Bei der sich nun abzeichnenden Erbrechtsreform zum 1. Januar 2009 sind unverheiratete Lebenspartner die großen Verlierer.
Zwar wurden die Freibeträge im Erbfall deutlich erhöht. Doch die Steuersätze ebenfalls.
Unter dem Strich werden unverheiratete Lebenspartner deshalb künftig wesentlich mehr an den Fiskus bezahlen als bisher.
Das kann sich vor allem beim Vererben einer Immobilie fatal auswirken.
Da hier die Steuerbefreiung wie für Witwen und Witwer nicht gilt, muss der hinterbliebene Lebensgefährte Erbschaftssteuer bezahlen.
Für ihn gilt die denkbar schlechteste Erbschaftssteuerklasse III. Statt wie bisher 17 können nun 30 Prozent Erbschaftssteuer anfallen. Da wirkt sich die Anhebung des Freibetrags von 5.200 Euro auf 20.000 Euro nur geringfügig aus.
Im Ernstfall muss der Hinterbliebene die Immobilie verkaufen, um die Steuerlast begleichen zu können.
Beispiel:
Ein unverheiratetes Paar lebt seit vielen Jahren in einer Immobilie, die dem Mann alleine gehört. Nach seinem Tod hinterlässt er seiner Partnerin das Haus (Verkehrswert 400.000 Euro) und weitere 120.000 Euro an Geldvermögen. Die Frau verfügt damit über ein steuerpflichtiges Erbe von insgesamt 520.000 Euro. Ein Freibetrag von 20.000 Euro wird abgezogen.
Auf den Rest fallen Steuern in Höhe von 30 Prozent an. Das macht 150.000 Euro, die der Fiskus kassiert. Auffällig ist, dass der Gesetzgeber lediglich die klassische Familie fördern wollte. Dabei kämen gerade diese Paar- und Familienkonstellationen in der Praxis sehr häufig vor.
Den Geschwistern eines Verstorbenen geht es nicht besser. Auch für sie gilt zwar der erhöhte Freibetrag von 20.000 Euro. Dafür müssen sie Steuern in Steuerklasse II entrichten, die sich aber künftig nicht mehr von Klasse III unterscheiden soll. Sie müssen statt bisher 12 Prozent Steuern nun 30 Prozent auf das Erbe entrichten.
Auf eines müssen nicht verheiratete Paare unbedingt achten: Liegt kein Testament vor, haben sie keinerlei Erbansprüche. Soll der Partner erben, muss er im Vorfeld in einem Testament oder Erbvertrag berücksichtigt werden.
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Quelle: A.Jäger
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