FinanzBlog24

Bestandsaufnahme Rente
Donnerstag Mai 15th 2008, 5:51 pm
Abgelegt unter: Versicherung

Aller Anfang ist schwer. Doch kaum etwas fällt den Bundesbürgern schwerer, als mit dem Vermögensaufbau anzufangen.

Zwar ist laut einer Allensbach-Umfrage jeder Zweite überzeugt, dass seine Rente später nicht reicht.

Doch nur 32 Prozent der Befragten sagten, sie wollten stärker vorsorgen.

Ja, man müsste –aber es kommt doch wieder etwas dazwischen.

Urlaub, Anschaffungen, Wohnungseinrichtung. Das Thema haben auch Wissenschaftler entdeckt.

Behavioral-Finance-Experten wie Rüdiger von Nitzsch untersuchen, was Menschen von der konsequenten Altersvorsorge abhält.

Zunächst ist es schlicht die Disziplin. Menschen handeln lieber emotional als rational. Sie folgen Werbebotschaften, wollen Spaß haben, mit dem neuen Glitzer-T-Shirt Eindruck machen.

„Das Gehirn entscheidet nicht zuerst auf der Basis der „Ratio“, sondern gibt anderen wichtigen Bedürfnissen und Emotionen den Vorrang“, sagt von Nitzsch.

Anlageexperten raten deshalb, gleich zu Monatsanfang einen festen Betrag auf das Sparkonto zu überweisen.

Denn wenn der Sparer abwartet, was am Monatsende übrig bleibt, ist nichts mehr da.

Weil Menschen ungern heute schon auf Dinge verzichten, kommen Betriebe, denen die Vorsorge ihrer Mitarbeiter wichtig ist, immer mehr darauf, gestaffelte Vorsorgemodelle anzubieten.

Beiträge werden danach erst abgezweigt, wenn es eine Gehaltserhöhung gegeben hat. Mit jeder neuen Lohnsteigerung steigt dann auch der Betrag, der in die freiwillige betriebliche Altersvorsorge wandert

Die Beteiligung der Mitarbeiter an solchen Modellen ist nach den bisherigen Erfahrungen deutlich höher, als bei Konzepten, die sofort Geld vom Gehalt für die Rente abziehen.

Zweiter Grund für das zögerliche Vorsorgesparen vieler Bürger ist das unübersichtliche Angebot.

Zertifikate, Sparpläne, Festgeld, Geldmarktkonten, Aktien, Mischfonds, Rentenfonds, Anleihen – jedes Produkt verspricht bessere Renditen oder mehr Sicherheit oder beides.

In Supermärkten hat mancher schon festgestellt, dass Kunden überhaupt keine Marmelade mehr kaufen, wenn das Angebot zu groß ist. So ist es wohl auch beim Vorsorgesparen.

Doch am Ende ist es gar nicht so wichtig, ob der Sparer nur einen zweitklassigen Fondssparplan erwischt hat, oder ob die zehnjährigen Bundeswertpapiere schlechter abschneiden als kurzfristigere Papiere. Hauptsache, es wandert Geld auf die hohe Kante.

Nur bei Verträgen die den Anleger über lange Zeiträume binden, wie etwa eine Kapitallebensversicherung, sollten Sparer vorsichtig sein. Es kann passieren, dass plötzlich der Job weg ist oder die Zinsen fürs Haus steigen. Dann müssen Ersparnisse auch verfügbar sein.

Ein weiterer Grund fürs Aufschieben:

Menschen fehlt die Vorstellungskraft, dass sie irgendwann nicht mehr so viel Geld haben wie heute. Sie glauben gerne, dass alles so weiter geht wie bisher.

Da hilft vor allem eine Bestandsaufnahme. Wie viel Rente ist zu erwarten, was ist das Geld dann noch wert, und wie groß ist die Lücke.
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Quelle: HB





Ab diesem Monat gilt: Automatisch in Frührente
Donnerstag Mai 15th 2008, 10:51 am
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Versicherung

Seit diesem Monat müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II, die 63 Jahre alt werden, automatisch in Frührente gehen.

So sieht es das Sozialgesetzbuch vor.

