Baufinanzierung - eklatante Wissensdefizite der Deutschen
Dienstag Juni 16th 2009, 4:31 pm
Abgelegt unter: Finanzierung, Immobilie

Wohneigentum ist in Deutschland vergleichsweise wenig verbreitet.

Vielleicht liegt das daran, dass vielen das Thema Baufinanzierung zu kompliziert ist. Die Kenntnisse der Deutschen in diesem Bereich sind jedenfalls äußerst lückenhaft.

Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung, die das Institut für Management.- und Wirtschaftsforschung  durchgeführt hat.

Nur knapp jeder 15. Befragte konnte mehr als zwei Drittel der Fragen richtig beantworten, fast jeder Dritte dagegen konnte noch nicht einmal jede dritte Frage richtig beantworten.

Wenig überraschend ist, dass dabei Personen mit hohem Einkommen und Akademiker besser abschnitten. Doch noch nicht einmal jeder zehnte Teilnehmer, der über einen Hoch- oder Fachhochschulabschluss verfügt, erwies sich in Fragen der Baufinanzierung als wirklich beschlagen.

Scheitern an einfachen Grundbegriffen

Das betraf dabei zum Teil einfachste Grundbegriffe. So wussten 73 Prozent nichts mit dem Begriff “Annuitätendarlehen” anzufangen. Lediglich 24 Prozent konnten erklären, was eine annuitätische Tilgung ist und für 45 Prozent der Befragten war selbst der Effektivzins ein Fremdwort.

Erwartungsgemäß kannten sich Immobilienbesitzer und die 37 Prozent der Befragten, die planen in den kommenden Jahren eine Immobilie zu erwerben, etwas besser aus. So kannten rund 86 Prozent der nicht-immobilienaffinen Teilnehmer Darlehensformen wie Festdarlehen, kündbares Darlehen oder Forward-Darlehen allenfalls vom Namen her. Doch die Wissenslücken der Besitzer und Planer waren mit einem Anteil von knapp 72 Prozent nur unwesentlich kleiner.

Das offenbart sich auch bei der Fähigkeit, Begriffe zu erläutern. Drei von vier Immobilienbesitzern sahen sich nicht in der Lage, zu erklären, was der Begriff “Prolongation” bedeutet, jeder zweite nicht, was eine “Endfällige Tilgung” ist.

Wie grundlegend die Irrtümer sind, zeigt sich im Mangel an Wissen um Finanzierungsmodalitäten.

So wussten 43 Prozent der Immobilienbesitzer nicht, dass am Ende der Zinsbindung zumeist eine Anschlussfinanzierung notwendig wird. Nur jeder zehnte war darüber informiert, dass eine lang laufende Finanzierung nach 10 Jahren gekündigt werden kann und jeder Dritte ging davon aus, dass eine Anschlussfinanzierung jederzeit möglich sei. Nur etwa 17 Prozent der Immobilienbesitzer kannte die Möglichkeit, sich mittels eines Forward-Darlehens einen Zinssatz zu sichern.

Vielen Deutschen entgehe so die Möglichkeit einer günstigen Umschuldung. Das betrifft auch die Nutzung von Fördermöglichkeiten. Nur etwa die Hälfte der Immobilienbesitzer und Planer kennt die Angebote der bundeseigenen KfW oder die der Bundesländer, bei den Nicht-Immobilienbesitzern ist es gar nur ein Viertel. Wohn-Riester ist noch weniger bekannt. Gerade Haushalte mit niedrigen Einkommen offenbaren Wissensdefizite.

Wenig Glaube an die Hausbank

Dass die Schwaben die versiertesten Häuslebauer in Deutschland sind, lässt sich mit den Umfrageergebnissen nur bedingt erhärten. Zwar gibt es in Baden-Württemberg vergleichsweise wenig Personen mit schlechten Baufinanzierungskenntnissen, doch trifft dies allgemein auf den Süden Deutschlands zu. Schlecht schneiden vor allem die östlichen Bundesländer, allen voran Sachsen und Thüringen ab. Immerhin kennen sich die Bewohner Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns bei den Fördermöglichkeiten vergleichsweise gut aus.

