FinanzBlog24

Leistungen der Pflegeversicherung steigen - der Beitrag viel stärker
Mittwoch Juli 02nd 2008, 9:19 am
Abgelegt unter: Versicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen - erstmals seit der Einführung vor 13 Jahren.

Die schlechte Nachricht: Die Erhöhung fällt bescheiden aus.

Einzelne Leistungen erhöhen sich um bis zu 9,4 Prozent.

Der Mittelwert der Erhöhungen jedoch liegt bei nur 3,1 Prozent.

Sehr viel stärker steigt der Beitrag.

Kinderlose zahlen 12,8 und Eltern sogar 14,7 Prozent mehr Pflegeversicherungsbeitrag an die Krankenkasse.

Immerhin: Eine deutliche Verbesserung gibt es für Demenzkranke. Je nach Betreuungsbedarf können sie künftig professionelle Hilfe im Wert von bis zu 200 Euro pro Monat bekommen.

Profitieren können sogar Menschen mit der so genannten „Pflegestufe 0“. Sie haben zwar Bedarf nach Pflege, aber nicht genug für Pflegestufe I. Das ist bei Demenzkranken nicht selten.

Weitere Neuerung: Die Pflegekassen müssen schneller entscheiden und besser informieren.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wird es künftig Pflegestützpunkte geben. Sie sollen umfassend über alle Optionen informieren und beraten. Bei einem Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung müssen die Kassen künftig innerhalb von fünf Wochen entscheiden.

Wenn Angehörige zugunsten der Pflege eine Auszeit vom Beruf beantragen, hat die Krankenkasse ihnen sogar innerhalb von zwei Wochen Bescheid zu geben. Solche Angehörigen sind dann weiter kranken-, arbeitslosen und rentenversichert. Lohn oder Ersatzleistungen erhalten sie allerdings nicht.

Vorsicht ist nötig, wenn Angehörige die Betreuung von schwer Pflegebedürftigen und/oder demenzkranken Menschen selbst organisieren und dazu Helfer aus Osteuropa anheuern.

Bei Beachtung aller Formalitäten ist die Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen zulässig. Sobald sie allerdings auch pflegerische Tätigkeiten ausüben, ist die Beschäftigung in der Regel illegal und den Familien drohen empfindliche Bußgelder.

Tipps

Antrag
Den Antrag auf Geld oder Sachleistungen von der Pflegekasse erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Dort ist die Pflegeversicherung angesiedelt. Ein ärztliches Attest oder eine Begründung ist nicht nötig. Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Kasse rückwirkend bis zu dem Datum, an dem Sie den Antrag gestellt haben. Heben Sie deshalb eine Kopie auf.

Gutachten
Bereiten Sie sich auf den Besuch des Gutachters vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) vor. Er will wissen, wie viele Stunden am Tag der Pflegebedürftige Hilfe braucht. Vom Gutachten hängen die Einstufung des Pflegebedürftigen und die Leistungen ab.

Tagebuch
Führen Sie zur Vorbereitung am besten ein Pflegetagebuch. Vordrucke dafür gibt es bei vielen Kassen. Sie informieren auch darüber, welcher Hilfebedarf für welche Pflegestufe nötig ist. Schreiben Sie auf, wobei Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Hilfe braucht und wie viel Zeit für die Pflege notwendig ist. So bekommen Sie ein Gespür dafür, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Widerspruch
Legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein, wenn Sie die Einstufung nicht nachvollziehen können und sie Ihnen zu gering erscheint. Zunächst genügt ein einfaches Schreiben mit der kurzen Mitteilung, dass Sie Widerspruch einlegen.

Der Pflegebedürftige oder sein gesetzlicher Betreuer muss den Widerspruch unterschreiben, genau wie den Antrag und anderen Schriftwechsel mit der Kasse. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung, wenn bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist noch genug Zeit ist. Schicken Sie das Widerspruchsschreiben per Einschreiben mit Rückschein, wenn die Monatsfrist in weniger als einer Woche ausläuft oder sie nicht rechtzeitig eine Eingangsbestätigung erhalten.

Begründen
Reichen Sie möglichst bald die Begründung für Ihren Widerspruch nach. Fordern Sie von der Kasse eine Kopie des MDK-Gutachtens an. Gehen Sie es Punkt für Punkt durch und prüfen Sie, ob alle notwendigen Leistungen berücksichtigt sind. Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einer Pflegekraft beraten, wenn Sie sich unsicher sind. Die Pflegekasse muss Ihnen Beratungskosten ersetzen, wenn Ihr Widerspruch Erfolg hat.
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Quelle: faz





Vorsicht beim Wechsel der Krankenkasse
Dienstag Juli 01st 2008, 3:41 pm
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Versicherung

Von dieser Woche an wollen einige Krankenversicherungen Kasse machen.

