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Wer vor 20 Jahren eine Kapitallebensversicherung mit der Prognose auf eine überdurchschnittliche Verzinsung abgeschlossen hat, ist zum jetzigen Auszahlungstermin vermutlich sehr enttäuscht.
Die Auszahlungssumme ist mit aller Wahrscheinlichkeit wesentlich niedriger als einst vorausgesagt.
„Das ist so normal wie irgendetwas“, kommentiert Hedwig Telkamp, Versicherungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern, nüchtern.
Das Ärgerlichste: Der Kunde muss es hinnehmen. „Das Unternehmen ist nicht verpflichtet, eine detaillierte Abrechnung zu liefern.“
Wie ein Versicherungsunternehmen die Auszahlungssumme ermittelt, ist tatsächlich für den Verbraucher nicht nachvollziehbar.
Auch, ob er korrekt an den stillen Reserven eines Unternehmens beteiligt wurde, wie im neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) seit Anfang 2008 vorgeschrieben, kann der Verbraucher nicht nachrechnen.
Hegt er Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung, hat er die Möglichkeit, sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu wenden (Bafin).
Sie kann das Unternehmen auffordern, Daten vorzulegen, anhand derer die Berechnung der Versicherungssumme nachvollzogen werden kann. „Das kann aber Monate dauern“, sagt Telkamp.
Fehler in der Abrechnung könnten zwar immer passieren. Aber „nur der kleinste Teil der Beschwerden ist auch von Erfolg gekrönt.“ Die Versicherungssumme sollte sich der Kunde während der Prüfzeit erst mal unter Vorbehalt auszahlen lassen.
Fakt ist, dass die Zinstalfahrten an der Börse Anfang des neuen Jahrtausends sowie der aktuelle Zusammenbruch der Finanzmärkte der Hauptgrund für die mageren Renditen sind. „Die Versicherer haben tatsächlich weniger Geld erwirtschaftet“, sagt Telkamp. Wer in den frühen 80er Jahren einen Vertrag abgeschlossen hat, konnte noch mit „außerordentlich optimistischen Prognosen“ rechnen.
Eine Verdoppelung der Versicherungssumme war damals üblich. Heute zum Auszahlungszeitpunkt sieht es mit diesen Verträgen jedoch ganz anders aus. „Es sind eben doch nur Prognosen“ – und keine Garantien. Garantiert ist nur die Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent.
Das Lieblingsprodukt der Versicherer wird vom Verbraucher weit überschätzt.
Während die Renditen bei Verträgen, die Anfang der 90er Jahre ausliefen, oft bei über sechs Prozent lagen, kann man heute nur mit durchschnittlich knapp über vier Prozent Überschussbeteiligung rechnen. Hat man Glück, ist es mehr – es kann aber auch noch wesentlich weniger sein. Oft wird vergessen, dass Beispielrechnungen sich nur auf die aktuelle Unternehmenssituation im jeweiligen Jahr beziehen.
Problematisch ist das Ganze, wenn ein Versicherungsnehmer über seine Police eine Immobilie finanziert hat, wie es früher Gang und Gebe war. Die Versicherungssumme der Lebensversicherung soll dann die aufgenommene Hypothek auslösen. Wenn die Auszahlungssumme dann aber weit hinter den Erwartungen zurückliegt, ist das bitter.
Telkamp rät, sich frühzeitig von dem Unternehmen ausrechnen zu lassen, wie es um die Police steht.
„Nur so kann man rechtzeitig gegensteuern.“ Möglicherweise kann man die Police auf dem Zweitmarkt verkaufen. Es gibt Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben, Policen mit Restlaufzeiten zu kaufen. Allerdings muss der Rückkaufswert in der Regel 5.000 Euro betragen und die Police eine Restlaufzeit von maximal 15 Jahren aufweisen. Nicht zuletzt kaufen die Firmen nur Policen von renditestarken Unternehmen mit guten Ertragsprognosen auf. Der Investor führt die Police weiter und kassiert am Ende auch die Versicherungssumme.
Der Vorteil für den Verkäufer: Er erhält in der Regel mehr Geld für seine Police, als der Rückkaufswert der Versicherung wäre. Allerdings sollte man bedenken, dass ab 2009 Abgeltungsteuer fällig wird, wenn der Vertrag noch keine zwölf Jahre alt ist.
Eine Alternative ist, die Police beitragsfrei zu stellen.
Das bisher angesparte Geld bleibt aber bei dem Versicherer, der es verzinst und zum einst vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an den Kunden auszahlt. So werden wenigstens monatlich Gelder frei, die man in rentablere Geldanlagen investieren kann. Eine laufende Kapitallebensversicherung zu kündigen ist in der Regel ein Minusgeschäft.
Wer seine Angehörigen für den schlimmsten Fall absichern möchte, sollte lieber auf eine Risikolebensversicherung als auf eine Kapitallebensversicherung setzen.
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Quelle: A.Jäger
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