Rürup-Rente - Höhe der Geldleistung ungewiss
Dienstag Juni 30th 2009, 7:31 am
Abgelegt unter: Versicherung

Fondsgebundene Privatrenten legen nicht immer fest, nach welchem Schlüssel die spätere Rente berechnet wird.

Versicherte können dadurch Nachteile erleiden. Das Finanzministerium erwägt nun Änderungen.

Wegen hoher Ertragschancen entscheiden sich viele Vorsorgesparer für eine Rürup-Rente auf Fondsbasis.

Damit sind jedoch häufig zwei Nachteile verbunden: Erstens wissen Sparer nicht, wie viel Kapital am Sparende zur Verrentung zur Verfügung steht, weil der Wert der Fondsanteile schwankt und weil es – im Gegensatz zu Riester-Verträgen – keine Kapitalgarantie auf die eingezahlten Beiträge gibt.

Fehlender Rentenfaktor

Zweites Manko ist der fehlende Rentenfaktor. Das gilt zwar nicht für alle Rürup-Verträge, kann sich aber für die betroffenen Policen negativ auswirken.

Anbieter, die keinen festen Rentenfaktor garantieren, halten sich die Möglichkeit offen, spätere Rentenzahlungen entsprechend den im Lauf der Jahre sich verändernden Rahmenbedingungen anzupassen. Der Rentenfaktor gibt an, wie hoch die Monatsrente pro 10.000 Euro Kapitalstock ist.

Beispiel:
Bei 40 Euro Rente je 10.000 Euro Deckungskapital, würde ein Sparer für 60.000 Euro Fondsguthaben 240 Euro Monatsrente erhalten. Kürzt der Anbieter den Umrechnungsfaktor, fällt die Rente niedriger aus.

Bislang hat der Gesetzgeber die Versicherer nicht verpflichtet, bereits bei Vertragsabschluss die Berechnungsgrundlage fest zuzusagen. Einige Gesellschaften legen daher den Faktor erst am Sparende fest. Ist jedoch während der langen Sparphase der Garantiezins gesunken oder die allgemeine Lebenserwartung gestiegen, kann der Anbieter den Faktor verringern und somit die Rentenzahlungen mindern.

Rürup-Sparer sind besser beraten, wenn sie bereits zu Vertragsbeginn wissen, wie hoch der Rentenfaktor später sein wird und dass sich dieser Faktor nicht mehr verringern kann.

Das Bundesfinanzministerium hat dieses Manko bereits erkannt, zumal Rürup-Renten staatlich gefördert sind. “Das BMF erörtert derzeit, ob Anpassungen erforderlich sind”, erklärte ein Ministeriumssprecher auf Anfrage.
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Quelle: M.Geißler





Krankenversicherung für lange Reisen
Sonntag Juni 28th 2009, 10:55 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Versicherung

Wer ein paar Monate ins Ausland verreist, sollte eine Krankenversicherung für lange Reisen abschließen.

Sie springt ein, wenn der Reisende erkrankt, verunglückt oder etwa ein Krankenrücktransport in die Heimat notwendig wird.

Die üblichen Jahresverträge für Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten nur für Reisen, die sechs, höchsten acht Wochen dauern.

Wer länger verreist, muss eine Langzeitpolice wählen.

Ein Preisvergleich lohnt sich. Die Preisunterschiede sind enorm. Sie können mehrere hundert Euro betragen. Das gilt insbesondere für Senioren. Reiseversicherungen, die auch für die USA gelten, sind zudem wegen der hohen medizinischen Kosten besonders teuer.

Der Sieger eines Vergleichs war die HanseMerkur. Sie erfüllt als Einzige alle Bedingungen, die “Finanztest” als verbraucherfreundlich ansieht. So übernimmt sie beispielsweise die Kosten für einen Krankenrücktransport bereits, wenn er sinnvoll und vertretbar ist.

Die meisten Versicherer bezahlen erst dann, wenn der Transport medizinisch notwendig ist oder die Krankenhausbehandlung mehr als 14 Tage dauert.

Nachteil der HanseMerkur: Für Senioren ab 65 Jahren ist sie extrem teuer. 801 Euro müssen sie bei ihr für den Schutz während eines dreimonatigen USA-Urlaubs zahlen. Urlauber bis zum Alter von 64 Jahren zahlen für den gleichen Tarif dagegen nur 261 Euro. Bei der zweitplatzierten Barmenia kommen Senioren sogar mit 179 Euro weg. Und unter 59-jährige bekommen bei der Victoria schon für 45 Euro “guten” Schutz für 90 Tage.

Nicht nur der Preis, sondern auch die Vertragsbedingungen sind wichtig für die Wahl eines Tarifs.

Sie bestimmen, ab wann und wie der Versicherer leistet. Besonders empfehlenswert sind Versicherung mit “sehr guten” beziehungsweise “guten” Vertragsbedingungen. Doch auch bei empfehlenswerten Versicherern kann es beim Notrufservice hapern.

Einige Notrufhotlines der Versicherer bieten ihren Kunden an, im Ernstfall einen geeigneten Arzt oder das nächstgelegene Krankenhaus am Ferienort zu nennen. Und nur drei von zehn Notdiensten konnten dabei effizient helfen.

Deshalb gilt: Ins Reisegepäck gehören eine Auslandsreise-Krankenversicherung und die Adresse eines Arztes oder Krankenhauses vor Ort.
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Quelle: kaf/tob