So hat die Gmünder Ersatzkasse (GEK) ihren Beitrag zum 1. Juli von 13,9 auf 14,3 Prozent angehoben.

Auch die Versicherten der Hamburg-Münchener Krankenkasse müssen jetzt mehr zahlen, der Beitrag steigt von 14,7 auf 15,5 Prozent.

Wer sich jetzt mit einem Wechsel an eine Kasse bindet, spart zwar bis Jahresende 2008 ein paar Euro bei seinem monatlichen Beitrag”, sagt Stefan Etgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen.

„Zugleich verbaut er sich aber die Chance darauf, bereits im Jahr 2009 auf den veränderten Markt reagieren und in eine für ihn günstigere Kasse wechseln zu können.“

Grundsätzlich lässt sich aber durch einen Wechsel der Krankenkasse Geld sparen.

Denn vor allem einige kleinere Krankenkassen bewegen sich mit einem Beitragssatz in einer anderen Liga als die großen Kassen.

Bundesweiter Preisführer ist derzeit die IKK-Direkt mit Sitz in Kiel, die einen allgemeinen Beitrag von 12,4 Prozent verlangt.

Zum Vergleich: Die bundesweit teuerste Kasse, die KTP-BKK, kassiert 15,6 Prozent.

Hebt eine Kasse den Beitrag an, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht. Dann können sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten der bisherigen Kasse kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln.

„Das ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ratsam”, sagt Stefan Etgeton vom Verbraucherzentrale Bundesverband.

Denn die Versicherten sind dann zu unflexibel – und können zunächst nicht auf die neuen Regeln rund um den Gesundheitsfonds reagieren.

Er startet im Januar 2009 – und damit ein teilweise völlig neues System für Versicherte.

Die wichtigste Änderung wird der gemeinsame Beitragssatz sein, der für alle Kassen gleichermaßen gelten wird. Experten rechnen mit einem Satz von 15 oder 15,5 Prozent.

Die Idee der Gesundheitspolitiker ist nun, dass die Kassen grundsätzlich mit diesem Geld wirtschaften müssen. Klamme Kassen, denen die Beitragseinnahmen nicht ausreichen, dürfen von ihren Mitgliedern eine zusätzliche Gebühr verlangen – allerdings nicht mehr als ein Prozent des Einkommens.

Versicherer, die clever wirtschaften, jüngere und damit gesündere Mitglieder haben und ein Plus erzielen, können im Gegenzug Prämien an ihre Mitglieder ausschütten.

„Das soll für Wettbewerb der Kassen untereinander sorgen”, sagt Etgeton. Geht der Plan der Gesundheitsreformer auf, dann wird sich ab 2009 der Wettbewerb verschärfen.

„Es könnte sein, dass einzelne Kassen bereits ab November 2008 mit Prämienauszahlungen werben”, sagt Etgeton.

Die Fachleute bei der IKK-Direkt rechnen derzeit mögliche Bonuszahlungen durch. „In der Planung haben wir eine Prämie von mindestens zehn Euro im Monat”, sagte IKK-Direkt-Chef Ralf Hermes.

Wie hoch die Zahlung tatsächlich ausfällt, lässt sich derzeit allerdings noch nicht sagen. Die Gesundheitspolitiker legen den endgültigen Einheitssatz erst im Herbst fest.

Erst dann können die Kassen ihre Einnahmen seriös kalkulieren.

Wahrscheinlich sind nach Start des Gesundheitsfonds viel mehr Zusatzangebote – etwa Spezialprogramme für Diabetiker oder bei alternativen Heilmethoden.

Verbraucher können dann die aus ihrer Sicht günstigste Kasse wählen, wenn sie ihrer bisherigen Kasse mindestens 18 Monate angehört haben.

Diese „Bindungsfrist” gilt auch nach 2008 weiter. Nur bei einer Beitragserhöhung kann der Versicherte über das Sonderkündigungsrecht vorzeitig seinem Krankenversicherer den Rücken kehren.

Die Einführung des Einheitssatzes im Januar 2009 für alle Kassen löst jedoch kein Sonderkündigungsrecht aus, so Heidemarie Krause-Böhm von der Verbraucherzentrale Bayern.
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Quelle: J.Kielmann









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