Diebstahl im Urlaub - Geld weg und nun?
Sonntag Juni 28th 2009, 1:22 pm
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Tagesthemen

Ist der Geldbeutel nicht vergessen, sondern verloren oder gestohlen, gilt es schnell zu handeln.

Am wichtigsten ist, sofort alle Bank- und Kreditkarten telefonisch sperren zu lassen. Für Schäden, die nach der Kartensperre erfolgen, haftet die Bank und nicht mehr der Kunde.

Um den Sperr-Anruf im Zweifelsfall beweisen zu können wird geraten, den Namen des Mitarbeiters und die Uhrzeit des Gesprächs zu notieren. Noch besser sei, wenn ein Zeuge während des Telefonats anwesend ist.

Nicht nur das Plastikgeld muss gesperrt werden

Auch die Krankenkasse, Bibliotheken, Videotheken, Fitnesscenter und alle anderen Unternehmen, von denen man Kundenkarten besitzt, sollten umgehend informiert werden. Je nach individuellen Vertragsregelungen müssen die Kunden sonst für entstandene Schäden haften.

Mit der telefonischen Sperre aller wichtigen Karten und Dokumente ist es allerdings nicht getan. Zusätzlich muss der Verlust des Geldbeutels bei der Polizei gemeldet und Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden. Viele Banken und Kartenherausgeber wollen die polizeiliche Anzeige sehen, bevor sie entstandene Schäden regulieren.

Auch neue Ausweispapiere und den Führerschein gibt es nur nach Vorlage der Anzeige – sofern die Papiere gestohlen wurden. Kommen Brieftasche, Plastikgeld und Dokumente im Ausland abhanden, müssen besondere Spielregeln beachtet werden.

Auch im Urlaub ist ein Diebstahl bei der zuständigen Polizei anzuzeigen.

In Touristen-Regionen gibt es oft speziell geschulte Polizeibeamte mit Fremdsprachenkenntnissen. Sind die Ausweispapiere weg, sollte der nächste Weg zur deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat führen. Diese sind ermächtigt, einen “Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland” auszustellen. Dies geht schneller, wenn die Bestohlenen vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können.

Kfz-Papiere, Führerschein und Personalausweis können allerdings nur von den Heimatbehörden ersetzt werden. Für die Rückreise ist eine Verlustbescheinigung der Polizei in der Regel ausreichend. Bargeld gibt es von der Botschaft nur in wenigen Ausnahmefällen – zurückgezahlt werden muss es in jedem Fall. Hotel- und Krankenhausrechnungen werden grundsätzlich nicht beglichen.

Für Reisende, die im Urlaub ausgeraubt werden und keinen Notgroschen im Hotelsafe haben, gibt es mehrere Möglichkeiten, wieder an Geld zu kommen.

Wer mit einem Reiseveranstalter unterwegs ist, wendet sich am besten an die Reiseleitung. Bei Neckermann beispielsweise können Angehörige oder Freunde die Urlaubskasse auf ein Konto des Reiseveranstalters überweisen. Die Reiseleitung vor Ort zahlt das Geld dann an den Reisenden in bar aus, sobald ein Fax oder eine E-Mail mit dem Überweisungsbeleg eingegangen ist. Das kostet meist nur eine vergleichsweise geringe Bearbeitungsgebühr.

Die Finanzdienstleister Western Union und Moneygram ermöglichen weltweite Überweisungen, und das sogar innerhalb weniger Minuten. Das Geld wird dann bei der vorher verabredeten Stelle abgeholt. Eine Onlineüberweisung von 300 Euro nach Spanien kostet bei Western Union rund 26 Euro.
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Quelle: C.Benzel

Sperrnummern

EC-Karte:
01805 -021021

American Express:
069 – 97 97 20 00

Diners Club:
01805 – 07 07 04

MasterCard:
0800 – 819 10 40

VISA:
0800 – 811 8440
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Urlaubsreisen - Zoll-Freimengen beachten
Sonntag Juni 28th 2009, 1:05 pm
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Tagesthemen

Seit Dezember 2008 sind in der EU neue Regeln für zoll- und steuerfreie Einfuhren von Waren in Kraft getreten.

Dadurch haben sich die Reisefreimengen für Privatpersonen bei der Einreise in EU-Staaten verbessert.

Diese so genannten Reisefreimengen gelten für Waren, die im persönlichen Reisegepäck mitgeführt werden. Im Allgemeinen dürfen diese Waren einen bestimmten Wert nicht überschreiten.

In jedem Fall gilt immer die finanzielle Obergrenze:

Flugreisende können also höchstens 200 Zigaretten, einen Liter Spirituosen, vier Liter Wein, 16 Liter Bier sowie andere Waren (Spielwaren, Parfum, elektronische Geräte etc.) im Wert bis zu 430 Euro einführen. Zölle und Steuern fallen künftig nur auf die darüber liegenden Mengen an.

Urlauber müssen hierbei beachten, dass diese Regeln auch bei der Einreise aus Gebieten gelten, in denen die Mehrwert- und Verbrauchsteuervorschriften der EU nicht angewandt werden, wie den Kanarischen Inseln, den Kanalinseln, den Französischen Überseeischen Gebieten, den Aland-Inseln und Gibraltar.

Hier die neuen Regeln:

1. Der derzeitige Freibetrag von 175 Euro wurde für See- und Flugreisende auf 430 Euro und für Reisende im Straßen- und Binnenwasserverkehr auf 300 Euro angehoben.

2. Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee wurden komplett abgeschafft. Zu beachten ist jedoch, dass diese Waren ab sofort unter die genannten Wertgrenzen fallen.

3. Die Freimenge für nicht schäumenden (stillen) Wein wird von zwei auf vier Liter erhöht. Weiterhin gilt: Ein Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit mehr als 22 Vol.-% oder zwei Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit nicht mehr als 22 Vol.-%.

4. Für Einfuhren von Bier gilt künftig eine Höchstmenge von 16 Litern.

5. Bei Tabakwaren haben die einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Gesundheitspolitik das Recht, die Freimengen weiter zu begrenzen. Sie haben die Wahl zwischen zwei Optionen: entweder 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak oder dann 40 Zigaretten, zehn Zigarren oder 50 Gramm Tabak.

Einschränkungen gibt es für Anwohner in Grenzgebieten oder Berufspendler. Diese müssen belegen, dass sie weiter als 15 Kilometer (z.B. in die Schweiz) eingereist sind, um die volle Reisefreimenge beanspruchen zu können.
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Quelle: F.Himmel