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Über 26 Gesetze sollte der Bundesrat auf seiner vorletzten Sitzung des Jahres am Freitag beraten.
Überblick: Diese Beschlüsse wurden verabschiedet
Telefondaten
Trotz massiver Proteste werden Telefon- und Internet-Daten künftig ein halbes Jahr lang gespeichert, die Telefonüberwachung wird neu gefasst. Die Überwachung der Telekommunikation wird auf schwere Straftaten beschränkt.
Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden. Ein Antrag des Landes Berlin, per Vermittlungsausschuss auch für diese Berufsgruppen einen besonderen Schutz durchzusetzen, fand keine Mehrheit in der Länderkammer.
Beamtenrecht
Ungeachtet teils deutlicher Kritik rückt die Reform des Beamtenrechts näher. Der Bundesrat ließ den Gesetzentwurf des Innenministeriums ohne Beanstandungen passieren.
Die Leistung soll bei den Regeln für die rund 365.000 Bundesbeamten und Soldaten stärker in Vordergrund rücken. Das Pensionsalter soll auf 67 Jahre angehoben, die Anzahl der Laufbahnen reduziert werden.
Die Gehaltsentwicklung orientiert sich künftig nicht mehr am Lebensalter, sondern an der Erfahrung. Erst nach 45 Dienstjahren sollen Beamte abschlagsfrei in Pension gehen können. Die Beamtenschaft kritisiert große Teile der Reform.
Steinkohle
Der Ausstieg aus dem mit Milliardensummen subventionierten Steinkohle-Bergbau im Jahr 2018 ist beschlossene Sache. Der Bundesrat ließ das von Bundesregierung und Bundestag bereits beschlossene Finanzierungsgesetz ohne Einwände passieren.
Der Ausstieg kostet bis zu 30 Mrd. Euro. Der Bundestag kann 2012 die Entscheidung noch einmal überprüfen. Der Ausstieg macht den Weg frei für den geplanten Börsengang des Essener Mischkonzerns Evonik/RAG.
Krippenausbau
Der Bundesrat gab den Startschuss für den bisher umfassendsten Ausbau der Kleinkinderbetreuung in Deutschland. Die Ländervertretung billigte dafür Sonderausgaben in Höhe von 2,15 Mrd. Euro.
Sie sollen mit weiteren Finanzhilfen der Kommunen und der Länder bis 2013 zu einer Verdreifachung der Betreuungsplätze für Kinder im Alter bis zu drei Jahren führen. Insgesamt werden Bund, Länder und Gemeinden dafür 4 Mrd. Euro ausgeben.
Kriegsheimkehrer
Die rund 12.000 noch lebenden ehemaligen ostdeutschen Kriegsheimkehrer erhalten ab 1. Januar 2009 eine einmalige Entschädigung von 500 bis maximal 1500 Euro.
Der Bundesrat ließ das Gesetz ohne Beanstandungen passieren. Wer 1947 und 1948 aus der Gefangenschaft entlassen wurde, erhält 500 Euro. 1000 Euro bekommen demnach diejenigen, die 1949 und 1950 frei kamen, 1500 Euro diejenigen, die ab 1951 in die DDR zurückkehrten.
Die Entschädigung soll insgesamt voraussichtlich fast 13 Mio. Euro betragen.
Unterhaltsrecht
Die Belange von Kindern haben künftig nach einer Trennung der Eltern Vorrang. Der Bundesrat beschloss das entsprechende neue Unterhaltsrecht.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.
Bei der Verteilung der Unterhaltsansprüche stehen Kinder künftig an erster Stelle, noch vor den Ansprüchen des geschiedenen Ehepartners. Gewinner der Reform sind auch unverheiratete Frauen. Künftig spielt es beim Betreuungsunterhalt keine Rolle mehr, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht.
Diese Mütter oder Väter stehen nach dem Kind künftig im zweiten Rang.
Betriebsrenten
Beiträge zu Betriebsrenten bleiben auch nach 2008 frei von Sozialabgaben. Der Bundesrat billigte einen entsprechenden Beschluss des Bundestages.
Ohne Anschlussregelung wäre die Abgabenbefreiung der Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge Ende 2008 ausgelaufen, was diese weniger attraktiv gemacht hätte. Nach Angaben der Bundesregierung haben derzeit mehr als 17 Mio. Arbeitnehmer Anwartschaft auf eine Betriebsrente.
Nahverkehrsmittel
Nach mehrjährigen Abstrichen erhalten die Bundesländer wieder mehr Geld für den Schienen-Personennahverkehr. Der Bundesrat billigte die Vereinbarung von Bund und Ländern, frühere Mittelkürzungen im Umfang von 500 Mio. Euro wieder auszugleichen.
Nach rund 6,6 Mrd. Euro in diesem Jahr erhalten die Länder im Jahr 2008 vom Bund rund 6,68 Mrd. Euro. Bis 2014 steigt der Bundeszuschuss jährlich um 1,5 Prozent.
Die Regionalisierungsmittel dienen den Ländern zur Bestellung des Nahverkehrs. Um missbräuchliche Verwendungen zu verhindern, müssen die Länder künftig jährlich Rechenschaft ablegen.
Zirkuszentralregister
Über zentrale Register soll künftig die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen in Zirkusbetrieben und mobilen Tierschauen besser überwacht werden. Eine Verordnungsermächtigung erlaubt es, bestimmte Daten der Betriebe zu erheben und zu verwenden.
Bisher war dies aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße möglich. Für einen schnelleren Datenaustausch steht ein automatisiertes Verfahren zur Verfügung.
Es soll zum Beispiel verhindern, dass sich ein Zirkus, dem eine Betriebserlaubnis verweigert wurde, einfach in einem anderen Landkreis um eine Erlaubnis bemüht. Die Länder hatten darauf gedrungen, dass ein solches Gesetz erlassen wird.
Quelle: FTD
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