FinanzBlog24

Ikea Darlehen - ohne Schufa Auskunft?
Dienstag Februar 20th 2007, 9:09 am
Abgelegt unter: Kredite ohne Schufa, Kreditkarte, Finanzierung

Was man vernehmen konnte ist für viele “Schufatote” wahrscheinlich zu schön, um wahr zu sein…

Die Ikea-Familykarte ist Ihnen vielleicht bekannt. Wer sie hat, bekommt nicht nur Prozente, sondern kann seine Einkäufe auf Raten zahlen. Jetzt weitet Ikea das Angebot aus: Sie können ein Darlehen aufnehmen – einfach so. Mit einer pfiffigen Werbestrategie steigt Ikea in das Darlehensgeschäft ein.

Der Clou dabei angeblich: Mit Ihrer Ikea Family Bezahlkarte können Sie nicht nur Ihre Ikea-Einkäufe tätigen, sondern frei über die Verwendung des Geldes entscheiden. Allerdings nur innerhalb Ihres Verfügungsrahmens von 300 bis 10.000 Euro. Abgewickelt wird Ihr Darlehen über den Plus Finanzservice in Wiesbaden, die NORDEA Bank Finland Plc steht als Finanzpartner dahinter.

Innerhalb von drei bis fünf Tagen bekommen Sie das Geld, ohne dass Sie sich auf einen Mindestkreditbetrag festzulegen brauchen. Es findet keine Kreditprüfung statt und Sie bestellen die gewünschte Summe einfach per Antwortkarte. Bearbeitungsgebühren werden nicht fällig und Sie bestimmen Ratenhöhe und -laufzeit selber. Solange Sie sich in Ihrem Verfügungsrahmen bewegen, steht Ihnen das Geld zur Verfügung. Natürlich bietet Ikea die Option, eine Zahlungsausfallversicherung, den so genannten „Plus Schutz“ abzuschließen.

Aber Vorsicht: Mit 14,95 % effektivem Jahreszins ist Ihr größerer finanzieller Spielraum kein billiges Vergnügen. Damit ist die Finanzierung genauso teuer oder noch teurer als bei Ihrem Dispositionskredit. Wer noch eine Plus Schutz-Versicherung abschließt, der zahlt noch einmal monatlich 0,69 % auf seinen monatlichen Saldo.

Die flexiblen Raten und die frei wählbare Laufzeit können schnell zur Zinsfalle werden - aber das wird vielen “Schufatoten” egal sein…

Quelle: www.bankkunden-vertraulich.de





Wucherkredite durch Restschuld-Versicherung?
Mittwoch Januar 24th 2007, 3:51 pm
Abgelegt unter: Versicherung, Kredite, Kredite ohne Schufa

Vorsicht: Restschuld - Versicherungen bei Verbraucherkrediten
- niedrige Zinsen, hohe andere Kosten, Rechtslage -

Seit Jahren wird die Rolle der Banken bei Verbraucherkrediten krititisch hinterfragt; zwar mögen diese Zinsen relativ gering sein; weitere Kosten kommen hinzu und verteuern den Kredit teilweise extrem. Eine Restschuld- Versicherung zur Kreditsicherung (bei Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit) wird in der Regel dem Kreditkunden mitverkauft. Zwar berechnen die Banken die Kosten einer Restschuld-Versicherung zwar auf die Darlehenskosten intern, informieren den Kunden zuvor oft aber nicht bei Kreditabschluss darüber. Als Folge davon kann sich der Jahreszinssatz bis zur Wuchergrenze erhöhen. Wie ist die Rechtslage?

Ein Ratenkreditvertrag zwischen einem Geldinstitut und einem Verbraucher ist ein so genanntes Verbraucherdarlehen gemäß §§ 491 f BGB. Damit die Bank dem Verbraucher diese gewährt verlangt sie vom Verbraucher oft den Abschluss einer so genannten Restschuld-Versicherung zur Kreditsicherung. Diese dienen z.B, dazu, im Fall des Todes des Kreditnehmers die ausbleibende Kreditschuld abzusichern und nicht auf die Erben zurückgreifen zu müssen.

Wie kann es zu den gefürchteten Wucherkosten kommen?Die Gesamtkosten eines Darlehens werden vom Kreditinstitut berechnet. Diese Gesamtkosten müssen aber dem Verbraucher in Gänze vertraglich vorliegen, weil nur so das zwingende Schriftformerfordernis des § 492 BGB gewahrt bleibt. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr.3 PAngV gehören dazu die Kosten einer Restschuld-Versicherung aber nur, wenn sie zwingende Bedingung des Kreditgebers für die Kreditgewährung sind und in Verbindung mit dem Kredit abgeschlossen wurden. Bei einem freiwilligen Abschluss des Kreditnehmers müssen sie jedoch nicht offen gelegt werden. So erhöhen sich die Kosten des Kredits für oft unerwartet bis zur Wucherhöhe.

Ein Wucherkredit ist nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn ein so genanntes auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung des Darlehensgebers und der des Darlehensnehmers besteht. Ein solches nimmt der BGH nach ständiger Rechtsprechung regelmäßig an, wenn der effektive Vertragszins den effektiven Vergleichszins relativ um 100% oder absolut um 12% übersteigt. Folge ist, das das Geschäft rückabgewickelt wird und die gezahlten Raten verzinst erstattet werden, da nach dem Willen des Gesetzes die Parteien so gestellt werden sollen, wie sie stünden, wenn das Geschäft nie stattgefunden hätte.

Weiterhin muss der Kreditgeber die fachliche oder finanzielle Unterlegenheit des Kunden vorsätzlich ausnutzen, bzw. seine Augen vor einer Unterlegenheit bewusst verschließen. Da dies für den Verbraucher nur schwierig nachzuweisen ist, vermutet die Rechtssprechung dieses bei einem besonders groben Missverhältnis, wenn also der effektive Vertragszins den effektiven Vergleichzins relativ um 200% oder absolut um 24% übersteigt. Dann läge einen Nichtigkeit des Vertrages aufgrund Sittenwidrigkeit nach § 138 Abs.1 BGB vor. Bei diesen Werten handelt es sich freilich nicht um starre Grenzen, sondern um Richtwerte; die jeweilige gerichtliche Entscheidung ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Entscheidend sind hier auch die persönliche Kenntnis und Erfahrungen des Kreditnehmers.

Überschreiten die Kreditkosten diese Grenzen, liegt ein Wuchergeschäft vor. Dadurch kann der Kunde leicht in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Einige Banken stört das deshalb nicht, weil sie genügend Provision vom Versicherungsgeber für die Vermittlung dieser Restschuld-Versicherungen. Erhalten. Der Bundesverband deutscher Banken (BdB) streitet den Missbrauch mit den Restschuld-Versicherungen ab. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) wird Ende Januar auf einer Pressekonferenz in Berlin konkrete Zahlen dazu veröffentlichen.

Es ist also anzuraten, vor dem Abschluss eines Kreditvertrages mit einer Restschuldversicherung die Konditionen verschiedener Geldinstitute zu vergleichen und sich genau nach den Gesamtkosten des Kredites zu erkundigen, auch nach den wahren Kosten in folge eventueller Versicherungen zu fragen. Schließlich herrscht auf dem Ratenkreditmarkt ein starker Wettbewerb.

Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt
Kurfürstendamm 42

10719 Berlin

http://www.dr-schulte.de









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