FinanzBlog24

Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Dienstag April 08th 2008, 7:44 am
Abgelegt unter: Anwalt und Recht, Tagesthemen

Gut zwei Jahre nach Start des Informationsfreiheits-Gesetzes steht die erste offizielle Bilanz an.

Allzu gut wird sie nicht ausfallen - viele Bürger kennen das Gesetz nicht einmal.

Eigentlich war es eine Sensation, die am 1. Januar 2006 per Gesetz in Kraft trat.

Jeder Bürger hat seitdem das grundsätzliche Recht auf Informationen aus der öffentlichen Verwaltung. Eine Begründung braucht er dafür nicht.

Stattdessen sind Beamte eine Erklärung schuldig, die eine Akte, eine Korrespondenz oder einen Vermerk nicht herausgeben wollen.

All das in Deutschland - einem Hort des Amtsgeheimnisses.

Doch wenn der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar am Dienstag eine erste Zwischenbilanz des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) an den Bundestagspräsidenten übergibt, besteht nur begrenzter Grund zum Jubeln.

Welche Rechte garantiert das Gesetz?
Grundsätzlich erhält durch das IFG jeder Bürger Zugang zu allen amtlichen Informationen von Bundes- und Landesbehörden, zum Beispiel aus Ministerien. Dazu genügt ein formloser Antrag auf eine Kopie in gedruckter oder elektronischer Form. Die Information sollte innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden. Im Fall einer Ablehnung könne sich Betroffene an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden. Der erreichte bislang in zwei Drittel aller Fälle, das zumindest ein Teil der gewünschten Informationen doch noch zugänglich gemacht wurde.

Welche Einschränkungen gibt es?
Ausgenommen sind unter anderem Informationen, die ausdrücklich der Geheimhaltung unterliegen, die öffentliche Sicherheit gefährden könnten oder den Schutz personenbezogener Daten verletzen. Für eine Ablehnung können zudem Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, der Schutz geistigen Eigentums oder “fiskalische Interessen” des Staates vorgebracht werden - eine erhebliche Einschränkung für Recherchen in der Wirtschaft.

Was kosten die Auskünfte?
Kostenfrei sind nur mündliche Auskünfte und schriftliche Informationen, die wenige Bläter umfassen. Ansonsten werden nach der Gebührenordnung zum IFG je nach Umfang Gebühren zwischen 15 und 500 Euro fällig. Die Oppositionsparteien kritisierten diese Regelung als Wucher. Die Regierungsparteien widersprachen, nach Angaben des Innenministeriums wurden nur in fünf Prozent aller Fälle Gebühren erhoben. Wird bei einer Anfrage ein allgemeines Interesse anerkannt, so können die Kosten um bis zu 50 Prozent reduziert werden.

Wie oft wird das Recht in Anspruch genommen?
Bislang wird das Informationsfreiheitsgesetz nur zögerlich genutzt. Im ersten Jahr seines Bestehens gab es nach offiellen Angaben gerade einmal 2278 Anfragen. Zum Vergleich: In den USA berufen sich jährlich mehr als 20 Millionen Antragsteller auf das amerikanische Informationsfreiheitsgesetz. Verschiedene Datenschutzbeauftragte in den Bundesländern haben die Bürger in jüngster Zeit dazu aufgerufen, häufiger von dem Gesetz Gebrauch zu machen. Auch der oberste Datenschützer Schaar räumt in einer kürzlich erschienen Broschüre ein, viele Bürger wüssten noch nichts von ihren neuen Rechten und deren Anwendung.

Wie gehen die Behörden mit den Anfragen um?
Kritiker bemängeln, das IFG habe wenig an der Verschlossenheit deutscher Beamter geändert. “Da herrscht weiter der preußische Obrigkeitsstaat”, sagte etwa der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss. Zusammen mit seinem Fraktionskollegen Johannes Jung verklagte er Bundes- und Verkehrsinnenministerium, weil diese Unterlagen zur LKW-Maut und Privatisierung der Bundesdruckerei nicht herausgeben wollen. Auch andere Behörden zeigen sich unkooperativ. Die Bundesanstalt für Finanzaufdienstleitungsaufsicht (BaFin) etwa sieht sich als Finanzbehörde generell vom IFG ausgenommen. Erfolgreich berief sich dagegen der “Stern” auf die neuen Rechte: neun Bundesministerien gewährten dem Magazin Einblick in interne Listen mit ihren Sponsoren.

Welche Erfahrungen gibt es auf Landesebene?

Vor Inkrafttreten des bundesweiten IFG hatten bereits vier Bundesländer entsprechende Regelungen verabschiedet, inzwischen ist ihre Zahl auf acht angestiegen. Nach Angaben der Datenschutzbeauftragten sind die Erfahrungen positiv. So ergab etwa in Nordrhein-Westfalen eine Anfrage unter Berufung auf das regionale IFG, dass der Bürgermeister von Dormagen sich seine Amtskette im Wert von 5200 Euro vom Bayer-Konzern und zwei örtlichen Banken bezahlen ließ. Dass es in anderen Bundesländern trotz entsprechender Entwürfe bislang keine enstsprechenden Regelungen gibt, hat nicht zuletzt parteipolitische Gründe: Das IFG war eine der letzten Reformen der rot-grünen Bundesregierung, es wurde gegen den Widerstand der Union verabschiedet.

Welche Erfahrungen gibt es aus anderen Ländern?
Besonders häufig werden die USA als Vorbild in Sachen Informationsfreiheit genannt. Mit Hilfe der seit 1966 gültigen “Freedom of Information Act” erhielten Journalisten sogar Einblick in den Terminkalender von Präsident George W. Bush. Auf Initative des US-Kongresses wurde das Gesetz erst vor wenigen Monaten verschärft, Behörden müssen bei Geheimniskrämerei nun noch höhere Strafen fürchten. Innerhalb Europas gelten die skandinavischen Länder als Vorreiter. So ist in Schweden eine Behörden-E-Mail genauso Allgemeingut wie die Steuererklärungen sämtlicher Bürger. Das Informationsfreiheitsgesetz von Nordirland brachte sogar Regierungschef Ian Paisley in Bedrängnis: Die Zeitung “Belfast Telegraph” wies ihm nach Veröffentlichung eines Briefes nach, dass er einem Parteifreund einen Bauauftrag zuschustern wollte.
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Quelle: David Böcking




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