Firmengründung im Ausland vs Finanzamt oder warum gerade Ihre Firma auffällt…
Spätestens seit der Einführung des “Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetzes” (- wann gibt es endlich mal ein “Abgeordnetenverschwendungsbekämpfungsgesetz” gilt der Generalverdacht des Finanzamtes, dass alle Unternehmer Steuerhinterzieher sind.
Mit Hilfe einer Checkliste werden Scheinfirmen und so genannte “Gründungstäter” frühzeitig aufgedeckt. Treffen nämlich mehrere Kriterien zu, landet die Steuerakte mit dem Vermerk “Risikounternehmen” sofort bei der Betriebsprüfung. Wichtige Einzelheiten aus der Checkliste (erstellt von der OFD Magdeburg), die eigentlich nur für Inlandsfirmen gedacht ist, sind unter anderem
Nichts sagende Firmenbezeichnungen z.B. so genannte “Buchstaben-Firmen”.
Zugehörigkeit zu “Risiko-Branche”
z.B. Autohandel, EDV, Software-Entwickler, usw. Auffälligkeiten bei Firmenadressen z.B. Firmenanschrift in einer Wohngegend oder
Nutzung einer dem Finanzamt bekannten Büroservice-Adresse, wie US-Maildrops und US-Corporation-Anbieter, die unter einer Anschrift hunderte oder tausende Firmen domizilieren.
Kein Festnetz-Telefonanschluß
z.B. nur Handy- oder Faxnummer, ggf. sogar in einem anderen Land oder
Ortsvorwahl stimmt nicht mit der Vorwahl des Firmensitzes überein.
Bankkonto weit weg vom Firmensitz oder überhaupt kein Bankkonto (!)
Wer, wie viele Auslandsfirmen, entweder kein Bankkonto oder ein Konto in einem anderen Land hat, bekommt Schwierigkeiten. Es gibt unzählige US-Corporationen usw., die kein Konto haben!
Großspurig werbende US-Anwälte, die vom deutschen und EU-Steuerrecht NULL AHNUNG haben, verklickern falsch installierte US-Corporationen, die dem gutgläubigen deutschen Gründer Kopf und Kragen kosten.
Ich kenne Fälle, da hat man es nach mehreren Anläufen nicht geschafft, dass der tatsächliche deutsche Firmeninhaber ein Konto bekam. Warum, weil bei anonymen Firmen bzw. Firmen mit “Strohpräsidenten” der Generalbevöllmächtigte, der ja in Wirklichkeit der Inhaber der Firma ist, kein Bankkonto mehr bekommt. So einfach kann das Finanzamt den deutschen Inhaber entlarven!
Der neueste Trick ist, dass der amerikanische Treuhänder (Rechtsanwalt) das Konto unter seinem Namen führt. Doch damit kontrolliert er erstens alle Geschäfte. Zweitens kenne ich mehrere Fälle, da hat sich ein Treuhänder einfach mit dem Geld seiner Mandanten bereichert. Die Mandanten konnten nichts dagegen unternehmen, da er sie dann bei ihrem Finanzamt verpfeift. Und drittens ist auch dies bei der Kooperationswilligkeit der US-Steuerbehörde IRS kein Problem, diesen Trick aufzudecken.
Es gibt nur einen einzigen Weg, legal ein US-Firmenkonto und ein US-Privatkonto zu erhalten, für das sich das deutsche oder irgendein EU-Finanzamt nicht interessiert …
... und, Hand auf’s Herz, nur so sind Sie auf der sicheren Seite. Sie werden aber verstehen, dass ich das an dieser Stelle nicht veröffentliche.
Nur eines sei gesagt: Kein US-Rechtsanwalt hat hierfür die nötige “Infrastruktur”, weil mit NULL AHNUNG im Steuerrecht der relevanten EU-Länder der Weg in den Knast programmiert ist!
Hier ein Beispiel, das sowohl die Firmenstruktur vieler US-Corporationen von deutschen Gründern aufzeigt, als auch viele Versäumnisse aufdeckt,
die für das Finanzamt “ein gefundenes Fressen” sind:
Vor kurzem erhielt ich einen so genannten Businessplan (in Wirklichkeit war es etwa ein Zentimeter hoher Pack Fotokopien in schlechter Qualität, (auch inhaltlich), mit dem Anlegern das Geld aus der Tasche gezogen werden soll.
Der deutsche Inhaber wirbt mit seiner US-Corporation, die angeblich in Hollywood sitzt, agiert aber von einer schleswig-holsteinischen Kleinstadt-Adresse aus. Aufgefallen ist mir auch, dass er für Telefon und Fax die gleiche Nummer hat.
Die Infrastruktur seiner US-Firma kenne ich deshalb so genau, weil ich im Kundenauftrag vor Ort in den USA alles zur Gründung einer US-Corporation überprüft und dabei auch die hier Beteiligten kennen gelernt habe. Seine Firma, die vom in Deutschland bekanntesten Corporation-Service der USA gegründet wurde, ist wie folgt aufgebaut:
Offizieller Firmensitz ist nicht etwa in Hollywood, sondern in einer Kleinstadt eines etwa 1500 km entfernten US-Bundesstaates.
