FinanzBlog24

KV: Auch ohne Beitragszahlung versichert
Donnerstag März 20th 2008, 7:17 am
Abgelegt unter: Versicherung

Seit die Gesundheitsreform vor knapp einem Jahr in Kraft trat, gilt eine Versicherungspflicht für alle.

Das heißt zum einen: Die Kasse muss, anders als früher, alle aufnehmen, auch wenn sie noch nie in einem Beschäftigungsverhältnis standen.

Und zum anderen: Sie darf auch dann nicht mehr kündigen, wenn Beiträge nicht zahlt werden.

Aufgrund der Neuregelung kehrten 2007 rund 100.000 Menschen in ihre Kassen zurück, aus denen sie zuvor freiwillig ausgeschieden oder herausgeflogen waren.

Aber viele der Rückkehrer überweisen ihre Beiträge heute genauso wenig wie früher. Den Kassen entgehen dadurch Beiträge in Millionenhöhe.

Bei der Techniker Kasse zahlen 50 Prozent der 5050 Rückkehrer keine Beiträge – ein Ausfall von mehr als 380.000 Euro monatlich.

In die Barmer Ersatzkasse sind bisher 8400 Nicht-Versicherte zurückgekehrt. Ausfallquote: Ein Drittel, rund 420.000 Euro.

Den Kassen bleibt nichts anderes übrig, als zu mahnen – mit Rausschmiss drohen können sie nicht mehr.

„Wir sind vom Gesetzgeber zu Kulanz angehalten”, sagt eine Sprecherin der Techniker Kasse. Versicherte erhalten die Möglichkeit, ihre Beitragsschulden über Raten zu begleichen, auch Stundungen sind möglich, „gerade, wenn sich abzeichnet, dass es sich um einen vorübergehenden finanziellen Engpass handelt”.

Theoretisch bleibt den Kassen als letzte Möglichkeit zwar, ihren säumigen Kunden den Gerichtsvollzieher nach Hause zu schicken und das Mobiliar zu pfänden, aber: „Wir wissen schon, dass bei solchen Leuten in der Regel nichts zu holen ist”, heißt es bei der Techniker.

Drei Viertel aller Rückkehrer hätten weniger als 1000 Euro im Monat zur Verfügung.

Neben den Selbstständigen in Geldnot zählen zu dieser Gruppe auch Rentner, junge Menschen, die gerade ihr Studium beendet und noch keinen Job gefunden haben, und auch einige Angestellte, deren Firmen offenbar versucht haben, sich die Beiträge zu sparen.

Aber auch die privaten Krankenkassen (PKV) sind betroffen.

Sie werden von der Politik gezwungen, alle diejenigen aufzunehmen, die früher einmal in einer PKV versichert waren, und zwar im ab 2009 neugeschaffenen „Basistarif”. Dieser ist per Gesetz niedrig und wird nicht, wie sonst in der PKV, am Risiko des Versicherten bemessen.

Bis Ende Februar diesen Jahres zählte der Dachverband der PKV 3600 Rückkehrer, Zahlen über Beitragsmuffel liegen noch nicht vor.

Bis Ende dieses Jahres können die PKV ihren säumigen Kunden zwar kündigen. Doch wer rausfliegt, kann sich anschließend sofort bei der nächsten privaten Kasse versichern – die Versicherungspflicht macht es möglich.

Auch Altschulden aus fälligen Beiträgen dürfen für die Kasse kein Hinderungsgrund sein, einen Bewerber abzuweisen.

Allerdings gilt bei den privaten Kassen, anders als bei den gesetzlichen, eine Karenzzeit von drei Monaten, in denen Neuversicherte keine Leistungen in Anspruch nehmen dürfen.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ist sich „der Schwierigkeiten bewusst”, wie sie in einem Brief an den Bundesverband der Betriebskrankenkassen zugibt. Doch sei die Versicherung für „ganz Deutschland”, wie es in einer Werbekampagne der Regierung heißt, „eines der herausragenden Ziele der Gesundheitsreform” gewesen.

Den Krankenkassen wird nichts anderes übrig bleiben, als die Trittbrettfahrer in Kauf zu nehmen.
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Quelle: K.Koufen




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