FinanzBlog24

Das Strafgesetzbuch ist zum Handelsgesetzbuch verkommen
Mittwoch November 28th 2007, 8:53 am
Abgelegt unter: Finanzen und Wirtschaft, Anwalt und Recht

Die Prozesse erst gegen Hartz, nun gegen Volkert und Gebauer zeigen, warum der Deal im Gerichtssaal ein Problem ist: Die Anklage wird auf zugegebene Vorwürfe zugeschnitten. Eine ordentliche Beweisaufnahme jedoch fällt unter den Verhandlungstisch.

Der Deal ist im Strafprozess das, was im Märchen vom Wolf und den sieben Geißlein die weiße Pfote im Fenster ist: Die Strafjuristen haben sich, wie die Geißlein, nichts Böses gedacht, sie haben, wie die Geißlein, nur das Weiße gesehen und die Tür aufgemacht. Wer aber hereinkam, war der Wolf.

Der Deal ist der Wolf des Strafprozesses.

Er frisst die Wahrheitsfindung, er frisst die Amtsermittlung.

Er frisst also den Grundsatz, der die Strafgerichte verpflichtet, in öffentlicher Verhandlung von Amts wegen die Wahrheit zur erforschen - also nicht einfach das als Wahrheit zu nehmen, was der Angeklagte, Verteidiger und Staatsanwalt in einem “Deal” dafür erklären.

Der erste Strafprozess im VW-Skandal, der gegen den früheren Personalratschef Peter Hartz im Januar 2007, war gedealt worden.

Das heißt: Hartz hatte einen Teil der Vorwürfe zugegeben, darauf wurde dann die Anklage zugeschnitten; alles andere fiel unter den Tisch - eine ordentliche Beweisaufnahme auch.

Die Sache ging schnell über die Bühne, und Hartz kam mit zwei Jahren auf Bewährung davon, so wie zuvor vereinbart.

Es mag sein, dass in einem ordentlichen Verfahren mit ordentlicher Beweisaufnahme und ordentlichem Urteil auch nicht erheblich mehr herausgekommen wäre. Aber: Ein schaler Nachgeschmack ist geblieben - und geblieben sind die Folgen für die weiteren Strafverfahren in der Causa VW:

Wenn nämlich im Verfahren gegen Peter Hartz ordentlich Beweise erhoben worden wären, wie es sich eigentlich gehört, dann müsste man jetzt im Verfahren gegen den Ex-Betriebsratschef Volkert und gegen den früheren Personalmanager Gebauer nicht im Nebel herumstochern;

dann wären der damalige VW-Vorstand und jetzige Aufsichtsratschef Piëch und seine Büroleiter und Gehilfen längst als Zeugen vernommen worden;

dann wüsste die Justiz längst, was sie von Piëch und seiner Rolle halten soll, dann wäre die ganze VW-Story um ein paar Spekulationen ärmer.

Der Deal aber hat nun zu einer Herumdruckserei geführt: Man tut nicht, was man tun müsste.

Den Schaden haben nicht nur der Strafprozess und die Wahrheitsfindung, den Schaden haben auch weitere Angeklagte, für die sich der Deal mit dem anderen Angeklagten als Unterdrückung von für sie günstigen Beweismitteln darstellt.

Das Strafgesetzbuch ist zum Handelsgesetzbuch geworden - und der Deal ein Vertrag zu Lasten Dritter.
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Quelle: Heribert Prantl




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