Fluggastrechte: Entschädigungspflicht europäischer Airlines
Montag Juni 09th 2008, 10:26 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Tagesthemen

Europäische Fluggastrechte sorgen für angemessene Entschädigungen.

Manche Airlines nutzen jedoch Unkenntnis von Reisenden aus.

600 Euro pro Person bot der freundliche Lufthansa-Mitarbeiter der vierköpfigen Familie an, wenn sie erst 24 Stunden später nach Hause fliegt. Unterkunft, Verpflegung und Telefonate nach Hause übernahm “selbstverständlich” auch die Fluggesellschaft.

Die Maschine von Buenos Aires nach Frankfurt am Main war an diesem Tag hoffnungslos überbucht.

Lufthansa konnte nicht allen Fluggästen ihren gebuchten Sitzplatz bieten und musste deshalb einige Passagiere von der Liste streichen.

Als Entschädigung dafür müssen europäische Airlines auf Flügen von oder in die Europäische Union seit dem Jahr 2005 laut EU-Verordnung festgelegte Summen an die Passagiere zahlen, die zurückbleiben.

Bei einer Flugdistanz bis 1500 Kilometer werden 250 Euro fällig, bis 3500 Kilometer sind es bereits 400 Euro, und auf Langstrecken muss die Fluggesellschaft jedem stehen gelassenen Passagier 600 Euro zahlen.

Zusätzlich muss die Airline für Ersatzbeförderung sorgen oder das Geld für das Flugticket erstatten. Hinzu kommen Essen, Getränke, Kosten für Telefonate oder E-Mails und je nachdem, wann der neue Flug startet, eine Hotelunterkunft.

“Diese Ansprüche sollte man auch geltend machen”, rät die Reiseexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Beate Wagner.

Wer als Reisender einigermaßen flexibel mit seinen Abflugdaten ist, kann von dieser EU-Regelung profitieren.

Im Internet tauschen Vielflieger bereits Informationen darüber aus, auf welchen Strecken man auf Überbuchungen hoffen kann.

Manche Passagiere tüfteln sogar Strategien aus, wie sie es schaffen können, von der Economy Class in die Business Class hochgestuft zu werden oder an eine Umbuchung für einen späteren Flug zu gelangen, um dann eine Entschädigung der Fluggesellschaft einzustreichen.

“Allzu große Hoffnungen, bei einer überbuchten Maschine zurückzubleiben, sollte man sich nicht machen”, sagt Lufthansa-Sprecher Boris Ogursky. “Wir überbuchen zwar, aber dass tatsächlich jemand stehen bleibt, kommt selten vor.”

Gemessen an den Fluggastzahlen der Deutschen Lufthansa von fast 63 Millionen Passagieren im vergangenen Jahr mag das stimmen.

Immerhin jedoch konnten der Statistik zufolge 2007 rund 51 000 fest gebuchte Passagiere nicht mitgenommen werden.

Die Lufthansa arbeitet, wie andere Linien-Airlines auch, mit einem Prognosesystem, wie viele gebuchte Fluggäste voraussichtlich nicht zum Flug kommen. Die sogenannten No-Shows entscheiden sich oft relativ spontan für eine Umbuchung.

Bei fast acht Prozent liegt laut Ogursky die No-Show-Rate bei Lufthansa. Diese Plätze würden dann frei bleiben.

Um nicht mit leeren Sitzen zu fliegen, wird die Maschine überbucht. Mit Hilfe von Erfahrungsdaten ermittelt das Prognosesystem für jeden Flug eine Quote, um wie viel überbucht wird. Oft funktioniert dieses System.

“Es gibt aber unvorhergesehene Ereignisse wie beispielsweise Verspätungen von Zubringermaschinen, dann wird es schwierig.”

Am Check-in werden in diesen Fällen Freiwillige gesucht, die am Boden bleiben. “Die finden sich fast immer”, sagt Ogursky.

“Schützen kann man sich vor einer Überbuchung nicht”, sagt Verbraucherschützerin Wagner. “Aber man sollte auf seinen Rechten bestehen.” Die müssen dem Fluggast eigentlich schon auf dem Flughafen schriftlich ausgehändigt werden.

Häufig genug geschieht aber gerade dies nicht.

Die Schlichtungsstelle Mobilität in Berlin befasst sich mit den Fällen, bei denen Passagiere nicht freiwillig zurückgeblieben sind und die mit ihrer Behandlung unzufrieden waren. Die Schlichtungsstelle vermittelt dann zwischen Passagier und Fluggesellschaft und versucht, die Anspruchsgrundlage für die Reisenden durchzusetzen.

Verbindlich allerdings sind die Schiedssprüche nicht, und einige Fluggesellschaften verweigern die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle sogar vollständig.

“Die europäischen Fluggastrechte sind zwar gut”, sagt Anke Lobmeyer, Kaufmännische Leiterin der Schlichtungsstelle, “aber sie sind kein Selbstläufer.”

Häufig würden die Passagiere nicht auf ihre Rechte hingewiesen. Es passiere oft genug, dass Fluggäste mit 150 Euro Entschädigung abgespeist würden und ihnen etwas von “Kulanz” erzählt werde. “Da werden Flugtickets dann zu Lotteriescheinen”, sagt Lobmeyer.

Problematisch wird es ihrer Ansicht nach, wenn der Flug im Ausland nicht komplett über eine europäische Airline abgewickelt wird.

Wer von einer Überbuchung betroffen ist und nicht mitgenommen werden kann, sollte sich dies von der Fluggesellschaft schriftlich geben lassen, empfiehlt Lobmeyer. Alle Belege für Auslagen wie Essen, Telefongespräche oder Unterkunft sollten aufbewahrt werden, weil sie im Zweifelsfall vorgelegt werden müssen.

“Viele Leute geben aber einfach auf und sind froh, wenn sie irgendwann wieder zu Hause sind.”

Beschweren können sich Reisende nicht nur bei der Schlichtungsstelle, sondern auch direkt beim Luftfahrt-Bundesamt.


Quelle: welt




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