Abgelegt unter: Verbraucherschutz
Nach sechs Jahren Vorbereitung ist das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Kraft getreten.
Bürger können sich jetzt besser über Lebensmittel, Kosmetik und viele andere Produkte informieren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) rief die Konsumenten auf, von ihren neuen Informationsrechten Gebrauch zu machen.
„Nur indem Verbraucher ihre neuen Rechte wahrnehmen, erfahren wir, was das neue Gesetz wert ist“, erklärte VZBV-Vorstand Gerd Billen in Berlin.
Bei den Gebühren für solche Anfragen herrscht bundesweit Chaos.
Einige Länder haben noch keine Regelung, und die bestehenden oder geplanten Gebühren sind unterschiedlich.
Einfache Anfragen – schriftlich oder mündlich – kosten in manchen Ländern nichts, in anderen wird ein zweistelliger Betrag fällig.
Je komplizierter die Anfrage, desto höher die Gebühr. In Schleswig-Holstein kann dies bis zu 2045 Euro kosten.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch hat errechnet, dass im Saarland eine Anfrage theoretisch gar bis zu 10.225 Euro teuer werden kann. Wenn es um Gesetzesverstöße wie den Verkauf von Gammelfleisch geht, ist die Information kostenlos.
Foodwatch warnt gar, rund 40 Millionen Bundesbürger könnten das neue Gesetz erst einmal gar nicht in Anspruch nehmen, weil einige Bundesländer die Regelungen eben noch nicht in Landesrecht umgesetzt hätten.
Die Verbraucherzentralen halten das neue Gesetz zwar grundsätzlich für positiv. Sie fordern aber Änderungen.
„Es gibt kein Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen“, kritisierte Verbandschef Gerd Billen. „Das heißt, die Unternehmen haben weiter eine sehr starke Position.“
Außerdem fordert er kostenfreie Informationen. „Ich halte es für eine Kernaufgabe dieser Institutionen, Verbraucher zu informieren“, sagt der oberste deutsche Verbraucherschützer. „Dafür zahlen wir ja Steuern.“
Nach zwei Jahren soll das Gesetz auf den Prüfstand.
Die Umweltorganisation Greenpeace kritisierte, das Gesetz bleibe auf Lebensmittel und andere Produktgruppen wie Kosmetik und Reinigungsmittel beschränkt. Nicht erfasst würden viele andere Waren und auch Dienstleistungen.
Obendrein mache es ein kompliziertes Antragsverfahren den Verbrauchern schwer, den richtigen Ansprechpartner zu finden und sich dann auch noch zu informieren.
Die Behörden müssten nur dann Informationen veröffentlichen, wenn die Gesundheit der Verbraucher akut gefährdet sei – und andernfalls nicht tätig werden, hieß es bei der Umweltorganisation.
Quelle: dpa/oht
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