Das Problem dabei: Renten, die ohnehin nicht besonders hoch sind, werden durch Abschläge weiter gemindert.

Doch für diese sogenannte 63er-Regelung gibt es Ausnahmen.

Wer gut informiert ist, kann den Rentenverlust verhindern.

Wiederbelebt für ältere Langzeitarbeitslose wird ein Grundsatz des Sozialgesetzbuches: Demnach entfällt das Arbeitslosengeld, wenn gleichzeitig Anspruch auf eine Rente besteht, zum Beispiel auf eine Frührente.

In diesem Fall wird die Arbeitslosenunterstützung durch das Altersruhegeld ersetzt.

Bisher haben die Jobcenter diesen Grundsatz kaum berücksichtigt. Das ändert sich nun mit der so genannten 63er-Regelung, erklärt die Anwältin für Arbeitsrecht Vera Munz:

“Das Neue an der Regel ist die schriftliche Fixierung, die hier erfolgt ist, dass es ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen worden ist: die Pflicht zur Antragstellung.”

Die Jobcenter sind jetzt verpflichtet, die Frührente zu beantragen.

In manchen Landkreisen sind dafür Arbeitsgemeinschaften von Arbeitsagenturen und Kommunen, die so genannten ARGE, zuständig. Der Kreis der Betroffenen ist jedoch beschränkt.

Es gibt zwei Bedingungen: Die Arbeitlosen müssen mindest 63 Jahre alt sein und dürfen frühestens ab Januar 2008 Arbeitslosengeld II erhalten.

“Im ersten Schritt bekommt man einen Brief von der Arbeitsagentur: Lieber Erwerbsloser, Du bist 63, bitte beantrage eine Altersrente.

Das sollte man auf gar keinen Fall tun”, sagt Martin Künkler von der Koordinierungsstelle für gewerkschaftliche Arbeitslosengruppen.

Als Rentenberater hilft er Erwerbslosen im Auftrag der Gewerkschaften. Er macht auf die Abschläge aufmerksam, die eine Frührente immer mit sich bringt.

“Die Abschläge gibt es pro Monat, den ich vor dem 65. Lebensjahr in Rente gehe. Das sind zwar nur 0,3 Prozent. Aber wenn ich jetzt anstatt mit 65 mit 63 in Rente gehe, dann summiert sich das ganz schön schnell.

24 Monate mal 0,3, dann haben wir eine Kürzung von 7,2 Prozent. Und die wirkt Monat für Monat ein Leben lang.” Die 0,3 Prozent beziehen sich auf die Rentenhöhe mit 63 Jahren. Bei einem Rentenanspruch von 700 Euro bedeutet das monatlich 50 Euro weniger.

Der Aufforderung, sich schon mit 63 Jahren verrenten zu lassen, sollte darum nicht automatisch gefolgt werden - gerade wenn eine sehr geringe Rente zu erwarten ist, rät die Anwältin Vera Munz. Beantragt der Erwerbslose die Frührente nicht selbst, werden das Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft aktiv.

Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.

“Der Widerspruch hat hier aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, Jobcenter oder die Arbeitsgemeinschaft kann dann den Antrag nicht stellen. Es passiert erst mal gar nichts.”

Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Gang vor das Sozialgericht. Dort wird abschließend geklärt, ob die Frührente vertretbar ist oder eine Härtefall-Regelung eintritt, die bisher nicht berücksichtigt wurde.

“Beispiel für einen Härtefall könnte sein, wenn Sie gezwungenermaßen durch den Rentenabschlag nicht mehr über genügend Mittel verfügen, um ihren Bedarf zu decken: Lebensunterhaltungskosten und Wohnung und Heizung.”

Allerdings gibt es eine Reihe von Ausnahmen.

Wer innerhalb von drei Monaten seine reguläre Rente bekommt, fällt nicht unter die 63er-Regelung. Ebenso wie die sogenannten Aufstocker, Arbeitnehmer über 63, die ALG-II zusätzlich zu einem vollen Lohn beziehen.

Auch Arbeitslose, die vor 1952 geboren wurden, sind ausgenommen, wenn sie bereits 2007 arbeitslos waren.
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Quelle: dlf









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