Dort hat er einen Strohpräsidenten installiert, der hunderte solcher Firmen “betreut”. Problem ist, dass der Strohpräsident lt. Vertrag keinerlei Geschäfte tätigt und das Amt automatisch abgibt, sobald der deutsche Inhaber seine Geschäftstätigkeit beginnt. Aber nur, wenn er davon weiß;.
In Wirklichkeit unterschreibt der Strohpräsident nur Aufsichtsratsbeschlüsse. Damit ist er praktisch völlig überflüssig. Zu allem überfluss ist er, wie wir annehmen können, inzwischen namentlich beim Bundesamt für Finanzen als “Strohpräsident” bekannt.
Der deutsche Inhaber selbst kann sich aber nicht als Präsident eingetragen lassen, weil er ja auch von einer deutschen Adresse aus agiert und sonst sofort auffliegen würde. Also werden Geschäfte getätigt, von denen der Strohpräsident nichts wissen darf. Und so wird auch der Anleger schon von vornherein über die wahren Eigentumsverhältnisse getäuscht. Vom Finanzamt will ich in diesem Zusammenhang noch nicht sprechen.
Verwaltungssitz ist also weder in Hollywood, noch am offiziellen Firmensitz, sondern in einer anderen kalifornischen Kleinstadt, etwa 1000 km vom offiziellen Firmensitz entfernt. Dort sitzt auch der mir persönlich bekannte US-Anwalt, der ihm die Firma für teures Geld verkauft hat. Im Endeffekt ist dies aber nur die Sammelstelle für die Firmenpost, die dann nachgesendet wird.
Telefonanschlußist eine Sammelnummer, unter der sich eine Dame mit “Corporation Headquarters” meldet. So wie bei hunderten von Firmen, die unter dieser Nummer angeblich erreichbar sind. Die Telefonnummer ist ebenfalls längst beim Bundesamt für Finanzen erfasst.
US-Landessteuern sparen?
Um 2% Landessteuern vom Gewinn sparen zu können, hat sich der deutsche Inhaber auch eine Nevada-Adresse in einem mit Holz verkleidetem, kleinen Wohnhaus am Stadtrand von Carson City für teures Geld andrehen lassen. Ich war persönlich dort, kenne das Haus und habe festgestellt, dass hier zwar jede Menge Firmen registriert sind, aber kein Geschäftsbetrieb stattfindet. Auch diese Adresse ist bekannt, nicht nur dem Bundesamt für Finanzen, auch dem IRS, der amerikanischen Steuerbehörde.
Tolle Steuermodelle sind das, die das Herz eines jeden Finanzbeamten höher schlagen lassen. Man kann wirklich nur lachen über soviel Naivität.
Wo ist das “Zentrum der Willensbildung”? Wo werden die geschäftlichen Entscheidungen tatsächlich getroffen? Am Scheinsitz Hollywood? Am offiziellen Sitz? Am Verwaltungssitz? Am Sitz der Postsammelstelle mit Nachsendedienst?
Alles spricht augenscheinlich dafür, dass die geschäftlichen Entscheidungen in Deutschland getroffen werden, da ja eine schleswig-holsteinische Anschrift existiert und der Generalbevollmächtigte Deutscher ist.
Die Finanzbeamten sind bestens geschult, dem guten Mann zu beweisen, dass am Hauptsitz (in den USA) keinerlei Geschäftstätigkeit erfolgt und der deutsche Gründer ist wegen Steuerhinterziehung dran!
Alle Rechtsgeschäfte werden dem handelnden “Generalbevollmächtigten”, also in Wirklichkeit dem deutschen Unternehmer zugerechnet. Es gilt nämlich das Außensteuerrecht und damit die “Beweislastumkehr”. Nicht das Finanzamt muss beweisen, dass ihm die US-Corporation gehört, sondern er muss beweisen, dass ihm seine eigene US-Corporation nicht gehört. Das ist praktisch nicht möglich, in diesem Fall sogar unmöglich.
Was Ihr Finanzamt noch unternimmt, um Ihnen ein Bein zu stellen?
§ 138 Abs. 2 AO verpflichtet unbeschränkt Steuerpflichtige, die Gründung oder Beteiligung an einer ausländischen Gesellschaft dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. Das wird natürlich von den Anbietern ausländischer Gesellschaften meistens verschwiegen, doch damit steht der Gründer bereits mit einem Bein im “Knast”. Schließlich hilft ihm ja die Auslandsfirma nichts, wenn er sie gleich dem deutschen Finanzamt meldet …
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Da weiss mal wer, wovon er spricht! Das Ganze trifft natürlich auch für die meisten anderen Länder zu, mit einer der Exotik proportionalen Aufmerksamkeitsquote.
Wenn man keine Legionen von Rechtsanwälten beschäftigen kann, die wasserdichte Konstruktionen erdenken (und aktuell halten!), kann man nur noch mit den Füßen abstimmen und den tatsächlichen Lebensmittelpunkt verlegen. Und dann beisst einen noch das Aussensteuergesetz in die Hacken…
Kommentar von Ludwig braum 12.16.05 @ 6:41 pm