Fahrradversicherung erweitert - Neue Regelung
Dienstag Juli 08th 2008, 8:07 am
Abgelegt unter: Versicherung

Die Hausratversicherung zahlt jetzt auch, wenn das Fahrrad nachts draußen gestanden hat.

Wichtig ist dabei, dass der Drahtesel mit einem stabilen Schloss gesichert war.

Ein einfaches Rahmenschloss genügt nicht.

Die deutsche Versicherungswirtschaft will mit dieser neuen Regelung die Bedingungen bei den Hausratversicherungen vereinfachen.

Wichtig für den Besitzer: Sein Rad ist jetzt immer versichert – außer, es ist gerade in Gebrauch.

Bisher wurde das Fahrrad nur ersetzt, wenn es tagsüber zwischen 6.00 und 22.00 Uhr wegkam oder nachts in einem verschlossenen Keller stand.

Wer allerdings einen Abstellraum hat, der muss ihn auch nach den neuen Regeln benutzen.

Die neuen Vertragsbedingungen sind eine Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das heißt, nicht jede Versicherung muss diese Regelung übernehmen.

Und sie gelten nur für Kunden, die 2008 eine neue Hausratversicherung abschließen.

Bestandskunden müssen bei ihrem Versicherer nachfragen, ob und wie eine Anpassung von Altverträgen möglich ist.


Quelle: D.Deilmann-Werra




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