Microsoft geht vor das EU-Gericht Erster Instanz
Der US-Software-Konzern Microsoft geht gegen das Rekord-Bussgeld der Europäischen Union in Höhe von 899 Millionen Euro vor.
Das Unternehmen habe das EU-Gericht Erster Instanz angerufen, sagte ein Konzernsprecher am Freitag der Deutschen Presse-Agentur dpa in Brüssel.
Ziel sei es, das Bussgeld aufzuheben.
Die nötigen Dokumente seien heute übergeben worden.
Die EU-Kommission hatte Microsoft am 27. Februar wegen jahrelang zu hoher Lizenzgebühren für technische Informationen belangt.
Es war das höchste EU-Bussgeld aller Zeiten gegen ein einzelnes Unternehmen.
Die verlangten Strafzahlungen an die EU summieren sich für den US-Giganten aus Redmond seit 2004 auf nun 1,677 Milliarden Euro.
Die EU-Wettbewerbshüter hatten entschieden, der Windows-Hersteller habe gegen alte EU-Sanktionen verstossen.
Brüssel hatte Microsoft 2004 wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung schwer bestraft und ein erstes Bussgeld von fast 500 Millionen Euro verhängt.
Microsoft musste zudem technische Einzelheiten an andere Hersteller offenlegen, damit deren Software mit dem Microsoft-Betriebssystem Windows vereinbar wird.
Nach Ansicht der Kommission kam Microsoft dieser zwingenden Verpflichtung bis Oktober 2007 nicht nach.
Nach Einschätzung von Microsoft betrifft das Bussgeld einen abgeschlossenen Vorgang, der durch die Einigung zwischen dem Konzern und Brüssel vom Oktober 2007 erledigt sei.
Es laufen jedoch bereits neue Verfahren, bei denen es unter anderem um die Verbindung zwischen dem Web-Browser Internet Explorer mit Windows geht.
Auch in diesen Verfahren drohen hohe Strafgelder.
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Quelle: das/fd/cb/he
Persilschein vm Staatsanwalt für Pierer
Es ist ein schwerer Fehler, dass die Staatsanwaltschaft bei der Aufarbeitung der Siemens-Korruptionsaffäre auf ein Ermittlungsverfahren gegen Heinrich von Pierer verzichtet.
Damit nährt sie den Verdacht, dass der Ex-Vorstandschef unantastbar ist.
Auf die Münchner Staatsanwaltschaft kann sich Heinrich von Pierer verlassen.
Selbst als immer neue Details über das Ausmaß des Siemens-Korruptionsskandals ans Tageslicht kamen, verzichteten die Strafverfolger darauf, den langjährigen Vorstandschef als Zeugen zu vernehmen - obwohl in dessen Amtszeit ein großer Teil der Schmiergeldzahlungen fiel.
Und auch jetzt lassen sie von Pierer trotz belastender Aussagen früherer Siemens-Manager glimpflich davonkommen.
Die Staatsanwälte wollen keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption gegen ihn einleiten.
Stattdessen prüfen die Ermittler nur, ob von Pierer eine Ordnungswidrigkeit nachzuweisen ist, weil er als Vorstandschef seine Aufsichtspflicht verletzt hat und auf diese Weise Straftaten anderer begünstigt hat.
Im schlimmsten Fall droht von Pierer eine Geldbuße von 1 Mio. Euro.
Angesichts der enormen Dimensionen des Korruptionsskandals ist das eine lächerliche Summe.
Natürlich sind Anschuldigungen noch keine Tatsachen - auch wenn sie von Zeugen vorgebracht werden, die über das System der schwarzen Kassen bei Siemens bestens im Bilde waren.
Im Falle von Pierer fügen sich jedoch allein die bekannt gewordenen Aussagen zu einem derart schlüssigen Gesamtbild, dass es schwer ist, keinen begründeten Anfangsverdacht dafür festzustellen, dass der Ex-Vorstandschef selbst eine aktive Rolle im Schmiergeldsystem des Traditionskonzerns gespielt hat.
Dass die Staatsanwaltschaft dennoch zu genau diesem Schluss kommt, ist ein schwerer Fehler - zumal ein Ermittlungsverfahren nicht automatisch zur Anklage, geschweige den zu einer Verurteilung führt.
Mit ihrem zahmen Vorgehen haben die Münchner Ermittler den Eindruck erweckt, dass sie den einstigen “Mr Siemens” mit großer Nachsicht behandeln.
Die monatelange Weigerung, auch in Richtung von Pierer zu ermitteln, nährt zudem den Verdacht, dass der in der bayerischen Politik hervorragend verdrahtete Ex-Manager in der Landesregierung einen Schutzpatron hat.
Angesichts dessen ist es fatal, dass die Staatsanwaltschaft von Pierer trotz hinreichender Anhaltspunkte für kriminelles Handeln jetzt in strafrechtlicher Hinsicht einen Persilschein ausstellt.
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Quelle: T.Steinmann