Wenig verbreitet scheint dagegen der Glaube an das Wohlmeinen der Hausbank: Fast 90 Prozent der Befragten vertraten die Ansicht, dass vor Abschluss einer Finanzierung Angebote bei mehreren Banken eingeholt werden sollten und zwei Drittel würden tendenziell einer Bank den Vorzug geben, die Finanzierungsangebote vermittelt statt Hausprodukte zu verkaufen.
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Quelle: mho





Makler und Provisionsanspruch
Sonntag Juni 07th 2009, 12:35 pm
Abgelegt unter: Verbraucherschutz, Immobilie

Kein Maklerlohn bei nachträglich erhöhtem Kaufpreis

Der Käufer einer Immobilie muss dem Makler keine Provision zahlen, wenn der Kaufpreis 25 Prozent von den ursprünglichen Preisvorstellungen abweicht.

Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte sich ein Makler einem Ehepaar angeboten, für diese den Kauf ihrer bisherigen Mietwohnung zu vermitteln. Laut Maklervertrag erklärte sich das Paar dazu bereit, dem Makler auf der Grundlage einer Kaufpreisvorstellung in Höhe von 220.000 € eine Provision zu zahlen.

Am Ende der Verhandlungen mit dem Eigentümer der Wohnung mussten sie allerdings 275.000 € zahlen. Deshalb verweigerten sie die Zahlung einer Provision an den Makler.

Zu Recht, befand das Oberlandesgericht Dresden.

Zwar gebe es bei Immobiliengeschäften immer eine gewisse verhandlungsbedingte Unsicherheit, wie hoch der Kaufpreis letztlich ausfalle.  Bei einer mehr als 25-prozentigen Abweichung des Kaufpreises von den ursprünglichen Erwartungen könne aber nicht mehr von einer wirtschaftlichen Gleichwertigkeit die Rede sein.

Leitsatz

1. Ein Provisionsanspruch des Käufermaklers entsteht grundsätzlich nicht, wenn der tatsächlich zu zahlende Grundstückskaufpreis den zuvor von den Maklervertragsparteien übereinstimmend vorgestellten Preis um 25 % übersteigt.

2. Tritt ein Makler unaufgefordert an den Mieter einer Eigentumswohnung heran und teilt ihm neben der Verkaufsabsicht des Vermieters/Eigentümers mit, dass er sich für den Mieter bei Interesse um den Ankauf bemühen könne, ist ein im Anschluss gegebenes Provisionsversprechen des erwerbsinteressierten Mieters allein als Vermittlungs- und nicht auch als Nachweismaklerauftrag auszulegen.

“Die verbraucherfreundliche Entscheidung ist sehr zu begrüßen“, kommentiert Rechtsanwalt Claus Benz, Pressesprecher der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, das Ergebnis des Dresdner Oberlandesgerichts. “Die Richter haben darüber hinaus auch für den umgekehrten Fall, dass der Kaufpreis erheblich niedriger ausfällt als ursprünglich erwartet, klargestellt, dass der Provisionsanspruch des Maklers entfällt“.

Käufern, die mit ihrem Makler wegen einer Provision im Clinch liegen, wird geraten, sich vor einer endgültigen Zahlung mit einem Rechtsanwalt  in Verbindung zu setzen, zumal die Rechtsprechung zur Maklerprovision bei einer späteren Verteuerung der Immobilie teilweise erheblich abweiche.

So verneinen einzelne Gerichte den Provisionsanspruch bereits bei einer 7-prozentigen Kaufpreisüber- oder -unterschreitung.
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Quelle: PM RAK

OLG Dresden → Az.: 8 U 1167/08
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