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Die EU will Patienten die Behandlung im Ausland erleichtern.
Wer sich im Urlaub ambulant verarzten lässt oder auch gezielt für eine schwierige Operation ins Nachbarland fährt, soll die Kosten genauso erstattet bekommen wie daheim.
Dieses Recht verankert die EU-Kommission in einer Richtlinie, die Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou am Mittwoch als Teil eines Pakets von Sozialgesetzen vorlegen wird.
Krankenkassen sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen verlangen dürfen, dass Patienten vor einem Krankenhausaufenthalt im Ausland eine Genehmigung einholen.
Etwa dann, wenn die Patienten sonst massenweise abzuwandern und damit das nationale Gesundheitssystem aus den Fugen zu bringen drohen.
“Das System einer Vorabgenehmigung muss begrenzt sein auf das Nötigste, um solche Folgen zu vermeiden. Es darf nicht als Instrument willkürlicher Diskriminierung dienen”, heißt es in dem Entwurf für die Richtlinie.
Ambulante Dienste sollen Patienten stets ohne Erlaubnis nutzen. Zudem ist eine grenzübergreifende Anerkennung von Rezepten vorgesehen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Patientenrechte in einer Reihe von Urteilen angemahnt.
In der Praxis haben EU-Bürger aber große Mühe, diese Rechte bei ihren Kassen durchzusetzen.
Frühere Versuche der Brüsseler Kommission, den Sektor zu öffnen und Regeln für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu schaffen, waren am Widerstand der EU-Regierungen gescheitert.
Viele Staaten fürchteten, die alleinige Kontrolle über ihre Gesundheitssysteme zu verlieren.
Bisher hatten sich unter anderem Großbritannien, Schweden und Spanien quergelegt.
Trotz der Zugeständnisse an besorgte EU-Staaten – eine Vorabgenehmigung für stationäre Eingriffe war in früheren Entwürfen nicht vorgesehen – ist mit schwierigen Verhandlungen zu rechnen. Mitgliedsstaaten und EU-Parlament müssen zustimmen.
“Der Richtlinienvorschlag ist eine große Chance für alle, die über eine Behandlung im EU-Ausland nachdenken, weil sie dort in bestimmten Fällen besser, schneller oder preiswerter behandelt werden können”, sagte die SPD-Europaabgeordnete Karin Jöns.
Bislang machen grenzübergreifende Dienste nur ein Prozent der öffentlichen Ausgaben für Gesundheit in der EU aus – rund 10 Mrd. Euro.
Nur in Urlaubsregionen wie Spanien und den Alpenländern oder im deutsch-polnischen Grenzgebiet ist der Anteil höher. Durch die Richtlinie will die EU nun den Wettbewerb zwischen nationalen Gesundheitssystemen systematisch ankurbeln.
Für seltene Krankheiten könnten mehrere Staaten dann ihre Ressourcen zusammenlegen.
Um Patienten über mögliche Leistungen im Ausland zu informieren, sollen alle EU-Länder Kontaktbüros einrichten.
Dort soll es Beratung über die Kostenerstattung und die Rechte bei Haftungsfragen geben.
Quelle: R.Hönighaus
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Doch Vorsicht!
Kommentar von Brendle 07.02.08 @ 1:02 pmWer sich im Ausland als Privatpatient behandeln lässt zahlt drauf! Als Kassenversicherter muss jeder, der im Nachbarland sich behandeln lässt sich so behandeln lassen wie die mit der GKV vergleichbare Versorgung ist. Also: erst Krankenschein holen oder in die Massenpraxis anstellen. Einige Leistungen die uns selbstverständlich sind (Kronen z.B.) sind im Ausland Privatangelegenheit. dort wird ein fauler Zahn nicht repariert sondern gezogen. Oder warum glaubt Ihr, dass es gerade im Süden so viel bildschöne Mädchen gibt, die mit Zahnlücken herumlaufen? Also: entweder Zusatzversichert oder örtlicher Kassenpatient.
Brendle
P.S. in verschiedenen Ländern werden Sie als deutscher Kassenpatient gar nicht angenommen. Entweder löhnen oder keine Behandlung.