Geschäftsfahrzeug: Neue Regelungen
Samstag August 09th 2008, 8:08 am
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Steuer
Die Anschaffung eines auch privat genutzten Geschäftswagens soll ab 2009 teurer werden.
Grund: Die Bundesregierung plant die Halbierung der Umsatzsteuer-Erstattung von 100 Prozent auf 50 Prozent.
Das ergibt sich aus dem Jahressteuergesetz 2009, dessen Entwurf die Bundesregierung vor der Sommerpause beschlossen hat.
Das Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, dass für gemischt genutzte Dienstwagen künftig nur noch die halbe Mehrwertsteuer erstattet wird. Dies gilt sowohl bei Kauf als auch für Leasing.
Bei einem Nettokaufpreis von 40.000 Euro würde das Finanzamt künftig also nur noch 3.800 Euro Umsatzsteuer erstatten und nicht wie bisher 7.600 Euro.
Als Gegenleistung soll künftig die Pflicht entfallen, auf die Privatnutzung Umsatzsteuer zu zahlen. Bisher werde die Privatnutzung als unentgeltliche Wertabgabe verbucht und zu den Betriebseinnahmen hinzugerechnet, darauf ist dann Umsatzsteuer fällig.
Von der Neuregelung ausgeschlossen sind Dienstfahrzeuge, die ausschließlich geschäftlich genutzt werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die vom Unternehmer im Rahmen eines Dienstverhältnisses dem Arbeitnehmer gegen Entgelt überlassen werden.
Da die Regelung jedoch bestehendem EU-Recht widerspricht, muss erst einmal die Genehmigung der EU-Kommission abgewartet werden. Ob die Kommission grünes Licht gibt, ist fraglich, denn es gab eine gleichlautende Regelung bereits früher. Sie wurde allerdings vom Europäischen Gerichtshof gekippt.
Hat der deutsche Gesetzgeber diesmal mehr Glück, sind alle Fahrzeuge betroffen, die einen Monat nach Verkündung der Kommissions-Entscheidung neu angeschafft, gemietet oder geleast werden.
Quelle: M.Geißler
Private Verkäufe sind steuerpflichtig
Donnerstag August 07th 2008, 9:25 am
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Steuer
Bei der Veräußerung privater Vermögensgegenstände erzielte Gewinne sind steuerpflichtig.
Dies ist dann der Fall wenn der Erwerb und die Veräußerung innerhalb der so genannten Spekulationsfrist von einem Jahr (Grundstücke zehn Jahre) liegen.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt die bisherige Auffassung der Finanzverwaltung gekippt, dass dies nicht für Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs gelte.
Die BFH-Richter sehen auch den Verkauf eines privaten Pkw innerhalb eines Jahres als ein steuerpflichtiges Geschäft an (Az. IX R 29/06).
Wie sich die neue Beurteilung konkret auswirkt, bleibt abzuwarten.
In der Regel könnte dies für Privatleute sogar vorteilhaft sein, denn bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des täglichen Gebrauchs werden meistens nur Verluste erzielt. Diese dürfen zwar nicht mit allen anderen positiven Einkünften verrechnet werden, aber mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften.
Grundsätzlich gilt diese Verrechnungsmöglichkeit auch für Gewinne aus dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren, wenn Anschaffung und Veräußerung der Wertpapiere innerhalb eines Jahres erfolgen und deshalb steuerpflichtig sind.
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass bei Erwerb von Aktien ab 2009 Veräußerungsgewinne auch dann steuerpflichtig sind, wenn die Veräußerung später als ein Jahr nach der Anschaffung erfolgt.
Es liegen dann begrifflich auch keine “Spekulationsgewinne” im Sinne des Paragraph 23 des Einkommensteurgesetzes (EStG) mehr vor, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Bis zum Ende des Jahres 2008 entstehende “Spekulationsverluste” können im Rahmen einer Übergangsregelung gleichwohl noch bis zum Jahr 2013 mit Gewinnen aus der Veräußerung von Wertpapieren verrechnet werden.
Quelle: F.Himmel