Die von der Großen Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Zu diesem Urteil kommt der Bundesfinanzhof.
Die Entscheidung gilt als Signal für das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundesfinanzhof hat die umstrittene Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Dies gab das oberste deutsche Finanzgericht heute in München bekannt. Ein Bäckermeister und ein Ingenieur hatten gegen die weitgehende Streichung geklagt. Deren Klage wurden nun zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe weitergeleitet.
Die Wege zur Arbeit seien rein berufliche Aufwendungen, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Kanzler.
Die Pendlerkosten seien unvermeidbare Kosten, denen sich Arbeitnehmer nicht entziehen könnten. Außerdem verstoße das Gesetz gegen den Schutz von Ehe und Familie.
Pendler können nach der Kürzung der Pauschale durch die Große Koalition seit Januar 2007 die Kosten für den Weg zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer als Werbungskosten bei der Steuer geltend machen. Der Satz beträgt 30 Cent.
Es gilt seither das sogenannte Werkstorprinzip, wonach Fahrten zur Arbeit dem privaten Bereich zuzuordnen sind und die berufliche Sphäre erst am Werkstor beginnt. Von der Neuregelung sind mehrere Millionen Steuerzahler betroffen, die früher von der Pauschale profitierten.
Endgültig kippen könnte die Neuregelung aber nur das Bundesverfassungsgericht, das sich in diesem Jahr mit dem Fall beschäftigen will. Für die Karlsruher Richter könnte die Entscheidung des obersten deutschen Steuergerichts jedoch Signalwirkung haben.
In einer Eilentscheidung im vergangenen Jahr hatte der Bundesfinanzhof bereits erhebliche Zweifel an der Neuregelung zur Pendlerpauschale geäußert.
(Aktenzeichen: Bundesfinanzhof VI R 17/07 und VI R 27/07)
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Quelle: als/AP/dpa/AFP
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