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Sind Patente immer nützlich? Und was genau ist ein Patent, was kostet die Anmeldung, wie lang gilt der Schutz?
Die wichtigsten Antworten:
Patent vs. Gebrauchsmusterschutz
Wer eine Erfindung schützen lassen will, hat zwei Möglichkeiten: Er meldet ein Patent an – oder einen Gebrauchsmusterschutz. Letzterer ist gewissermaßen ein “Patent light”. Drei Jahre währt der Gebrauchsmusterschutz zunächst, er kann auf höchstens zehn Jahre verlängert werden. Mit einem Patent können Unternehmen ihre Innovation hingegen deutlich länger exklusiv verwerten, nämlich bis zu 20 Jahre lang. Ein weiterer Unterschied: Neue technische und chemische Verfahren lassen sich nur patentieren – für sie gibt es keinen Gebrauchsmusterschutz.
Der Weg zum Patent
Wer seine Erfindung schützen lassen will, muss einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München stellen. Das DPMA verlangt eine ausführliche technische Beschreibung und exakt formulierte Patentansprüche, die darlegen, was neu ist und worauf sich der Schutz beziehen soll. Gut zwei Jahre dauert es in der Regel, bis das DPMA den Antrag überprüft hat und das Patent erteilt. In kniffligen Fällen können aber auch ein paar Jahre mehr ins Land streichen. Näheres unter www.dpma.de
Die Kosten
Ein Patent ist nicht billig, jedenfalls nicht aus Sicht eines einfachen Hobbytüftlers. Die Anmeldegebühr beträgt 60 Euro, für die Prüfung verlangt das Patentamt noch einmal 350 Euro. Und: Je länger der Rechtsschutz währt, desto teurer wird er. Wer das erteilte Patent verlängern will, zahlt zunächst 70 Euro pro Jahr, dann steigt die Gebühr, bis im 20. und letzten Patentjahr schließlich 1940 Euro anfallen. Allerdings: Wer seine Erfindung so lange schützen lässt, verdient in der Regel auch Geld mit ihr. Der Gebrauchsmusterschutz ist übrigens wegen des vereinfachten Prüfverfahrens deutlich billiger als ein Patent, hierin liegt sein Vorteil.
Die Tücken
18 Monate nach der Anmeldung wird ein Patent in der Regel veröffentlicht. Das heißt: Konkurrenten können die Patentschrift einsehen und die Erfindung nachahmen. Diese Praxis ist zwar verboten, weil sie dem Zweck eines Patents ja gerade zuwiderläuft. Allerdings ist es für deutsche Unternehmer nicht leicht, diesen Rechtsanspruch auch in fernen Ländern – beispielsweise China – durchzusetzen. Genau das ist der Grund, warum der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbauer seinen Mitgliedsfirmen in vielen Fällen davon abrät, ein Patent anzumelden.
Patentschutz auf EU-Ebene
Die EU ist zwar ein gemeinsamer Markt – ein einheitliches Patentsystem gibt es aber nicht. Das führt aus Sicht der Unternehmen zu Rechtsunsicherheit und hohen Kosten, weil die Firmen Patentstreitigkeiten jeweils vor nationalen Gerichten austragen müssen. Seit Jahrzehnten streiten die Mitgliedsstaaten über ein Einheitssystem. Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy hat zwar Vorschläge für ein Gemeinschaftspatent vorgelegt. Eine Einigung unter den EU-Staaten gilt aber als sehr unwahrscheinlich, weil die EU-Regierungen sich nicht einigen können, in wie viele Sprachen Patentschriften übersetzt werden sollen.
Was tut Europa gegen Produktpiraterie?
Der Umgang Chinas mit Produktpiraterie frustriert auch die Europäische Union. Erst im November rügte Kommissionspräsident José Manuel Barroso den mangelnden Schutz geistigen Eigentums: “Wir müssen mehr Ergebnisse in diesen Bereichen sehen”, sagte er bei einem Wirtschaftstreffen in Peking. Der Klage der USA gegen China vor der Welthandelsorganisation WTO hat sich die EU bisher zwar nicht angeschlossen, Handelskommissar Peter Mandelson schließt dies aber nicht aus.
Das Europäische Parlament hat 2007 eine einheitliche strafrechtliche Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts beschlossen. In allen Mitgliedsstaaten soll das Höchstmaß in besonders schweren Fällen bei mindestens vier Jahren Freiheitsstrafe oder 300.000 Euro Geldstrafe liegen.
Quelle: H.-R.Dohms/R.Schulze-Hoenighaus
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