Die Europäische Kommission will den Markt für Baukredite regulieren und harmonisieren.
Vor einigen Wochen hatte es noch danach ausgesehen, als wenn die Kommission auf eine Regelung der Hypothekenkredite verzichten würde.
Nun soll aber doch im Dezember ein Weißbuch vorgelegt werden, und das versetzt die deutschen Immobilienfinanzierer in Aufruhr.
Sie fürchten, dass die hierzulande dominierende Form der Baufinanzierung erschwert und verteuert wird. Durch die von Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy angestoßene Richtlinie könnte der Zwang entstehen, dass die Banken nur noch Kredite vergeben dürfen, bei denen sie im Fall der Kündigung des Kunden keine oder allenfalls eine geringe Entschädigung verlangen dürfen.
In Deutschland sind Kreditverträge üblich, bei denen der Schuldner einen festen Zinssatz für die gesamte Laufzeit zahlen muss.
Kündigt er vorzeitig, etwa weil er das Haus verkaufen will, fordert die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Sie ist gering oder entfällt, wenn inzwischen die Zinsen gestiegen sind.
Sie kann aber auch mehrere tausend Euro betragen, wenn seit Abschluss des Kreditvertrages die Zinsen gefallen sind. Besonders in angelsächsischen Ländern dominiert ein anderes Modell: Dort kann der Kreditnehmer jederzeit ohne Entschädigung kündigen und vollständig tilgen.
Dafür sind aber auch die Zinsen höher, weil die Banken sich gegen das Risiko fallender Zinsen und in der Folge massenhafter Kündigungen absichern müssen.
Noch existiert nur ein Diskussionspapier. Der Kern des sogenannten Weißbuchs ist neben neuen Informationspflichten und Vorgaben zur einheitlichen Definition des effektiven Jahreszinses eine Regelung für eine vorzeitige Rückzahlung der Kredite.
Ohne eine solche Regelung sei es unmöglich, einen einheitlichen Markt für Hypothekenkredite zu schaffen, von dem sich die Kommission Kostenvorteile und mehr Wachstum verspreche, heißt es in dem Weißbuch.
In dem Papier werden zwei Möglichkeiten der Regulierung genannt.
Die schärfere sieht ein Recht des Kunden auf eine vorzeitige Rückzahlung des Kredits vor. Eine Entschädigung wäre dann nur in begrenzter und vorab festgelegter Höhe erlaubt.
Die weichere Variante sieht dagegen eine weitgehende Vertragsfreiheit zwischen Bank und Kunden wie in Deutschland vor. Die Kommission legt sich auf kein Modell fest und hält auch einen Mittelweg für möglich.
„Das deutsche Modell hat zwar scheinbar noch eine Chance“, sagt dagegen Wolfgang Kälberer, der den Verband deutscher Pfandbriefbanken in Brüssel vertritt. „Aber dass es sich durchsetzt, ist unwahrscheinlich.“
Die Verbraucherschützer hätten in diesem Fall großes Gewicht, und sie bevorzugten die schärfere Regulierung gegenüber der Vertragsfreiheit, warnt Kälberer. „Wir kennen das Weißbuch noch nicht und können es deshalb noch nicht beurteilen. Aber eine schärfere Regelung würde für den Verbraucher mehr Flexibilität bedeuten. Und das wäre erst einmal gut“, sagt Wolfgang Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Die Flexibilität haben deutsche Verbraucher allerdings schon jetzt. Baukredite, die den Schuldnern ein Kündigungsrecht ohne Vorfälligkeitsentschädigung einräumen, gibt es bei mindestens fünf Anbietern, darunter Hannoversche Leben und Münchner Hypo. Die Hannoversche fordert für die umfangreichere Kündigungsoption einen Zinsaufschlag von jährlich 0,3 Prozentpunkten.
Quelle: ruh./hmk. / F.A.Z.
Keine Kommentare so far
Leave a comment
Einen Kommentar hinterlassen
Zeilen und Absätze brechen automatisch um, E-Mail-Adresse wird nie angezeigt, HTML erlaubt:
<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <code> <em> <i> <strike> <strong>




