FinanzBlog24

Elektronische Fussfessel - positive Erfahrungen
Donnerstag Februar 07th 2008, 6:54 pm
Abgelegt unter: Anwalt und Recht

In verschiedenen Kantonen laufen seit mehreren Jahren Versuche mit elektronischen Fussfesseln. Die Erfahrungen damit sind positiv.

Trotzdem hat es der Bundesrat Ende Jahr abgelehnt, Electronic Monitoring als zusätzliche Strafvollzugsform gesetzlich zu verankern. Die Zeit dafür sei noch nicht reif, heisst es seitens des Bundesamtes für Justiz.

“Die Erfahrungen mit Electronic Monitoring sind durchwegs positiv”, sagt Marianne Isenschmid, Co-Leiterin der Abteilung Bewährungshilfe und alternativer Strafvollzug des Kantons Bern.

Bern ist einer von sieben Kantonen, in denen seit mehreren Jahren Versuche mit Electronic Monitoring im Strafvollzug laufen: Die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Tessin, Waadt und Genf haben diese alternative Strafvollzugsform 1999 versuchsweise eingeführt; 2003 auch Solothurn.

Ist Electronic Monitoring für die Delinquenten eine Strafe?

Diese Frage taucht im Zusammenhang mit dem Einsatz von elektronischen Fussfesseln immer wieder auf. Marianne Isenschmid: “Electronic Monitoring hat ganz klar Strafcharakter. Die Fussfessel am Knöchel ist immer präsent. Und Electronic Monitoring stellt hohe Anforderungen an die Disziplin der Teilnehmenden, sie müssen ständig die Uhr im Auge behalten.”

Mit einer Fussfessel ist die Freiheit alles andere als grenzenlos. Hält sich die strafverbüssende Person nicht genau an den Tagesplan, wird vom Sender in der Fussfessel über ein Modem ein Alarm übermittelt.

Wer länger arbeitet oder im Stau steht, muss dies der Vollzugsstelle umgehend melden - ansonsten ist mit Sanktionen zu rechnen. Das heisst, die Freizeit kann eingeschränkt werden.

Gemäss einem Evaluationsbericht des interkantonalen Modellversuchs wird Electronic Monitoring als sozialverträglichste Vollzugsform bezeichnet.

Im Gegensatz zum Freiheitsentzug respektive zur Halbgefangenschaft wird die betroffene Person nicht aus ihrem Lebensumfeld gerissen. Und anders als bei der gemeinnützigen Arbeit würden sich für den Delinquenten die Problemfelder nicht ausweiten, sagt Isenschmid. “Electronic Monitoring bietet eine grosse Chance, die aktuelle Lebenssituation zu verändern. Dadurch können nachhaltig Rückfallrisiken gesenkt werden.”

So müsse beispielsweise ein Delinquent, der die Abende normalerweise in der Bar verbringt, plötzlich zu Hause eine Beschäftigung finden. Er müsse sein Leben neu organisieren, seine Gewohnheiten ändern.

Ein weiterer grosser Vorteil zur gemeinnützigen Arbeit oder zur Geldstrafe sieht Isenschmid darin, dass für Teilnehmende von Electronic-Monitoring eine soziale Begleitung vorgesehen ist.

Trotz positiver Bilanz der Versuchskantone - die auch auf die möglichen Kosteneinsparungen verweisen - hat sich der Bundesrat im Dezember 2007 dagegen entschieden, Electronic Monitoring im Strafvollzug gesetzlich zu verankern.

Der Bundesrat begründete seinen Entscheid mit dem revidierten Strafgesetzbuch, das Anfang 2007 eingeführt worden war. Damit wurden die kurzen Freiheitsstrafen, der Hauptanwendungsbereich für elektronische Fussfesseln, mehrheitlich durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt.

Zudem zeige der Widerstand der Kantone, dass die Zeit für eine definitive Einführung von Electronic Monitoring auf Gesetzesebene noch nicht reif sei, sagt Bernardo Stadelmann, Vizedirektor und Leiter des Direktionsbereichs Strafrecht im Bundesamt für Justiz.

Der Bundesrat hat Ende 2007 die Versuche mit Electronic Monitoring zum dritten Mal verlängert. 2009 will der Bundesrat definitiv über die weitere Zukunft des elektronisch überwachten Strafvollzugs entscheiden.

“Wird Electronic Monitoring nicht gesetzlich als Hauptsanktion verankert oder als Strafvollzugsform beibehalten, entsteht eine Lücke. Electronic Monitoring würde in der Palette von Vollzugsmöglichkeiten fehlen”, so Isenschmid. “In ganz Europa wird auf Electronic Monitoring gesetzt. Es wäre schade, wenn sich die Schweiz trotz gutem Know-how und positiven Erfahrungen von dieser Strafvollzugsform abwenden würde.”
_________________
Quelle: Corinne Buchser




Keine Kommentare so far
Leave a comment



Einen Kommentar hinterlassen
Zeilen und Absätze brechen automatisch um, E-Mail-Adresse wird nie angezeigt, HTML erlaubt: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>

(notwendig)

(notwendig)







Home 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76
77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 100 101 102 103 104 105 106 107 108 109