Bekenntnis zu den Familien und ihrer Bedeutung für die Zukunft», fasst Günther Kranz aus heutiger Sicht zusammen.
Es sei ohne administrativen Mehraufwand gelungen, die in Liechtenstein wohnhaften Familien zu fördern.
«Gerade jene Familien in und ab den mittleren Einkommensklassen, die nicht schon durch anderweitige Unterstützungen – wie Prämienverbilligungen, Wohnbeihilfe und so weiter – finanziell entlastet werden», sagt Günther Kranz.
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Quelle: Heribert Beck
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